Beim Auszug aus einer Mietwohnung in der Schweiz müssen Sie Dübellöcher fachgerecht füllen – es gehört zum kleinen Unterhalt des Mieters. Gefüllte Dübellöcher gelten als normale Abnutzung und führen zu keiner Belastung Ihrer Mietkaution, sofern sie korrekt verspachtelt wurden. Leichte Farbunterschiede an ausgebesserten Stellen sind erlaubt. Nicht fachgerecht gestopfte Löcher können jedoch als Schaden gelten – dann müssen Sie für die Reparatur zahlen. In der Praxis lassen viele Mieter Löcher offen und zahlen ca. 5 CHF pro Loch an den Vermieter für fachmännisches Füllen. Das vermeidet Streit über die Qualität der Ausbesserung. Selbst ausbessern ist kostengünstig: Werkzeug und Spachtelmasse kosten rund 25 Franken. Alternativ können Umzugs- oder Reinigungsfirmen das Flicken der Wände übernehmen.

dübelloch stopfen

Inhaltsverzeichnis

  1. Mietrecht: Müssen Sie Dübellöcher beim Auszug stopfen?
  2. Optionen: Dübellöcher selbst flicken oder vom Vermieter füllen lassen?
  3. Anleitung: Dübellöcher fachgerecht füllen
  4. Checkliste: Dübellöcher stopfen
  5. Häufige Fragen zum Füllen von Dübellöchern beim Umzug

 

Wesentliche FaktenDetails
MieterpflichtKleine Ausbesserungen (z.B. Dübellöcher füllen) fallen gemäss OR Art. 259 unter den kleinen Unterhalt – sie sind Sache der Mieterschaft.
Normale AbnutzungFachgerecht verschlossene Dübellöcher gelten als normale Abnutzung und sind durch den Mietzins abgegolten. Kein Abzug vom Mietzinsdepot für korrekt gestopfte Löcher.
FarbabweichungenLeichte Farbunterschiede der zugespachtelten Stellen sind zulässig. Die Spachtelstelle muss also nicht exakt den ursprünglichen Anstrich treffen.
Folgen bei Nicht-AusbessernUngefüllte oder unsachgemäss geflickte Löcher gelten als übermässige Abnutzung/Schaden. In diesem Fall kann der Vermieter Reparaturkosten verlangen.
Übliche PraxisViele Vermieter bieten an, Dübellöcher für ~5 CHF pro Loch zu flicken. Dies sollte vorab vereinbart und im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Kosten DIYSelber machen: Spachtelmasse, Spachtel, Schleifpapier etc. für mehrere Löcher ca. 25 CHF. Zeitaufwand je nach Anzahl Löcher (pro Loch ca. 5–10 Min. plus Trocknung).
Kosten Profi/VermieterVermieter: i.d.R. 5 CHF pro Loch pauschal (regionale Praxis, gilt in der Deutsch- und Westschweiz ähnlich). Handwerker/Umzugsfirma: nach Offerte, meist teurer als DIY.
Gesetzliche GrundlageObligationenrecht (OR) Art. 259 (Bundesgesetz, gilt schweizweit): Mieter trägt kleine Mängel während der Mietdauer. Wohnungsrückgabe geregelt in OR Art. 267 (Schadenersatz nur bei übermässiger Abnutzung).

Fachgerecht gestopfte Dübellöcher = normale Abnutzung

Wenn Sie die Dübellöcher korrekt verspachteln, gelten sie als normale Abnützung der Wohnung. Normale Abnutzung ist mit der Mietzahlung bereits abgegolten – das heisst, für sauber gefüllte Dübellöcher dürfen keine Kosten mehr verlangt werden. Selbst die Vereinigung der Hauseigentümer (HEV) führt aus, dass Dübel- und Nagellöcher in üblicher Anzahl zur normalen Abnutzung zählen. Wichtig: Fachgerecht bedeutet, dass die Löcher vollständig gefüllt, geglättet und optisch unauffällig sind. Laut Mieterverband ist es nicht beanstandungswürdig, wenn die Spachtelstelle farblich leicht von der übrigen Wand abweicht – perfekte Unsichtbarkeit wird nicht verlangt.

Folgen unsachgemässer Ausbesserung

Werden Löcher gar nicht oder schlecht ausgebessert, kann der Vermieter dies als übermässige Abnutzung einstufen. In diesem Fall müssten Sie die nachträgliche professionelle Reparatur bezahlen. Praktisch bedeutet das, dass die Verwaltung die Löcher nachträglich füllt oder sogar Malerarbeiten durchführt und Ihnen die Kosten (abzugsbereinigt nach Alter der Einrichtung) vom Mietzinsdepot abzieht. Beispielsweise könnten schlecht verspachtelte Löcher, die einen Neuanstrich erfordern, anteilig zu Ihren Lasten gehen – abhängig vom Alter der Wandfarbe (Lebensdauertabelle: Wandfarbe ca. 8 Jahre). Um solche Kosten und Ärger zu vermeiden, ist Sorgfalt beim Stopfen der Dübellöcher geboten.

Übliche Mietvertragspraxis

Manche Mietverträge in der Schweiz enthalten bereits Klauseln zur Wohnungsrückgabe, etwa dass “Nägel-, Dübel- und Schraubenlöcher vom Vermieter fachmännisch geschlossen werden” gegen eine Pauschale (oft 5 CHF pro Loch). Laut K-Tipp und Mieterverband sind solche Pauschalen rechtlich umstritten: Zwar darf der Vermieter eine professionelle Ausbesserung verlangen, aber die Kosten dafür dürfen nicht dem Mieter auferlegt werden, sofern es sich um normale Abnutzung handelt. Mit anderen Worten: Sie als Mieter haben das Recht, die Löcher selbst fachgerecht zu füllen. Ist dies geschehen, darf der Vermieter keinen Abzug verlangen. Falls der Vermieter dennoch auf eine Handwerker-Reparatur besteht, sollte er die Kosten tragen – es sei denn, Ihre Ausbesserung war mangelhaft. In der Praxis einigt man sich jedoch oft pragmatisch auf die erwähnte Pauschale pro Loch, um eine Auseinandersetzung vor der Schlichtungsbehörde zu vermeiden.

Tipp: Halten Sie eine solche Absprache schriftlich im Wohnungsübergabeprotokoll fest. So ist klar, wie viele offene Dübellöcher Sie dem Vermieter überlassen und welcher Betrag pro Loch dafür vom Depot einbehalten wird. Mängel, die im Protokoll zu Ihren Lasten festgehalten und von Ihnen unterschrieben sind, gelten als anerkannt.

Spezialfall übermässige Anzahl Löcher

Üblicherweise sind ein paar Dübellöcher pro Zimmer kein Problem (“Dübel- bzw. Nagellöcher in einem normalen Rahmen”). Haben Sie jedoch sehr viele Löcher oder grosse Beschädigungen (z.B. ausgerissene Dübel, Dübel in Fliesen), könnte der Vermieter diese als übermässige Abnutzung werten. Dann kommen unter Umständen Malerkosten oder grössere Reparaturen auf Sie zu. Auch hier gilt zwar die Altersentwertung (bei Wänden >8 Jahre zahlt der Vermieter den Neuanstrich voll), aber bei frischen Wänden könnten Sie anteilig zur Kasse gebeten werden. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob im aktuellen Zustand Nachbesserungen nötig sind. So bleibt bei der Wohnungsabgabe keine böse Überraschung.

Dübellöcher selbst flicken oder vom Vermieter füllen lassen?

Selber machen oder machen lassen? Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie stopfen alle Dübellöcher selbst vor der Wohnungsübergabe, oder Sie überlassen sie dem Vermieter (bzw. dessen Fachleuten) gegen eine Zahlung pro Loch. Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile.

Selbst ausbessern (DIY)

Diese Option ist preisgünstig und mit etwas Geschick leicht umzusetzen. Die notwendigen Werkzeuge und Materialien – z.B. Spachtel, Spachtelmasse, Schleifpapier, evtl. Zange und Staubsauger – erhalten Sie in jedem Baumarkt. Die Kosten sind überschaubar: ca. 20–30 CHF für Spachtelmasse, Werkzeug und Schleifmittel reichen in der Regel für alle Löcher in einer Wohnung. Haben Sie ohnehin Heimwerker-Utensilien zu Hause, reduzieren sich die Ausgaben weiter. Zeitlich sollte man für das Füllen mehrerer Löcher ein paar Stunden einplanen (inkl. Trockenzeiten der Spachtel). Der Vorteil beim DIY: Sie behalten die Kontrolle und müssen im Idealfall nichts von der Kaution abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sorgfältig und fachgerecht arbeiten.

Vermieter oder Profi machen lassen

Viele Verwaltungen bieten an, offen gelassene Dübellöcher für den Mieter zu reparieren, meist gegen Pauschale ~5 CHF pro Loch. Der grosse Vorteil dieser Variante: Kein Aufwand für Sie und keine Diskussion, ob Ihr Werk den Anforderungen entspricht – die Vermieterschaft sorgt ja selbst für fachgerechtes Verschliessen. Gerade wenn Sie unsicher in Heimwerkerarbeiten sind oder es sehr eilig haben, kann dies stressfreier sein. Nachteil: Bei vielen Löchern kann die Pauschale teuer werden (z.B. 20 Löcher x 5 CHF = 100 CHF). Zudem sollten Sie die Abmachung vorab klären: Fragen Sie Ihre Verwaltung vor dem Auszugstermin, ob sie diesen Service anbietet und zu welchem Preis. Lassen Sie sich die Vereinbarung möglichst schriftlich geben oder ins Protokoll aufnehmen. Alternativ gibt es Umzugs- oder Reinigungsunternehmen, die das Löcherflicken als Zusatzleistung anbieten. Dies ist praktisch, wenn Sie sowieso eine Endreinigung durch Profis machen lassen; allerdings sollten Sie Offerten vergleichen, da solche Zusatzdienste je nach Anbieter unterschiedlich bepreist sind. Oftmals ist es günstiger, die 5 CHF-Pauschale der Verwaltung zu akzeptieren, als einen Handwerker separat zu beauftragen, aber bei sehr vielen Löchern kann auch eine Pauschale verhandelbar sein.

Kosten- und Zeitvergleich – DIY vs. Pauschale

VorgehenKosten (ca.)Hinweise
Selber ausbessern20–30 CHF für Material, Werkzeug (einmalig).Günstig, unabhängig von der Anzahl Löcher. Benötigt Zeit und Sorgfalt (Trocknungszeit pro Loch ca. 1–2 Stunden).
Vermieter flickt~5 CHF pro Loch    (üblich in CH). Bei 10 Löchern ≈ 50 CHF.Bequem und schnell. Qualität ist garantiert fachgerecht. Vorab mit Verwaltung absprechen; im Protokoll festhalten.
Handwerker beauftragennach Offerte, z.B. 100–200 CHF je nach Aufwand.Teuerste Option, lohnt v.a. bei grossen Schäden oder wenn handwerklich unsicher. Evtl. via Reinigungs-/Umzugsfirma kombinierbar.

 

Hinweis: Regionale Unterschiede gibt es kaum – das Mietrecht (OR) gilt schweizweit, in der Romandie spricht man von “trous de cheville” (Dübellöchern) und auch dort sind ~5 CHF pro Loch und die Einordnung als normale Abnutzung gängige Praxis. Die gesetzlichen Grundlagen und üblichen Mietvertragsklauseln sind in der Deutsch- und Westschweiz vergleichbar.

Anleitung – Dübellöcher fachgerecht füllen

Beim Auszug sollten alle Dübellöcher in Wänden und Decken fachgerecht verschlossen werden. Mit der richtigen Technik und etwas Geduld lassen sich auch grössere Bohrlöcher nahezu unsichtbar ausbessern. Bevor Sie loslegen, besorgen Sie sich geeignete Spachtelmasse (für Innenwände, z.B. Fertigspachtel aus der Tube oder Gipsspachtel) und das nötige Werkzeug. Mit folgender Ausstattung sind Sie gewappnet:

  • Spachtel (Werkzeug zum Auftragen der Masse)
  • Spachtelmasse (Gips, Fertigspachtel oder Acryl-Füllmasse für Wände)
  • Schraubenzieher (passend zur in der Dübelhülse steckenden Schraube)
  • Spitze Zange (z.B. Kombizange, um den Dübel zu greifen)
  • Staubsauger (zum Aussaugen von Bohrstaub aus dem Loch)
  • Feinkörniges Schleifpapier (ca. Körnung 120–180, zum Glätten der Fläche)
  • Optional: Fleckenradierer (Schmutzradier-Schwamm für evtl. Wandflecken)

Schritt-für-Schritt: Gehen Sie beim Dübelloch Stopfen wie folgt vor – arbeiten Sie Loch für Loch systematisch ab:

Dübel entfernen: Falls sich noch Dübel oder Schrauben im Loch befinden, drehen Sie zuerst die Schraube leicht heraus, aber nicht ganz. Packen Sie dann die Schraube mit der Zange und ziehen Sie den Dübel langsam aus der Wand. Achten Sie darauf, nicht ruckartig zu ziehen, um den umgebenden Putz nicht weiter zu beschädigen. (Tipp: Klemmt der Dübel, helfen manchmal Tricks: z.B. Dübelhülse mit einem Korkenzieher greifen oder in hartnäckigen Fällen den Rand vorsichtig aufbohren. Im Normalfall klappt es aber mit Schraube und Zange.) Entfernen Sie alle Dübelhülsen und losen Teile aus den Wänden.

Loch reinigen: Saugen Sie das Bohrloch aus, damit keine losen Krümel oder Staub mehr darin sind. Spachtelmasse haftet nur auf sauberem, trockenem Untergrund. Falls um die Lochkante herum Farbrisse oder abblätternder Putz sichtbar sind, kratzen Sie diese vorsichtig ab, bevor Sie spachteln.

Loch füllen: Drücken Sie nun die Spachtelmasse tief in das Loch und ziehen Sie sie glatt ab. Je nach Produkt kann es sinnvoll sein, in zwei Durchgängen zu arbeiten (erst Loch füllen, etwas antrocknen lassen, dann Oberfläche glätten). Beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben zur Trocknungszeit – oft braucht der Spachtel einige Stunden zum Aushärten. Lassen Sie die gefüllten Stellen also in Ruhe trocknen, bevor Sie weitermachen.

Überschuss abschleifen: Ist die Spachtelmasse vollständig getrocknet, fühlen Sie mit der Hand über die Stelle: Gibt es Erhebungen oder rauhe Stellen? Schleifen Sie die Unebenheiten vorsichtig mit feinem Schleifpapier ab, bis die reparierte Stelle eben mit der Wand ist. Achten Sie darauf, nicht die umgebende Wandfarbe abzuschleifen.

Finishing: Prüfen Sie die Wand rund um das Loch auf Verschmutzungen. Flecken oder Striche (z.B. von Bleistiftmarkierungen, Abrieb) lassen sich oft mit einem Fleckenradierer (oder feuchtem Schwamm) entfernen. Testen Sie den Schwamm aber zuerst an einer unauffälligen Stelle, um sicherzugehen, dass der Wandfarbton nicht abgerieben wird. Streichen ist meistens nicht nötig, sofern die Spachtelmasse weiss und der Fleck klein ist. Leichte Farbabweichungen sind erlaubt. Nur wenn die Wand durch viele Ausbesserungen sehr scheckig wirkt, könnte ein neuer Anstrich sinnvoll sein – in Mietwohnungen aber nur nach Absprache, da bei Wänden unter 8 Jahren der Mieter sonst u.U. für die Farbkosten anteilig haftet.

Mit dieser Methode sollten die Löcher verschwunden sein. Begutachten Sie die Wand aus verschiedenen Winkeln bei gutem Licht. Pro-Tipp: Machen Sie zur Sicherheit Fotos der ausgebesserten Stellen vor der Wohnungsübergabe. So können Sie im Streitfall belegen, dass Sie die Mängel behoben haben.

Häufige Fragen zum Füllen von Dübellöchern beim Umzug

Muss ich als Mieter wirklich alle Dübellöcher vor dem Auszug stopfen?
Ja, kleine Schäden wie Dübellöcher müssen Sie beheben, da sie unter den kleinen Unterhalt fallen. Fachgerecht verschlossene Löcher gelten dann als normale Abnutzung, sodass keine weiteren Kosten anfallen. Wenn Sie sie nicht stopfen, kann der Vermieter dies als Mangel aufnehmen und Ihnen die Reparatur in Rechnung stellen.

Was passiert, wenn ich Dübellöcher nicht verschliesse?
Lassen Sie die Löcher offen, wird der Vermieter sie fachmännisch füllen (lassen). Ohne Absprache kann er die Kosten vom Depot abziehen, weil Sie Ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sind. Üblich sind ca. 5 CHF pro Loch als Kostenersatz. Am besten klären Sie vorher ab, ob der Vermieter diese Pauschale akzeptiert, und notieren es im Übergabeprotokoll.

Darf der Vermieter verlangen, dass ein Maler meine gefüllten Löcher nachbessert – und mir die Kosten belasten?
Nur wenn Ihre Ausbesserung mangelhaft war. Haben Sie ordentlich gespachtelt und geschliffen, dürfen keine Zusatzkosten für normale Dübellöcher verlangt werden. Der Vermieter kann zwar eine perfekte Ausführung wünschen, aber laut Mietrecht müssen Sie für normale Abnutzung nicht zahlen. Ist Ihre Arbeit allerdings unsauber (Löcher sichtbar, unschön), kann er einen Fachmann schicken – diese Kosten müssten Sie dann tragen. Deshalb im Zweifel lieber den Vermieter selbst flicken lassen gegen die Pauschale oder sorgfältig selbst ausbessern.

Wie viele Dübellöcher sind “normal”?
Es gibt keine fixe Zahl, doch einige Dübel- oder Nagellöcher pro Raum gelten als normale Gebrauchsspuren. Ein Bilderrahmen hier, eine Garderobe dort – das ist üblich. Bei exzessiver Anzahl (z.B. dutzende Löcher an allen Wänden) könnte allerdings von übermässiger Abnutzung gesprochen werden. In so einem Extremfall müssten Sie mit dem Vermieter eine Lösung finden (ggf. teilweise Renovation oder Entschädigung). Im Normalfall stellt aber eine überschaubare Anzahl Löcher kein Problem dar, sofern sie zugespachtelt werden.

Muss ich die gleiche Farbe verwenden, damit man nichts sieht?
Nein. Sie müssen nicht exakt den Farbton der Wand treffen. Leichte Farbunterschiede an den geflickten Stellen sind erlaubt. Wichtig ist, dass die Löcher gefüllt und glatt sind. Wenn Ihre Wände weiss sind (Standard), fällt normaler Weissspachtel kaum auf. Haben Sie bunte Wände gestrichen, sollten Sie im Mietvertrag prüfen, ob Sie neutral (weiss) zurückgeben müssen – in dem Fall würde ein neuer Anstrich ohnehin erfolgen. Ansonsten brauchen Sie bei kleinen weissen Spachtelflecken auf farbiger Wand nichts zu unternehmen, solange es ordentlich aussieht.

Kann ich stattdessen die Dübel einfach in der Wand lassen?
Das Verbleibenlassen von Dübeln (und Schrauben) ist nicht empfehlenswert. Offene Schrauben oder herausstehende Dübel gelten als Mangel. Zudem lassen sich Löcher nur sauber füllen, wenn die Dübel entfernt wurden. Ein in der Wand gelassener Plastikdübel kann später sogar erschwerend wirken, weil Spachtelmasse darauf schlecht haftet. Deshalb immer: Dübel raus, Loch füllen.

Übernimmt meine Haftpflichtversicherung Schäden durch Dübellöcher?
In der Regel nein, denn ordentlich geflickte Dübellöcher gelten nicht als Schaden, sondern als normale Abnutzung. Versicherungen greifen bei echten Beschädigungen (z.B. grosses Loch durch Unfall). Wenn jedoch im Streitfall der Vermieter eine Rechnung für übermässige Schäden (z.B. Malerarbeiten wegen vielen Löchern) stellt, könnten Sie prüfen, ob Ihre Privathaftpflicht diese übermässigen Abnutzungsschäden deckt. Das ist aber meist nicht der Fall, da normale Abnutzung vom Mieter oder Vermieter getragen werden muss – nicht von der Versicherung.

Soll ich vor der Wohnungsabgabe noch streichen?
Nur falls erforderlich. Einen Neuanstrich schulden Mieter nur, wenn die Wände ungewöhnlich stark abgenutzt sind (z.B. Nikotinschäden, extreme Farben) oder wenn vertraglich vereinbart. Normale Gebrauchsspuren und die üblichen 5–8 Jahre seit dem letzten Anstrich verpflichten nicht zum Streichen. Einzelne kleine weisse Spachtelstellen auf weisser Wand verlangen kein Streichen – sie gelten als abgedeckt durch normale Abnutzung. Streichen Sie also nur nach Rücksprache, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Wie gehe ich bei Dübellöchern in Fliesen oder Betondecken vor?
Dübellöcher in Fliesen (z.B. im Bad) oder in harten Betondecken sind etwas kniffliger, aber das Prinzip bleibt gleich. In Fliesen können Sie farblich passenden Sanitär-Silikon oder speziellen Fliesen-Spachtel verwenden, damit es unauffällig ist. In Betondecken hilft oft ein Füllstoff für Beton oder ebenfalls Gipsspachtel. Wichtig: auch hier Dübel entfernen, reinigen und sauber auffüllen. Falls die Decke rau verputzt ist (z.B. Rauputz), tupfen Sie die Spachtelstelle mit einem Schwamm leicht ab, um die Oberflächenstruktur anzupassen. Bei sehr sichtbaren Fliesenreparaturen könnte der Vermieter Kulanz zeigen, da Bohrlöcher in Fliesen oft unvermeidbar sind – klären Sie das im Voraus ab.