Denken Sie an den Kauf eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz? Wer träumt nicht von einem Rustico im Tessin oder einem Ferienhaus im Wallis? Doch der Weg zur Verwirklichung dieses Traums kann manchmal voller Tücken sein. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die verschiedenen Einschränkungen, die Sie beim Kauf eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz beachten müssen.

Zweitwohnsitz mit Blick auf See und Berge

  • Zweitwohnsitz in der Schweiz ist eine Immobilie, die nicht von Gemeindebewohnern genutzt wird und meist für Ferien dient.
  • Seit 1. Januar 2016 dürfen in Gemeinden mit über 20% Zweitwohnungen keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden.
  • Zweitwohnsitze werden steuerlich wie Hauptwohnsitze behandelt; ausländische Investoren müssen im jeweiligen Land Steuern zahlen.
  • EU-/EFTA-Bürger benötigen keine Genehmigung für den Kauf eines Zweitwohnsitzes; Nicht-EU/EFTA-Bürger müssen eine Bewilligung beantragen.
  • Banken verlangen für Zweitwohnsitze eine Eigenkapitalbeteiligung von 35-40% und höhere Zinssätze im Vergleich zu Erstwohnsitzen.

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Als Zweitwohnsitz gilt in der Schweiz eine Immobilie, die weder von Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde genutzt wird, noch zu beruflichen oder schulischen Zwecken dient. Zweitwohnungen werden in der Regel zu Ferienzwecken genutzt und häufig an Dritte vermietet.

Welche Auswirkungen hat das Bundesgesetz über Zweitwohnungen?

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen am 1. Januar 2016 ist es in Schweizer Gemeinden, in denen der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtwohnungsbestand bereits mehr als 20% beträgt, nicht mehr möglich, eine Zweitwohnung zu bauen.

Ziel dieser Initiative ist es, „dem invasiven Bau von Zweitwohnungen ein Ende zu setzen“. Bevor Sie mit dem Bau eines Zweitwohnsitzes beginnen, sollten Sie herausfinden, welche Gemeinden für Sie in Frage kommen.

Wie hoch ist die Steuer auf einen Zweitwohnsitz?

In der Schweiz werden Zweitwohnsitze genauso besteuert wie Hauptwohnsitze. Wenn Sie jedoch im Ausland in einen Zweitwohnsitz investieren, müssen Sie in dem betreffenden Land Steuern zahlen.

Erwerb eines Zweitwohnsitzes als Ausländer

Es gibt zwei Arten von ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz:

  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz

Je nach Herkunft müssen Sie möglicherweise eine Genehmigung für den Erwerb eines Zweitwohnsitzes beantragen.

Sie sind EU-/EFTA-Bürger und leben in der Schweiz? Dann haben Sie die gleichen Rechte wie ein Schweizer Bürger. Sie können eine Immobilie kaufen, ohne eine Genehmigung beantragen zu müssen.

Sie sind Nicht-EU/EFTA-Bürger und leben in der Schweiz? Im Gegensatz zu Schweizer Bürgern benötigen Sie für den Kauf einer Zweitwohnung eine Bewilligung.

Hypothek für den Zweitwohnsitz – Wie können Sie Ihren Nebenwohnsitz finanzieren?

Die meisten Finanzinstitute verlangen für einen Erstwohnsitz eine Eigenkapitalbeteiligung von 20%. Aufgrund des höheren Risikos eines Zweitwohnsitzes verlangen die meisten Banken dagegen zwischen 35 und 40% des Verkaufspreises.

Sie können online einen Hypothekenrechner nutzen, um festzustellen, ob Sie mit dem vorhandenen Eigenkapital eine Hypothek erhalten können. Einige Banken, die auf eine erste Anfrage positiv reagieren, sind gerne bereit, Ihre Unterlagen im Detail zu prüfen.

Wie können Sie Ihren Zweitwohnsitz finanzieren?

Im Gegensatz zum Erstwohnsitz können die Pensionskassen, d. h. die 2. und 3 Säule, nicht genutzt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass das gesamte Eigenkapital aus dem Ersparten stammen muss.

Höhere Zinssätze für Zweitwohnsitze

Der Zinssatz für Zweitwohnungen ist oft viel höher als für den Hauptwohnsitz. Im Durchschnitt kann dieser Satz bis zu 25 Basispunkte höher sein als bei Erstwohnsitzen.

Zweitwohnsitz anmelden: Wie melde ich meinen Zweitwohnsitz an?

Haben Sie gerade Ihren Zweitwohnsitz gekauft? Vergessen Sie nicht, Ihren Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Teilweise können Sie sich direkt online über eUmzug anmelden. Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes benötigen Sie:

  • den Heimatschein der Wohngemeinde
  • einen Ausweis

Wer einen Zweitwohnsitz plant, sollte bei der Suche einige besondere Kriterien beachten. Unser Artikel Immobilie finden – Kriterien hilft Ihnen dabei, die passende Immobilie auszuwählen.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was ist ein Zweitwohnsitz und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten dafür?

Ein Zweitwohnsitz ist eine zusätzliche Wohnadresse, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. In der Schweiz gelten spezifische Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht und die Besteuerung. In vielen Kantonen müssen Zweitwohnungen angemeldet werden, und es können zusätzliche Steuern anfallen. Zudem gibt es Einschränkungen beim Bau neuer Zweitwohnungen, um die Wohnraumsituation zu regulieren. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei Fragen zu Umzügen oder Wohnsitzwechsel.

2.) Wie melde ich meinen Zweitwohnsitz an und welche Unterlagen benötige ich dafür?

Um Ihren Zweitwohnsitz in der Schweiz anzumelden, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde melden. Benötigte Unterlagen sind in der Regel ein gültiger Ausweis, ein Nachweis über den Wohnsitz (z.B. Mietvertrag) und gegebenenfalls eine Bestätigung des Hauptwohnsitzes. Beachten Sie, dass die Regelungen je nach Kanton variieren können. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug und der Organisation der notwendigen Schritte.

3.) Welche Kosten sind mit der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes verbunden?

Die Kosten für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz variieren je nach Kanton. In der Regel fallen Gebühren für die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt an, die zwischen 20 und 100 CHF liegen können. Zudem sollten Sie die jährlichen Grundsteuern und mögliche Nebenkosten für den Zweitwohnsitz berücksichtigen. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Umzugs und der Organisation aller notwendigen Schritte.

4.) Gibt es Unterschiede in der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes je nach Kanton oder Gemeinde?

Ja, die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kann je nach Kanton oder Gemeinde in der Schweiz variieren. Einige Kantone erheben zusätzliche Steuern oder haben spezifische Vorschriften zur Nutzung von Zweitwohnungen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde zu informieren, um die genauen Anforderungen und Regelungen zu erfahren. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Umzugsunternehmen für Ihren Zweitwohnsitz.