Die Waschküche ist definitiv der Ort, an dem es zu Missverständnissen zwischen Nachbarn kommen kann. In vielen Schweizer Wohnungen finden Sie einen Waschraum mit einer oder mehreren Waschmaschinen, je nach Anzahl der Mieter im Gebäude.

Wäsche in der Waschmaschine

  • Waschküchen in Schweizer Wohnungen können zu Missverständnissen zwischen Nachbarn führen.
  • Mieter sollten die Waschküche sauber und ohne Rückstände hinterlassen.
  • Reinigung der Waschküche ist nicht Pflicht; Nebenkosten decken Instandhaltung ab.
  • Nutzung der Waschmaschine erfolgt nach einem Kalender, Eintragungen für halbe oder ganze Tage.
  • Ruhezeiten sind in der Hausordnung geregelt, meist zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonntagen.

Wie hinterlässt man die Waschküche?

In der Waschküche sollten Sie die Informationen dazu finden, wie die Waschmaschine zu benutzen ist. Generell können folgende Punkte verlangt werden:

  • Abstellen des Wassers nach Benutzung der Waschmaschine
  • Sicherstellen, dass die Waschmaschine nach Benutzung sauber ist
  • Sicherstellen, dass kein Waschmittel übrig bleibt
  • Entfernen eventueller Rückstände
  • Abwischen der Maschine

Grob gesagt wird von den Mietern erwartet, dass sie die Waschküche in dem Zustand verlassen, in dem sie sie vorgefunden haben.

Mieter sind jedoch nicht verpflichtet, die Waschküche zu reinigen. Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten aufgeführt sein, welche die Instandhaltung und Reinigung des Gebäudes und damit auch der Waschküche einschliessen.

Wann darf man die Waschmaschine und den Trockner benutzen?

In der Waschküche gibt es oft einen Kalender, der anzeigt, wann ein Mieter die Waschmaschine und den Trockner benutzen darf.

Auch hier gilt der gesunde Menschenverstand: Mieter können sich für halbe oder ganze Tage eintragen. Dass Mieter sich nicht an drei Tagen pro Woche eintragen können, wenn es im Gebäude ein Dutzend weitere Wohnungen gibt, scheint logisch.

Ruhezeiten: Geregelt über die Hausordnung

Ausserdem müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Je nachdem, wie ringhörig die Wohnungen sind, können Waschmaschine und Tumbler gut hörbar sein. Nach einer bestimmten Uhrzeit darf die Waschküche nicht mehr benutzt werden. In der Regel wird die Uhrzeit in der Hausordnung genannt. Oft sind die Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr, sie können aber auch abweichen. Auch an Sonntagen ist es in der Regel nicht erlaubt, Wäsche zu waschen.

Wenn Sie sich für weitere Gemeinschaftsbereiche interessieren, lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Hausordnung Treppenhaus für Vorschriften und Hinweise rund um diesen Bereich.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung der Waschküche in einem Mehrfamilienhaus?

In der Schweiz sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung der Waschküche in einem Mehrfamilienhaus: Halten Sie die vereinbarten Waschzeiten ein, reinigen Sie die Maschinen nach der Nutzung und respektieren Sie die Privatsphäre der Nachbarn. Oft gibt es einen Waschplan, den Sie einhalten sollten. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Hausverwaltung oder Ihre Nachbarn wenden. MOVU unterstützt Sie gerne bei weiteren Anliegen rund um den Umzug und die Wohnungssuche.

2.) Wie oft darf ich die Waschküche nutzen und gibt es bestimmte Zeiten dafür?

Die Nutzung der Waschküche in Ihrem Wohngebäude kann je nach Hausordnung variieren. In der Regel sind bestimmte Zeiten festgelegt, um die Nutzung für alle Bewohner fair zu gestalten. Oftmals sind dies feste Wochentage oder Zeitfenster. Bitte konsultieren Sie die Hausordnung oder sprechen Sie mit der Verwaltung, um die genauen Regelungen für Ihre Waschküche zu erfahren.

3.) Welche Pflichten habe ich als Mieter in Bezug auf die Sauberkeit und Pflege der Waschküche?

Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Waschküche sauber zu halten und nach der Nutzung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Entfernen von Wäsche, das Reinigen der Maschinen und das Wischen der Böden. Gemäss den Vorschriften des Mietrechts in der Schweiz sollten Sie auch darauf achten, die Waschküche nicht unnötig zu belasten und die Hausordnung zu beachten. Bei Fragen können Sie sich gerne an MOVU wenden.

4.) Was kann ich tun, wenn ich Probleme oder Konflikte mit Nachbarn in der Waschküche habe?

Wenn Sie Probleme oder Konflikte mit Nachbarn in der Waschküche haben, empfehle ich, zunächst das Gespräch zu suchen und Missverständnisse direkt zu klären. Sollte dies nicht helfen, können Sie sich an die Hausverwaltung wenden, um eine Mediation anzuregen. In der Schweiz gibt es zudem rechtliche Regelungen, die die Nutzung von Gemeinschaftsräumen regeln. MOVU bietet Ihnen auch Unterstützung bei Umzügen, falls ein Umzug notwendig wird.