Der Umbau des Eigenheims ist ohne weiteres möglich, doch wie sieht es als Mieter aus? Was Sie bei einem geplanten Umbau Ihrer Mietwohnung beachten müssen, und was Sie konkret dürfen, erklärt MoneyPark in diesem Gastbeitrag. Das Wichtigste schon einmal vorneweg: Einen geplanten Umbau an einer Mietwohnung sollten Sie in jedem Fall zuvor mit dem Vermieter besprechen.

Ein Handwerker renoviert eine Mietwohnung bei einem Umbau

Muss ich alles selbst bezahlen?

Wenn Sie Umbauarbeiten planen, die für den Vermieter eine Wertsteigerung der Wohnung und somit künftig einen höheren Mietzins zur Folge haben, können Sie oft eine Entschädigung aushandeln. So kommt es vor, dass der Vermieter die gesamten Kosten des Umbaus übernimmt, meist wird jedoch lediglich ein Teil der Gesamtkosten übernommen. Alternativ finanzieren Sie den Umbau selbst und verlangen im Gegenzug eine Reduktion des Mietzinses.

Einverständnis schriftlich bestätigen lassen

Besprechen Sie den geplanten Umbau also zuerst gemeinsam mit dem Vermieter, sodass Sie sich auf eine Lösung einigen können, die für beide Seiten passt. Halten Sie die Abmachung samt detaillierter Auflistung der finanziellen Punkte unbedingt schriftlich fest und versehen Sie das Dokument mit den Unterschriften beider Parteien.

Umbau der Mietwohnung ohne Einwilligung kann teuer werden

Liegt keine schriftliche Bewilligung Ihres Vermieters vor, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug aus der Wohnung darauf bestehen, dass Sie sämtliche Umbauarbeiten wieder rückgängig machen – auf eigene Kosten.

Gilt das Anstreichen der Wände bereits als Renovation der Mietwohnung?

Übrigens müssen gemäss Schweizer Mietrecht alle Änderungen an Ihrer Mietwohnung schriftlich vom Vermieter bewilligt werden. Diese Regelung bezieht sich beispielsweise auf das Katzentürchen, aber auch auf die Änderung der Wandfarbe.

Solange Sie die Wohnung jedoch bis zum Auszugstermin wieder in den Ursprungszustand bringen, besteht diesbezüglich kein Problem. Tun Sie dies nicht, kann der Vermieter Ihnen beispielsweise die Kosten für die Malerarbeiten oder das Ersetzen der Glasscheibe in Rechnung stellen.

moneypark logo