Was passiert eigentlich bei einem Umzug mit dem Internet-Abo? Sie haben drei verschieden Möglichkeiten: Mitnahme, Inhaberübertragung oder Kündigung. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei jeder dieser Varianten achten müssen. 

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Das Internet zieht mit um

Die meisten Schweizer Internetanbieter machen Ihnen den Internet-Umzug inzwischen recht einfach. Dabei reicht es, wenn Sie Ihrem Provider etwa einen Monat vor Umzugsdatum Ihre neue Adresse mitteilen. Der Internetanschluss wird dann am gewünschten Datum an Ihrer alten Adresse deaktiviert und am neuen Wohnort aktiviert. Die meisten Router können zudem problemlos mitgenommen und wie gewohnt genutzt werden – ohne dass gespeicherte Daten wie Passwörter etc. verloren gehen. Wichtig: Je nach Provider fallen für Meldung sowie Umschaltung unterschiedlich hohe Administrationsgebühren an.

Inhaberwechsel für den Nachmieter

Wer das Internet-Abo wechseln will, muss das alte nicht gleich kündigen. Stattdessen können Sie nämlich auch einen Inhaberwechsel bei Ihrem Internetanbieter anfordern. So tun Sie Ihrem Nachmieter vielleicht gar einen Gefallen und ersparen ihm die mühsame Suche und Installation einer guten Internetverbindung! Bei einem Inhaberwechsel bleibt das Produkt an derselben Adresse registriert. Dadurch müssen Sie auch keine Kündigungsfristen abwarten, da die Übertragung innerhalb kürzester Zeit – bei vielen Anbietern gar am selben Tag – möglich ist. Wichtig ist für den Inhaberwechsel vor allem, dass jegliche vorangehenden Rechnungen beglichen sind.

Endgültige Kündigung

Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund? Kurz gesagt: Nein. Dennoch kommt bei einem Umzug bei vielen auch der Wunsch nach einem Anbieterwechsel auf. Ist Ihr Vertrag aber noch nicht abgelaufen, können frühzeitige Kündigungen ganz schön teuer werden. So verlangen Schweizer Provider wie Swisscom und Salt beispielsweise, dass die Grundgebühren für die Restlaufzeit des Abos bezahlt werden. Zudem muss stets die Kündigungsfrist von 1 bis 3 Monaten eingehalten werden. Allerdings gibt es da auch Ausnahmen.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Kann der Anbieter an Ihrem neuen Wohnort nicht die gleiche Internetqualität garantieren, wie zuvor, dann wird Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen. Dies gilt auch, sollte mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintreten. Beispielsweise dann, wenn Sie von einem DSL Interanschluss zu Glasfaser wechseln müssen, weil der neue Wohnort Ihren alten Anschluss nicht unterstützt. In diesem Fall ist es an der Zeit für ein neues Abo.

Schnell und bequem neue Internet-Abos finden

Ein Umzug ist schon stressig genug, da muss die Abo-Suche nicht auch noch nervenaufreibend sein. Zum Glück kann man heutzutage die Abos aber ganz bequem online und von zu Hause aus abschliessen. Hierfür bietet sich das Service- und Vergleichsportal alao an. Die Plattform stellt Ihnen nicht nur eine anbieterunabhängige Übersicht der aktuellen Internet-Angebote dar, sondern ermöglicht auch eine direkte Abo-Abschliessung in nur wenigen Klicks. Zusätzlich profitieren Sie bei alao von exklusiven Rabatten und einem erstklassigen Kundenservice, der Ihnen bei der Kündigung Ihres alten Vertrages zur Seite steht.

Internet-Umzug leicht gemacht

Was bei einem Umzug mit Ihrem Internet-Abo geschieht, liegt in Ihrer Hand. Die wohl kostengünstigste Variante ist der Inhaberwechsel. So stellen Sie sicher, dass Sie nur so lange für die Dienstleistung bezahlen, wie Sie diese auch nutzen. Dieser ermöglicht es Ihnen zudem gleich auf ein neues – allenfalls passenderes und günstigeres – Abo zu wechseln. In jedem Fall ist es wichtig, sich im Voraus bei Ihrem Anbieter zu informieren, sowie den Internetanschluss an Ihrem neuen Wohnort zu überprüfen.