Die neue Wohnung wartet schon auf Sie. Die ersten Umzugskartons haben Sie schon besorgt und im Kopf haben Sie das grosse Ausräumen schon angefangen. Es kann also losgehen. Natürlich möchten Sie einfach fix ausziehen und sich in Ihren neuen vier Wänden einrichten. Die alte Wohnung sollten Sie aber nicht fluchtartig verlassen, denn Sie müssen sich noch zuerst um die Wohnungsabgabe kümmern. Mithilfe unserer Checkliste bringen Sie diese gründlich über die Bühne.

Bild der Checkliste für die Wohnungsabgabe zum download

Inhaltsverzeichnis

Im folgendem Text erklären wir Ihnen, was Sie alles beachten sollten, falls Sie zügeln und Ihre Wohnung abgeben müssen. Damit Sie sich schnell einen Überblick über die verschiedenen Themen verschaffen können, finden Sie nachfolgend ein Inhaltsverzeichnis:

  1. Abgabe- und Auszugstermin
  2. Vorbereitung der Wohnungsabgabe
  3. Mietschäden und Reparaturarbeiten
  4. Reinigungsfirma oder nicht?
  5. Abnahmeprotokoll

Wann sollte der Abgabetermin stattfinden?

Gemäss Gesetz müssen Sie als Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer abgeben. Jedoch haben Sie oft die Möglichkeit, die Wohnungsübergabe schon ein paar Tage vor dem letztmöglichen Termin durchzuführen. Fällt der letzte Tag allerdings auf einen Sonn- oder Feiertag, so kann die Wohnung auch am nächsten Arbeitstag abgegeben werden.

Sprechen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit dem Vermieter bzw. mit der Hausverwaltung ab. Um Stress zu vermeiden, stimmen Sie zeitlich den Einzug in die neue Wohnung und die Verfügbarkeit der Person, welche die Wohnung abnimmt, ab.

Falls Sie den Auszug und Einzug nicht miteinander koordinieren können, sollten Sie eine allfällige Übergangslösung als Notfallplan bereithalten. Es gibt in der Regel kein Zurück mehr, wenn Sie die Wohnung einmal abgegeben haben.

Vorbereitung der Wohnungsabgabe – Je früher desto besser

Die Abgabe der Wohnung bereiten Sie am besten schon einige Wochen vor dem Auszug vor. Sie werden höchstwahrscheinlich noch genug Stress während des Umzuges haben und wenn Sie die Abgabe frühzeitig planen, ist das für Sie ein Stressfaktor weniger.

Haben Sie noch das Übernahmeprotokoll von Ihrem Einzug, eventuell sogar eine Kopie der Mängelliste? Her damit und der Spass kann beginnen.

Gehen Sie ganz in Ruhe durch jeden Raum und versuchen Sie, folgende Fragen zu beantworten:

  • Was ist während der Mietdauer beschädigt worden und was gibt es zu reparieren?
  • Haben Sie etwas an der Wohnung verändert, das Sie wieder rückgängig machen müssen?
  • Wie steht es mit der Reinigung? Selber machen oder einer professionellen Reinigungsfirma überlassen?

Erstellen Sie für jeden Raum eine Liste mit offenen Punkten. Notieren Sie auch die Sachen, bei denen Ihnen unklar ist, ob es in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Wie steht es mit Mietschäden und Reparaturarbeiten?

Die Wohnung ist natürlich dafür da, dass jemand darin lebt und dadurch entstehen Verbrauchsspuren. Trotzdem sollten Sie überprüfen, welche Mietschäden von Ihnen repariert werden müssen und um welche sich der Vermieter kümmern muss.

Beispielsweise gehören das Vergilben von Teppichen und Tapeten, Spuren von Möbeln an der Wand oder Gebrauchsspuren im Waschbecken in die Kategorie normale Abnutzung. Ausnahme ist, wenn sich diese Abnutzung ausserhalb des normalen Rahmens bewegt.

Was sind grössere Schäden in der Wohnung und müssen diese repariert werden?

Bei grösseren Schäden beispielsweise durch Rauchen, Haustiere oder grobe Fahrlässigkeit liegt es an Ihnen, sich darum zu kümmern. Sie müssen dabei für die Reparatur aufkommen und die Arbeit in die Hände von Handwerkern legen. Am besten sprechen Sie sich hier mit Ihrem Vermieter und der Versicherung ab, wie Sie vorgehen sollten.

Als Faustregel gilt: Alle Reparaturarbeiten, für die man keine handwerkliche Ausbildung braucht und auch von den Kosten her niedrig sind, müssen Sie selbst durchführen, bzw. kaputte Teile ersetzen.

Dazu gehören zum Beispiel ein beschädigter Toilettensitz, ein kaputter Duschschlauch oder ein Backblech mit eingebrannten Teigresten oder Fettresten. Kümmern Sie sich vor dem Tag der Wohnungsabgabe darum. Wenn der Vermieter diese Kleinreparaturen in Auftrag gibt, können die Kosten schnell aus dem Ruder geraten.

Was müssen Sie in der Wohnung rückgängig machen und was nicht?

Grundsätzlich gilt, dass alle Installationen, die Sie selbst gemacht oder freiwillig vom Vormieter übernommen haben, zu entfernen sind. Dazu gehören beispielsweise selbstklebende Haken, Schrankpapier, eigene Tapeten oder Teppiche wie auch farbig gestrichene Wände.

Wenn Sie Glück haben, übernimmt der neue Mieter Ihre Installationen. Das muss der- oder diejenige aber ausdrücklich kommuniziert haben.

Möchten Sie Ihre Wohnung selber putzen oder einer Reinigungsfirma überlassen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, damit Ihre Wohnung für die Abgabe blitzblank ist. Entweder Sie beauftragen eine Reinigungsfirma oder Sie kümmern sich selber ums Putzen. Beides hat Vor- und Nachteile, die wir für Sie zusammengetragen haben.

Reinigungsunternehmen beauftragen

Eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen hat den Vorteil, dass Sie sich auf den Umzug konzentrieren können und nicht selber putzen müssen. Zudem garantieren viele Reinigungsunternehmen eine Abnahmegarantie. Mit der Abnahmegarantie haben Sie die Sicherheit, dass die Wohnung von der Verwaltung abgenommen wird. Sollte die Wohnung nämlich nicht genügend sauber sein, reinigt die Firma ohne zusätzliche Kosten nach.

Ein professionelles Reinigungsunternehmen finden Sie schnell und unkompliziert auf MOVU. Wählen Sie das Reinigungsunternehmen sorgfältig aus und entscheiden Sie nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach Bewertungen früherer Kunden und nach dem Bauchgefühl.

Mit den folgenden Fragen sind Sie optimal auf das Gespräch mit den Putzbeauftragten vorbereitet:

  • Wann ist die Wohnungsabgabe?
  • Wie gross ist die Wohnung (Anzahl Zimmer und Quadratmeter)?
  • Was muss in Küche, Bad, Keller, Estrich, Garage, Terrasse etc. geputzt werden?
  • Wie stark ist die Wohnung verschmutzt?
  • Welche Bodenbeläge sind zu putzen?
  • Müssen Fenster und Storen gereinigt werden?

Des Weiteren haben Reinigungsfirmen viel Erfahrung mit Wohnungsreinigungen und wissen somit, wie gründlich eine Wohnung für die Abgabe geputzt werden muss.

Die Kosten sind der Nachteil einer professionellen Reinigungsfirma, denn eine Wohnungsreinigung ist nicht billig. Hier finden Sie einen Überblick über durchschnittliche Kosten für eine Umzugsreinigung.

Wohnungsreinigung in die eigenen Hände nehmen – Was gehört dazu?

Falls Sie sich entscheiden, die Reinigung selber zu machen, gilt es einiges zu berücksichtigen. Hier ein paar grundlegende Empfehlungen für die Reinigung:

  • Boden: Je nach Bodenbelag kann die Reinigung sehr kompliziert sein. Teppichboden muss oftmals mit Shampoo behandelt werden, Holzboden muss je nachdem – geölt, lackiert oder versiegelt – anders gereinigt werden.
  • Backofen, Herd und Dunstabzugshaube: Diese Bereiche sind oft stark verschmutzt und eine Reinigung mit Backpulver und Wasser wird benötigt.
  • Storen: Je nach Art und Zustand kann ein erheblicher Reinigungsaufwand anfallen. Hier gibt es weitere Tipps zur Storenreinigung.
  • Flecken weg: Egal ob Kleber, Kaugummi oder Wachsflecken – alles muss weg.
  • Entkalken: Kalk ist nervig, weil hartnäckig. Sämtliche Wasserhähne, Wandplättli, Stöpsel, Abläufe, Brause, Duschschlauch & Co müssen einmal komplett von Kalkablagerungen befreit werden.
  • Entfetten: Die Dampfabzugshaube wird bei der Reinigung gerne mal vergessen. Aber auch hier heisst es, ran ans Fett. Filtermatten müssen ersetzt und die Filtergehäuse von sämtlichem Schmierkram erlöst werden.

Damit Sie keine Stelle übersehen, lohnt es sich, Detailfragen frühzeitig mit der Hausverwaltung oder der Vermieterin zu klären. Unsere Reinigungstipps für die Endreinigung helfen Ihnen dabei, böse Überraschungen am Abgabetag zu verhindern.

Wie laufen die Wohnungsabgabe und das Ausfüllen des Abnahmeprotokolls ab?

Haben Sie Ihre Wohnung von einer Reinigungsfirma putzen lassen? Wenn ja, sorgen Sie dafür, dass ein Vertreter des Unternehmens bei der Abgabe dabei ist. Dazu sollten Sie die Wohnungsabgabe im Vorhinein gut mit dem Reinigungsunternehmen koordinieren.

Das Herzstück der Wohnungsabgabe ist das Abnahmeprotokoll. Einen Vordruck für das Abnahmeprotokoll finden Sie online beim Mieterverband. Grössere Immobilienfirmen haben oftmals auch ein eigenes Formular, welches der Vermieter mitbringt.

Gemeinsam wird dann das Abnahmeprotokoll erstellt, in welchem der genaue Zustand der Wohnung vermerkt wird. Achten Sie darauf, dass hinter jeder Position, die nicht beanstandet wird, ein Haken gemacht wird. Somit wird Schwarz auf Weiss festgehalten, dass alles in Ordnung ist.

Sollte doch noch der ein oder andere Mangel festgestellt werden, wird das im Abnahmeprotokoll notiert.

Wichtig: Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind, was darauf vermerkt ist. Selbst wenn Sie sich bei einigen Sachen nicht einig sein sollten, halten Sie diese Unstimmigkeiten unbedingt im Protokoll fest. Behalten Sie eine unterschriebene Kopie des Protokolls für die Unterlagen und als Sicherheit.

Wenn keine weiteren Schäden behoben werden müssen, können Sie guten Gewissens direkt nach der Unterschrift die Freigabeerklärung für die Kaution anfordern.

An alles gedacht?

Es ist vollbracht. Die Wohnung ist abgegeben und sämtliche Schlüssel haben Sie dem Vermieter ausgehändigt. Vergessen Sie nicht, Strom, Gas und Telefon abzumelden, Ihre Adresse zu ändern und die Mietkaution zurückzufordern. Auf in die neuen vier Wände!

Damit Sie auch wirklich nichts vergessen, haben wir alle Punkte für Sie in einer Checkliste zusammengestellt.

Bild der Checkliste für die Wohnungsabgabe zum download