Der Umbau des Eigenheims ist ohne weiteres möglich, doch wie sieht es als Mieter aus? Was Sie bei einem geplanten Umbau Ihrer Mietwohnung beachten müssen, und was Sie konkret dürfen, erklärt MoneyPark in diesem Gastbeitrag. Das Wichtigste schon einmal vorneweg: Einen geplanten Umbau an einer Mietwohnung sollten Sie in jedem Fall zuvor mit dem Vermieter besprechen.
- Umbauten in Mietwohnungen müssen vorab mit dem Vermieter besprochen werden.
- Vermieter können Kosten für wertsteigernde Umbauten ganz oder teilweise übernehmen.
- Schriftliche Bestätigung der Abmachungen ist unerlässlich, inklusive Unterschriften beider Parteien.
- Umbauten ohne Einwilligung können bei Auszug Rückbaupflicht und Kosten verursachen.
- Alle Änderungen, auch Wandfarbe, benötigen schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Muss ich alles selbst bezahlen?
Wenn Sie Umbauarbeiten planen, die für den Vermieter eine Wertsteigerung der Wohnung und somit künftig einen höheren Mietzins zur Folge haben, können Sie oft eine Entschädigung aushandeln. So kommt es vor, dass der Vermieter die gesamten Kosten des Umbaus übernimmt, meist wird jedoch lediglich ein Teil der Gesamtkosten übernommen. Alternativ finanzieren Sie den Umbau selbst und verlangen im Gegenzug eine Reduktion des Mietzinses.
Einverständnis schriftlich bestätigen lassen
Besprechen Sie den geplanten Umbau also zuerst gemeinsam mit dem Vermieter, sodass Sie sich auf eine Lösung einigen können, die für beide Seiten passt. Halten Sie die Abmachung samt detaillierter Auflistung der finanziellen Punkte unbedingt schriftlich fest und versehen Sie das Dokument mit den Unterschriften beider Parteien.
Umbau der Mietwohnung ohne Einwilligung kann teuer werden
Liegt keine schriftliche Bewilligung Ihres Vermieters vor, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug aus der Wohnung darauf bestehen, dass Sie sämtliche Umbauarbeiten wieder rückgängig machen – auf eigene Kosten.
Wenn es speziell ums Streichen von Wänden geht, lesen Sie unseren detaillierten Ratgeber Wand streichen in der Mietwohnung.
Gilt das Anstreichen der Wände bereits als Renovation der Mietwohnung?
Übrigens müssen gemäss Schweizer Mietrecht alle Änderungen an Ihrer Mietwohnung schriftlich vom Vermieter bewilligt werden. Diese Regelung bezieht sich beispielsweise auf das Katzentürchen, aber auch auf die Änderung der Wandfarbe.
Solange Sie die Wohnung jedoch bis zum Auszugstermin wieder in den Ursprungszustand bringen, besteht diesbezüglich kein Problem. Tun Sie dies nicht, kann der Vermieter Ihnen beispielsweise die Kosten für die Malerarbeiten oder das Ersetzen der Glasscheibe in Rechnung stellen.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau als Mieter?
Als Mieter benötigen Sie in der Schweiz die Zustimmung des Vermieters für einen Umbau. Gemäss Art. 260 des Obligationenrechts müssen bauliche Veränderungen, die über das übliche Mass hinausgehen, genehmigt werden. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass die Umbauten den lokalen Bauvorschriften entsprechen. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Suche nach passenden Handwerkern und bietet umfassende Informationen zu Ihrem Umbauprojekt.
2.) Welche Arten von Umbauten sind als Mieter erlaubt?
Als Mieter in der Schweiz dürfen Sie kleinere Umbauten, wie das Anbringen von Regalen oder das Streichen der Wände, in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen. Grössere Veränderungen, wie das Entfernen von Wänden oder das Einbauen von neuen Küchen, bedürfen jedoch der Genehmigung. Es ist ratsam, sich vorab über die spezifischen Regelungen in Ihrem Mietvertrag zu informieren. Bei Fragen zu Umzügen oder Umbaumassnahmen unterstützt MOVU Sie gerne.
3.) Wie beantrage ich eine Genehmigung für einen Umbau bei meinem Vermieter?
Um eine Genehmigung für einen Umbau bei Ihrem Vermieter zu beantragen, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und Ihre Pläne detailliert vorstellen. Reichen Sie ein schriftliches Gesuch ein, das die geplanten Änderungen, den Nutzen und eventuelle Kosten umfasst. In der Schweiz sind Vermieter verpflichtet, Umbauten zu genehmigen, sofern sie nicht die Mietsache erheblich beeinträchtigen. Informieren Sie sich zudem über die spezifischen Regelungen in Ihrem Mietvertrag.
4.) Welche Kosten sind mit einem Umbau als Mieter verbunden?
Als Mieter in der Schweiz sind die Kosten für einen Umbau in der Regel von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Mögliche Kosten umfassen Material, Handwerker und eventuell eine Erhöhung der Miete nach Abschluss der Arbeiten. Zudem sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Mietzinserhöhung und zur Rückbaupflicht beachten. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Planung und Organisation Ihres Umbaus, um die Kosten im Blick zu behalten.