Denken Sie an den Kauf eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz? Wer träumt nicht von einem Rustico im Tessin oder einem Ferienhaus im Wallis? Doch der Weg zur Verwirklichung dieses Traums kann manchmal voller Tücken sein. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die verschiedenen Einschränkungen, die Sie beim Kauf eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz beachten müssen.

Zweitwohnsitz mit Blick auf See und Berge

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Als Zweitwohnsitz gilt in der Schweiz eine Immobilie, die weder von Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde genutzt wird, noch zu beruflichen oder schulischen Zwecken dient. Zweitwohnungen werden in der Regel zu Ferienzwecken genutzt und häufig an Dritte vermietet.

Welche Auswirkungen hat das Bundesgesetz über Zweitwohnungen?

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen am 1. Januar 2016 ist es in Schweizer Gemeinden, in denen der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtwohnungsbestand bereits mehr als 20% beträgt, nicht mehr möglich, eine Zweitwohnung zu bauen.

Ziel dieser Initiative ist es, “dem invasiven Bau von Zweitwohnungen ein Ende zu setzen”. Bevor Sie mit dem Bau eines Zweitwohnsitzes beginnen, sollten Sie herausfinden, welche Gemeinden für Sie in Frage kommen.

Wie hoch ist die Steuer auf einen Zweitwohnsitz?

In der Schweiz werden Zweitwohnsitze genauso besteuert wie Hauptwohnsitze. Wenn Sie jedoch im Ausland in einen Zweitwohnsitz investieren, müssen Sie in dem betreffenden Land Steuern zahlen.

Erwerb eines Zweitwohnsitzes als Ausländer

Es gibt zwei Arten von ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz:

  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz

Je nach Herkunft müssen Sie möglicherweise eine Genehmigung für den Erwerb eines Zweitwohnsitzes beantragen.

Sie sind EU-/EFTA-Bürger und leben in der Schweiz? Dann haben Sie die gleichen Rechte wie ein Schweizer Bürger. Sie können eine Immobilie kaufen, ohne eine Genehmigung beantragen zu müssen.

Sie sind Nicht-EU/EFTA-Bürger und leben in der Schweiz? Im Gegensatz zu Schweizer Bürgern benötigen Sie für den Kauf einer Zweitwohnung eine Bewilligung.

Hypothek für den Zweitwohnsitz – Wie können Sie Ihren Nebenwohnsitz finanzieren?

Die meisten Finanzinstitute verlangen für einen Erstwohnsitz eine Eigenkapitalbeteiligung von 20%. Aufgrund des höheren Risikos eines Zweitwohnsitzes verlangen die meisten Banken dagegen zwischen 35 und 40% des Verkaufspreises.

Sie können online einen Hypothekenrechner nutzen, um festzustellen, ob Sie mit dem vorhandenen Eigenkapital eine Hypothek erhalten können. Einige Banken, die auf eine erste Anfrage positiv reagieren, sind gerne bereit, Ihre Unterlagen im Detail zu prüfen.

Wie können Sie Ihren Zweitwohnsitz finanzieren?

Im Gegensatz zum Erstwohnsitz können die Pensionskassen, d. h. die 2. und 3 Säule, nicht genutzt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass das gesamte Eigenkapital aus dem Ersparten stammen muss.

Höhere Zinssätze für Zweitwohnsitze

Der Zinssatz für Zweitwohnungen ist oft viel höher als für den Hauptwohnsitz. Im Durchschnitt kann dieser Satz bis zu 25 Basispunkte höher sein als bei Erstwohnsitzen.

Zweitwohnsitz anmelden: Wie melde ich meinen Zweitwohnsitz an?

Haben Sie gerade Ihren Zweitwohnsitz gekauft? Vergessen Sie nicht, Ihren Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Teilweise können Sie sich direkt online über eUmzug anmelden. Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes benötigen Sie:

  • den Heimatschein der Wohngemeinde
  • einen Ausweis