Grundsätzlich kann man Mietern die Nutzung von Musikinstrumenten nicht verbieten. Das würde gegen die Freiheit des Mieters verstossen. Allerdings bedeutet das Zusammenleben in einem Gebäude auch, dass man die Nachbarn respektiert. Es gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn.

Das Spielen von Musikinstrumenten gehört zu den Geräuschen, die Nachbarn stören können. Genau wie bei der Nutzung der Waschküche, dem Lärmpegel auf dem Balkon und laute Home-Parties gilt es einige Regeln einzuhalten, um ein gutes Zusammenleben mit den Nachbarn zu gewährleisten.

Was sagt das Gesetz zum Musizieren in der Mietwohnung?

Mietern kann es nicht grundsätzlich verboten werden, tagsüber zu musizieren. Nachtruhe gilt jedoch ab 22 Uhr bis um 6 oder 7 Uhr am nächsten Morgen. Teilweise gilt eine zusätzliche Ruhezeit zwischen 12 und 13 Uhr. Für das Musizieren kann auch bereits ab 20 Uhr Ruhezeit gelten.

Zudem kann in Ihrem Mietvertrag auch festgelegt sein, wie lange Sie pro Tag musizieren dürfen. In der Regel beträgt dies bis zu 90 oder 120 Minuten pro Tag.

Die “lauten” Musikinstrumente

Eine Mandoline ist nicht gleich laut wie ein Schlagzeug. Spielen Mieter ein eher lautes Musikinstrument, sollten Übungszeiten begrenzt werden. Idealerweise sollte man nicht um 7 Uhr morgens mit dem Musizieren beginnen, um ein erträgliches Lebensumfeld der Nachbarn zu gewährleisten.

Bei solchen lauten Musikinstrumenten ist es möglich, dass der zumutbare Rahmen gesprengt wird. Wenn dies passiert, können sich Nachbarn beim Vermieter beschweren. Neue Regeln könnten dann aufgestellt werden, indem zum Beispiel der Zeitraum eingeschränkt wird. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietvertrags führen, um den vertragsgemässen Gebrauch der Mietwohnung der Nachbarn zu gewährleisten.

Ringhörige Wohnung?

Auch bei ringhörigen Wohnungen ist das Musizieren während der Tageszeit grundsätzlich erlaubt. Mit einigen Tricks können Sie den Lärm beschränken. In unserem Text zum Thema “Ringhörige Wohnung” erfahren Sie, wie.