Steht im Mietvertrag, dass das Mietobjekt oder Teilbereiche von diesem besenrein hinterlassen werden müssen, so ist es nicht immer eindeutig, was damit gemeint ist und darunter verstanden wird. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was besenrein bedeutet, wozu Sie verpflichtet sind und was Sie bei der Endreinigung ignorieren können.

Besenreine leere Wohnung

Solange der Mieter noch im Mietobjekt lebt, ist es ihm grösstenteils selbst überlassen, wie sauber er seinen Wohnbereich, Keller, Garage und Estrich hält. Auch ist es ihm überlassen, mit welchen Mitteln er das Mietobjekt reinigt, solange dieses keinen Schaden nimmt. Doch sobald der Umzug und die Wohnungsabgabe anstehen, wird die Klausel des Mietvertrages interessant, welche den Endzustand des Mietobjektes thematisiert.

Stehen im Mietvertrag Ausdrücke wie “sorgfältig gereinigt”, “ordnungsgemäss gereinigt”, „in einem sauber gereinigten Zustand“, oder “sorgfältig geputzt” schuldet der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsleistung, welche über die besenreine Reinigung hinausgeht. Der Vermieter erwartet in dem Fall eine Reinigungsleistung, welche ebenfalls Punkte wie Fensterputzen, Lamellenstoren reinigen, Teppich shampoonieren, Abzugshaube säubern etc. beinhaltet. Dies ist in der Schweiz meistens der Fall und Vermieter schauen sehr genau darauf, dass die Wohnung gründlich gereinigt wird. Hier erfahren Sie, was eine typische Endreinigung alles beinhaltet.

Steht im Mietvertrag explizit, dass Teile der Wohnung oder eventuell die ganze Wohnung in einem besenreinen Zustand hinterlassen werden müssen, so kommen die folgenden Anforderungen auf die Mieter zu:

Was bedeutet besenrein?

Besenrein bedeutet, dass Böden gründlich gefegt oder gesaugt werden müssen. Küche und Bad sollten grob gereinigt werden. Auch grobe Verschmutzungen an Fenster, Türen, Wänden und Decken müssen entfernt werden. Zudem muss das Mietobjekt bei der Übergabe vollständig geräumt sein.

Alle Möbel und Gegenstände, welche beim Einzug hineingebracht und ggf. an den Wänden befestigt worden sind, müssen beim Auszug entfernt und mitgenommen werden. Dies ist insbesondere in Lagerungsräumen wie der Garage, dem Keller und dem Estrich wichtig und wird häufig nicht bedacht.

Folgende Punkte sollten bei der Reinigung erfüllt werden:

  • Der Boden in der Wohnung, im Keller, in der Garage und auf dem Estrich muss gründlich gefegt oder gesaugt werden.
  • Wenn es Flecken auf dem Boden gibt, welche sich nicht durch einfaches Fegen oder Saugen entfernen lassen, sollte zusätzlich nass gewischt werden.
  • Sind grobe Verschmutzungen an den Böden, Decken und Wänden entstanden, müssen Sie auch diese entfernen.
  • Spinnweben sammeln sich gerne in Ecken und Nischen an und müssen ebenfalls bis zur Wohnungsübergabe beseitigt worden sein.
  • Grobe Verschmutzungen an Fenstern und Türen, wie beispielsweise Klebereste, sollten nicht übergangen werden.
  • Fegen Sie den Balkon- oder den Terrassenboden und entfernen Sie ggf. auch dort die Spinnweben.
  • Gibt es Einbauschränke im Mietobjekt, so sollten Sie diese geputzt hinterlassen.
  • Auch Einbauküchen, welche in den meisten Mietobjekten vorhanden sind, sollten grob gereinigt werden. Entfernen Sie alle Lebensmittel und wischen Sie über alle Oberflächen und achten Sie dabei insbesondere auf die Entfernung von Fettflecken.
  • Verkalkungen im Badezimmer und in der Küche sind ebenfalls Teil der Definition “besenrein” und müssen beim Auszug beseitigt worden sein.

Was bedeutet besenrein nicht?

Folgende Punkte müssen Sie bei einer besenreinen Abgabe nicht erfüllen:

  • Unkrautentfernung auf Balkon und Terrasse
  • Fensterputzen
  • Dübellöcher schliessen
  • Tiefenreinigung des Teppichbodens
  • Lamellenstoren reinigen
  • Nikotinrückstände müssen nur dann entfernt werden, wenn das Rauchen innerhalb des Mietobjektes per Mietvertrag untersagt ist
  • Neuanstrich der Wände

Grundsätzlich ist es ratsam, das Mietobjekt mindestens in dem Zustand zu hinterlassen, wie es vorgefunden wurde. Auch eine mündliche Abklärung über die Erwartungen des Vermieters bringt Klarheit für alle involvierten Parteien.

Was steht (nicht) im Mietvertrag?

Wichtig ist es, zwischen einer Reinigung und einer Renovierung des Mietobjektes zu unterscheiden. Eine Reinigung bedeutet, dass das Mietobjekt von Schmutz befreit wird. Unter einer Renovierung sind häufig kleinere Schönheitsreparaturen gemeint, also das Beheben von Abnutzungserscheinungen innerhalb des Mietobjektes. Die Klausel “besenreine Übergabe” enthält keinerlei Renovierungsansprüche. Jedoch ist es möglich, dass eine weitere Klausel im Mietvertrag steht, welche das wirksame Beheben von Abnutzungserscheinungen enthält. Die beiden Klauseln “besenreine Abgabe” und “Schönheitsreparaturen” widersprechen sich nicht und können beide als Anforderungen innerhalb eines Mietvertrages enthalten sein.

Wenn im Mietvertrag keinerlei Angaben zum Abgabezustand des Mietobjektes gemacht werden, so bedeutet dies nicht, dass der Wohnbereich oder andere Teilbereiche des Mietobjektes ohne Reinigung hinterlassen werden können. Denn eine ausdrückliche Regelung zur besenreinen Abgabe ist keine Pflicht. Dies bedeutet, dass ein Mietobjekt IMMER besenrein übergeben werden muss, auch wenn dies nicht vertraglich festgehalten ist. Eine besenreine Abgabe ist daher eine Mindestanforderung, die der Mieter dem Vermietenden schuldet.