Manchmal geht alles ganz schnell. Zack, haben Sie die Wohnungsabgabe hinter sich gebracht. Doch beim Entfernen Ihres Namens am Briefkasten fällt Ihnen auf: „Mensch, mein Lieblingszeitschriften-Abo weiss noch gar nichts von meinem Umzug!“ Das ist kein Grund, in Panik zu verfallen.  Bei der Post können Sie zusätzlich zur Adressänderung auch Iihre Post nachsenden lassen. Auch die Behörden wollen Bescheid wissen, wo Sie jetzt wohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Adressänderung mit oder ohne Nachsendung und bei Ummeldungen achten müssen.

Briefkasten: Ein Nachsendeauftrag erleichtert die Zeit nach dem Umzug

Wie funktioniert eine Adressänderung mit Nachsendung?

Wenn Sie eine Adressänderung mit Nachsendung bei der Post einrichten, werden Ihnen nach dem Umzug Briefe und Pakete an die neue Adresse nachgesendet. Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihre Post verloren geht.

Dauer und Fristen des Nachsendeauftrages

Die gute Nachricht ist, dass Sie den Nachsendeservice relativ kurzfristig einrichten können. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie den Nachsendeauftrag spätestens vier Tage vor dem gewünschten Beginn bei der Post einreichen. Alles was später kommt, gilt als Eilauftrag, für den Sie Zuschläge bezahlen müssen. Im Notfall können Sie den Auftrag bis 23 Uhr erteilen, damit die Post am Folgetag schon in Ihren neuen Briefkasten flattert. Ihr Nachsendeauftrag gilt für zwölf Monate. Wenn Sie eine längere oder dauerhafte Umleitung Ihrer Briefe wünschen, hilft Ihnen der Kundendienst der Schweizerischen Post gerne weiter.

Online oder offline Nachsendeauftrag beantragen?

Natürlich können Sie ganz klassisch zum Schalter gehen und dort alle Unterlagen für die Nachsendung ausfüllen. Hier Ihren Ausweis nicht vergessen. Wir raten Ihnen aber dazu, den Onlinedienst der Post auf der Webseite https://www.post.ch/de/empfangen/umzug zu nutzen. Sie sparen sich den Weg zur nächsten Poststelle und zahlen ausserdem auch weniger. Achtung: Um den Onlinedienst der Post zu nutzen, müssen Sie sich registrieren. Diese Registrierung dauert meist ein paar Tage. Also rechtzeitig anmelden. Wie wäre es mit genau … jetzt?

Preise – mit diesen Kosten müssen Sie für den Nachsendeauftrag rechnen

Wie gesagt, online ist günstiger als offline. Der Basispreis (eine Person) für die zwölf Monate dauernde Nachsendung liegt bei 30 CHF, vorausgesetzt, Sie regeln alles im Internet. Am Schalter oder per Telefon zahlen Sie hingegen 42 CHF. Sollten Sie mit Ihrer Familie oder mit WG-Mitgliedern umziehen, muss jede weitere erwachsene Person nur noch 5 CHF berappen. Für Pakete zahlen Sie bei Empfang das Porto der aktuellen Preisliste.

💡 Tipp: Sie können sich die Post sogar ins Ausland hinterherschicken lassen. Hier müssen Sie aber mit höheren Kosten rechnen, als beim Nachsenden an eine Adresse im Inland. Checken Sie für die aktuellsten Preise aber immer noch einmal vorher die Website der Schweizerischen Post.

Welche Sendungen werden im Rahmen eines Nachsendauftrags nicht nachgesandt?

Betreibungsurkunden können nur innerhalb des Betreibungskreises nachgesaandt werden.

Von der Nachsendung generell ausgeschlossen sind:

  • In- und Ausland Sendungen mit Postlager- oder Militäradresse, Innight-Sendungen, die auf reinen Paketbotentouren zugestellt werden, PromoPost-Sendungen sowie Gratiszeitungen und Sendungen anderer Zustellorganisationen
  • Ausland: Gerichtsurkunden, BBetreibungsurkunden, Pakete, Sendungen mit Militäradresse

Zusatzservice der Post: die Umzugsmitteilung

Die Umzugsdienstleistung ist ein kostenloser Service der Post, mit dem ganz einfach und schnell die wichtigsten Vertragspartner wie Versicherung, Bank, etc. über den Umzug informiert werden können. Über eine Plattform, die direkt in den Adressänderungsprozess mit oder ohne Nachsendung integriert ist, können die gewünschten Firmen angewählt und die Post dadurch zur aktiven Adressänderungsweitergabe beauftrag werden.

Unterschied privater oder geschäftlicher Umzug

Müssen Sie mit Ihrer Firma den bisherigen Standort wechseln, gestaltet sich der Nachsendeauftrag ähnlich wie bei einem privaten Umzug. Während Privatpost in der Regel mit einem Tag Verzögerung zugestellt wird, kommt beim Firmenwechsel alles wie gehabt an. Deswegen berechnen sich auch die Preise anders – nämlich je nach Aufwand und Gewicht. Ihnen wird dann eine monatliche Rechnung zugeschickt.

Zusatzservice der Post: die Adressaktualisierung

In dem ganzen Wirrwarr von Versicherungen und Zeitschriften-Abos kann man schon mal vergessen, dem einen oder anderen die neue Adresse mitzuteilen. Damit auch diese Briefe den Weg zu Ihnen finden, können Sie der Post das Go für eine Adressaktualisierung erteilen. Das bedeutet, dass die Schweizerische Post Unternehmen und Institutionen Ihre neue Adresse reaktiv, also auf deren Anfrage, mitteilen darf. Diese können Ihre Kontaktdaten dann in ihren eigenen Datenbanken aktualisieren.

„Wie, die geben einfach so meine Adresse heraus?“ denken Sie jetzt vielleicht. Aber so ist es nicht. Die Herausgabe Ihrer neuen Adresse gilt nur für Unternehmen, mit denen Sie bereits vor Ihrem Umzug in Kontakt standen. Der Datenschutz ist also gewährt! Der Vorteil ist, dass Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen, Ihre Korrespondenzpartner zu informieren. Das spart eine Menge Zeit und minimiert den Umzugsstress.

Übrigens: Sollten Sie nicht wollen, dass die Post über Ihren Umzug informiert, ist das überhaupt kein Problem. Nach Ablauf Ihres Nachsendeauftrages erhält der Absender die Post mit einem entsprechenden Vermerk zurück.

Jetzt ist der Weg frei

Haben Sie den Nachsendeauftrag eingereicht, können Sie Ihre alten vier Wände beruhigt hinter sich lassen. Nicht vergessen: Entfernen Sie bitte das Namensschild am alten Briefkasten. Bei Ihrer neuen Wohnung sorgen Sie am besten fix dafür, dass Ihr Name sowohl am Klingelschild als auch am Briefkasten gut sichtbar angebracht ist. So garantieren Sie, dass mit dem Nachsendeauftrag auch wirklich alles glatt läuft. Alles andere würde zu viel Verwirrung stiften.

Auch die Behörden wollen Bescheid wissen: Die wichtigsten Ummeldungen

Aber stopp: Nicht nur Ihr Zeitschriftenabo will wissen, wie Ihre neue Adresse lautet. Auch um Ihr Fahrzeug zum neuen Wohnort mitzunehmen, müssen Sie einige Formalitäten beachten. Und auch Ihr Telefonanschluss muss umgemeldet werden, sonst heisst es für Anrufer: Kein Anschluss unter dieser Nummer.

Papierkram deluxe: KFZ ummelden

Damit es bloss nicht zu einfach wird, bringt die Ummeldung Ihres KFZs ein bisschen Papierkram mit sich. Hier unterscheidet sich das Prozedere je nachdem, ob Sie im gleichen Kanton umziehen oder in einen neuen wechseln. In beiden Fällen gleich: Die Adresse im Führer- und Fahrzeugausweis muss angepasst werden. Dabei erhalten Sie dann einen neuen Fahrzeugausweis, der meistens gratis ist.

Gleicher Kanton

Ziehen Sie innerhalb eines Kantons um, können Sie dem Strassenverkehrsamt Ihre Adressänderung telefonisch mitteilen, sofern Sie einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen. Wenn nicht, müssen Sie einen anfordern. Das funktioniert mit einem Umtauschformular, welches Sie auf www.strassenverkehrsamt.ch herunterladen können. Zusammen mit einem farbigen Passfoto schicken Sie das dann zum Strassenverkehrsamt. Ihre Nummernschilder können Sie beim Umzug im gleichen Kanton einfach behalten. Die Ummeldung Ihres KFZs sollten Sie innerhalb von 14 Tagen über die Bühne bringen.

Anderer Kanton

Auch hier müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug beim Strassenverkehrsamt melden. Dort bringen Sie das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs“ mit. Auch den bisherigen Fahrzeugausweis und einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis stecken Sie ein. Den Nachweis bekommen Sie auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Ihr altes Nummernschild können Sie auf dem Strassenverkehrsamt dann gegen ein neues eintauschen. Nehmen Sie Nummernschild und Unterlagen einfach mit und sprechen Sie persönlich am Schalter vor. Haben Sie keine Zeit, dort extra hin zu fahren, können Sie die Unterlagen ansonsten auch mit der Post an das Strassenverkehrsamt schicken und die Nummernschilder auf der zuständigen Poststelle des Wohnortes tauschen.

Achtung: Die jeweiligen Preise und Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.

Will auch umgemeldet werden: Ihr Telefonanschluss

Damit potenzielle Anrufer nicht enttäuscht werden, kümmern Sie sich um die Ummeldung Ihres Telefons am besten schon rechtzeitig. Das ist auch gar nicht so kompliziert. Drei bis vier Wochen vor Ihrem Umzug teilen Sie Ihrer Telefongesellschaft Ihre neue Adresse mit. Bei einigen Telefonanbietern kann man das sogar online erledigen. Einfacher geht es nicht. Halten Sie dafür die letzte Telefonrechnung bereit. Im Optimalfall haben Sie den Namen und die Telefonnummer des Vormieters der neuen Wohnung parat. Die Daten können Sie bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erfragen. Seien Sie ausserdem darüber im Klaren, wann der neue Anschluss freigeschaltet werden soll und ab wann der alte abgeschaltet werden muss.

Formalitäten erledigt?

Klar, dieser ganze Papierkram kann einem schon ziemlich auf die Nerven gehen. Aber solange Sie den Überblick behalten, sollte das alles klappen. Sobald Ihr Umzugstermin steht, legen Sie sich am besten eine Tabelle an, in die Sie alle wichtigen Daten eintragen. Alternativ können Sie auch hier die Umzugscheckliste herunterladen und eine Aufgabe nach der Anderen abhaken. So vergessen Sie nichts und das Telefon in der neuen Wohnung kann vom ersten Tag an klingeln.