Unzählige Gegenstände werden während eines Umzuges von einem Ort zum anderen bewegt. Bei vielen Sachen ist es egal, ob der Karton einmal etwas ruppiger auf den Boden gestellt wird. Auf einigen hingegen steht gross und fett FRAGILE geschrieben. In denen befinden sich das kostbare Familiengeschirr, sensible elektronische Geräte oder andere Dinge, die pfleglich behandelt werden müssen. Und dann sind da noch diese grossen sperrigen Sachen: der nigelnagelneue Kleiderschrank mit Spiegel und das Klavier. Wenn da etwas kaputt geht, geht die Stimmung in den Keller. Ist es auch noch der beste Freund gewesen, der den Unglückskarton hat fallenlassen, kann es schnell zu Streit kommen. Denn neben dem ideellen Wert, den sowieso niemand ersetzen kann, geht es auch um die Erstattung des entstandenen Schadens. Wer haftet denn nun eigentlich für den kaputten Kleiderschrank? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn hier kommt es immer auf die Situation an.

Wertgegenstände in der Wohnung: Versicherungsfragen sollten abgeklärt werden

Bei einem Umzug können oft teure Gegenstände zu Bruch gehen.

Versicherung beim selbst organisierten Umzug

Haben Sie eine Hausratversicherung? Top! Wenn nicht, schauen Sie mal in Ihre Haftpflichtversicherung. Normalerweise sollten Umzugsschäden, die Sie selbst verursachen, mit Ihrer Haftpflicht oder einer Hausratversicherung abgegolten sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie bei Ihrem Anbieter an und erkundigen Sie sich. Achtung: Jede Versicherung ist anders! Also gründlich abchecken!!

Nun haben Sie ausserdem Ihre Freunde gebeten, beim Zügeln mit anzupacken. Klar, da hilft man gern. Ihre Freunde erbringen Ihnen also eine sogenannte „Gefälligkeit“. Fällt einem von ihnen der Karton aus der Hand, haftet er nicht dafür. Denn: Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, fallen nicht unter den Haftungsschutz. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie mit Ihren Umzugshelfern aber auch eine Haftungsvereinbarung abschliessen.

Achtung: Heuern Sie Umzugshelfer an, die zum Beispiel ihr studentisches Budget aufbessern wollen, klären Sie die Haftungsfrage auf jeden Fall im Vorhinein! Private Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden ab, die während einer entlohnten Tätigkeit entstanden sind.

Versicherung während des Zügelns mit einer Umzugsfirma

Haben Sie ein Umzugsunternehmen engagiert, sind Sie prinzipiell auf der sicheren Seite. Diese Firmen bieten meistens einen umfassenden Versicherungsschutz an und haften für Schäden, die durch sie verursacht werden. Achten Sie beim Vertragsabschluss ganz genau auf die Versicherungssumme und erkundigen Sie sich auch, ob bestimmte Dinge von der Haftung ausgeschlossen sind. Zum Teil muss man zusätzliche Versicherungen, etwa für Elektrogeräte, abschliessen.

Eine extra Umzugsversicherung?

Stark in der Diskussion sind Umzugspolicen, die extra für die Zeit des Umzugs abgeschlossen werden können. Haben Sie eine Hausratversicherung, ist dies in der Regel nicht nötig. Worauf Sie allerdings dringend achten müssen, ist die Versicherungssumme. Umzugspolicen bieten häufig an, den Neuwert der beschädigten Gegenstände zu erstatten. Bei der Hausratsversicherung hingegen wird oft nur der Gebrauchswert bezahlt. Ist die Versicherungssumme also zu niedrig angesetzt, kann man schnell mal eine ordentliche Summe Franken auf der Verlustseite verbuchen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Es ist total wichtig, dass Sie sich um diese rechtlichen Sachen rechtzeitig vor Ihrem Umzug kümmern. Tritt der Schadensfall ein und es wird versucht, die Haftung erst im Nachhinein zu klären, gibt es meistens Ärger. Und ausserdem wäre es schade, wenn Freundschaften an solch unromantischen Dingen wie einer Haftungsfrage zugrunde gehen, oder?

Quelle

Bild: “Smart Apartment” lifeofpix.com