Grundsätzlich kann man Mietern die Nutzung von Musikinstrumenten nicht verbieten. Das würde gegen die Freiheit des Mieters verstossen. Allerdings bedeutet das Zusammenleben in einem Gebäude auch, dass man die Nachbarn respektiert. Es gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn.
- Mietern kann die Nutzung von Musikinstrumenten tagsüber nicht verboten werden, jedoch ist Rücksicht auf Nachbarn erforderlich.
- Nachtruhe gilt in der Regel ab 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr, mit möglichen Ruhezeiten zwischen 12 und 13 Uhr.
- Mietverträge können tägliche Übungszeiten von bis zu 90 oder 120 Minuten festlegen.
- Bei lauten Instrumenten sollten Übungszeiten begrenzt und frühmorgendliches Musizieren vermieden werden.
- Bei Beschwerden können neue Regeln aufgestellt werden, im schlimmsten Fall droht die Kündigung des Mietvertrags.
Das Spielen von Musikinstrumenten gehört zu den Geräuschen, die Nachbarn stören können. Genau wie bei der Nutzung der Waschküche, dem Lärmpegel auf dem Balkon und laute Home-Parties gilt es einige Regeln einzuhalten, um ein gutes Zusammenleben mit den Nachbarn zu gewährleisten.
Was sagt das Gesetz zum Musizieren in der Mietwohnung?
Mietern kann es nicht grundsätzlich verboten werden, tagsüber zu musizieren. Nachtruhe gilt jedoch ab 22 Uhr bis um 6 oder 7 Uhr am nächsten Morgen. Teilweise gilt eine zusätzliche Ruhezeit zwischen 12 und 13 Uhr. Für das Musizieren kann auch bereits ab 20 Uhr Ruhezeit gelten.
Zudem kann in Ihrem Mietvertrag auch festgelegt sein, wie lange Sie pro Tag musizieren dürfen. In der Regel beträgt dies bis zu 90 oder 120 Minuten pro Tag.
Die “lauten” Musikinstrumente
Eine Mandoline ist nicht gleich laut wie ein Schlagzeug. Spielen Mieter ein eher lautes Musikinstrument, sollten Übungszeiten begrenzt werden. Idealerweise sollte man nicht um 7 Uhr morgens mit dem Musizieren beginnen, um ein erträgliches Lebensumfeld der Nachbarn zu gewährleisten.
Bei solchen lauten Musikinstrumenten ist es möglich, dass der zumutbare Rahmen gesprengt wird. Wenn dies passiert, können sich Nachbarn beim Vermieter beschweren. Neue Regeln könnten dann aufgestellt werden, indem zum Beispiel der Zeitraum eingeschränkt wird. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietvertrags führen, um den vertragsgemässen Gebrauch der Mietwohnung der Nachbarn zu gewährleisten.
Nicht nur Musik, sondern auch andere Lärmquellen können zu Konflikten führen. Unser Artikel Hausordnung Lärmbelästigung und Nachbarn zeigt, welche Rechte und Pflichten in solchen Fällen gelten.
Ringhörige Wohnung?
Auch bei ringhörigen Wohnungen ist das Musizieren während der Tageszeit grundsätzlich erlaubt. Mit einigen Tricks können Sie den Lärm beschränken. In unserem Text zum Thema “Ringhörige Wohnung” erfahren Sie, wie.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Musizieren in Mietwohnungen?
In der Schweiz sind die rechtlichen Grundlagen für das Musizieren in Mietwohnungen im Obligationenrecht (OR) und im Mietrecht verankert. Gemäss Art. 257f OR müssen Mieter Rücksicht auf andere nehmen. Lärmschutzverordnungen der jeweiligen Kantone können zusätzliche Regelungen enthalten. Es empfiehlt sich, die Hausordnung zu prüfen und gegebenenfalls mit den Nachbarn zu kommunizieren, um Konflikte zu vermeiden. MOVU unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen rund um das Wohnen.
2.) Welche Zeiten sind für das Musizieren in Mietwohnungen erlaubt?
In der Schweiz sind die Zeiten für das Musizieren in Mietwohnungen in der Regel durch die Hausordnung oder den Mietvertrag geregelt. Allgemein gilt, dass Musizieren während der Ruhezeiten, meist von 22:00 bis 07:00 Uhr sowie am Sonntag, vermieden werden sollte. Es empfiehlt sich, Rücksprache mit den Nachbarn zu halten und gegebenenfalls eine Einigung über akzeptable Zeiten zu finden.
3.) Wie kann man Konflikte mit Nachbarn bezüglich des Musizierens vermeiden?
Um Konflikte mit Nachbarn beim Musizieren zu vermeiden, empfehlen wir, die Lautstärke zu regulieren und in angemessenen Zeiten zu spielen. Informieren Sie Ihre Nachbarn im Voraus über Ihre Musizierzeiten und bieten Sie an, Rücksicht zu nehmen. In der Schweiz gibt es zudem gesetzliche Ruhezeiten, die beachtet werden sollten. Bei anhaltenden Problemen kann ein Gespräch oder die Mediation durch Dritte hilfreich sein.
4.) Gibt es spezielle Regelungen für verschiedene Musikinstrumente?
Ja, in der Schweiz gibt es spezifische Regelungen für den Transport von Musikinstrumenten. Besonders wertvolle Instrumente sollten versichert werden, um Schäden während des Umzugs zu vermeiden. MOVU empfiehlt, empfindliche Instrumente wie Klaviere oder Geigen professionell transportieren zu lassen, um sicherzustellen, dass sie unversehrt ankommen. Bei weiteren Fragen zu unserem Umzugsservice stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.