Spätestens wenn Sie den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung unterschreiben, werden Sie über den folgenden Begriff stolpern: die Mietkaution. In der Schweiz und auch in vielen anderen Ländern ist es mittlerweile üblich und völlig normal, dass der Mieter beim Vermieter eine Kaution hinterlegen muss.
- Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die maximal drei Monatsmieten inklusive Nebenkosten beträgt.
- Vermieter müssen die Kaution auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters anlegen.
- Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Mietende, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind, innerhalb von 30 Tagen.
- Alternativ kann eine Mietkautionsversicherung gewählt werden, die jährliche Gebühren erfordert, aber kein Gelddepot benötigt.
- Mietverbände raten von Mietkautionsversicherungen ab, da langfristig höhere Kosten entstehen können.
Was ist die Mietkaution?
Eine klassische Mietkaution, häufig auch Mietzinsdepot genannt, ist ein bestimmter Geldbetrag, den Sie an Ihren Vermieter überweisen. Sobald das Mietverhältnis endet, bekommen Sie den Betrag in der Regel vollständig wieder ausgezahlt.
Der Geldbetrag dient Ihrem Vermieter in erster Linie als Sicherheit. Denn, so zuverlässig Sie selbst auch sind, Ihr Vermieter hatte sicherlich schon einmal Probleme mit anderen Mietern. Es kommt häufig vor, dass Miete oder Nebenkosten nicht verlässlich gezahlt werden. Oder aber, ein Mieter ist für Schäden in der Wohnung verantwortlich und weigert sich, dafür aufzukommen. In solchen Fällen kann Ihr Vermieter die Mietkaution einbehalten, um nicht auf den hohen Kosten sitzenzubleiben.
Wichtig: Maximal drei Monatsmieten inklusive Nebenkosten dürfen Vermieter von Ihnen als Mietkaution verlangen.
Das müssen Sie beim Anlegen einer Mietkaution beachten
Keine Panik: Die Kaution, die Sie an Ihren Vermieter überweisen, darf dieser natürlich nicht zum Fenster hinaus werfen und für eigene Zwecke nutzen. Auch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Geld nicht auf seinem Privatkonto gelagert werden darf. Stattdessen hat er die Kaution auf ein sogenanntes Sperrkonto einzuzahlen. Das Konto muss jedoch auf Ihren Namen laufen.
Warum das wichtig ist? Ganz einfach. Hat Ihr Vermieter die Kaution auf einem Privatkonto hinterlegt und geht insolvent, sehen Sie Ihr Geld nie wieder. Ist es aber auf einem Sperrkonto mit Ihrem Namen angelegt, wird es selbst bei einer möglichen Insolvenz des Vermieters nicht angerührt.
Es lohnt sich also, bei der Mietkaution ganz genau nachzuhaken und darauf zu bestehen, dass alles transparent dargelegt wird. Auch der Name der Bank und die genaue Bezeichnung des Kontos muss der Vermieter Ihnen offenlegen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Mietkaution nicht alles mit rechten Dingen zugeht, fordern Sie Ihren Vermieter per Einschreiben zur Klärung des Sachverhalts auf. Es ist auch möglich, dass Sie das Mietzinsdepot auf einer Bank Ihrer Wahl hinterlegen und Ihrem Vermieter eine Bescheinigung darüber zukommen lassen. Am besten einigen Sie sich so, dass es für beide Seiten passt.
Mietkaution einzahlen
Die Kaution zahlen Sie als Mieter oft direkt auf das Sperrkonto bei der Bank. Die Kaution kann allerdings auch an den Vermieter gezahlt werden. Dieser hinterlegt das Geld dann innerhalb weniger Tage auf dem Konto das auf Ihren Namen lautet.
Die Kaution müssen Sie schon vor oder spätestens mit Beginn der Mietdauer überwiesen haben. Achten Sie darauf, dass Sie pünktlich zahlen, ansonsten kann der Vermieter sich weigern, Ihnen die Schlüssel zur neuen Wohnung auszuhändigen. Und das sorgt natürlich für lästige Verzögerungen.
Wann bekommen Sie das Geld der Mietkaution zurück?
Die Mietkaution erhalten Sie nach Ende des Mietverhältnisses und mit der Abnahme der Wohnung ausbezahlt. Nach Mietrecht erfolgt die Freigabe nach Erfüllung der Kaution. Das bedeutet, dass Mietzinsen und Nebenkosten bezahlt wurden und keine Mietschäden mehr zu beheben sind. In diesem Fall sollte eine Auszahlung der Mietkaution innert 30 Tagen möglich sein.
Haben Sie sämtliche Pflichten erfüllt, erhalten Ihre Kaution aber trotzdem nicht ausbezahlt? In diesem Fall können Sie sich an Schlichtungsbehörden wenden. Sie können aber auch einfach ein Jahr warten. Rechtlich gesehen können Vermieter das Mietzinsdepot nämlich ein Jahr zurückhalten. Nach dieser Zeit können Sie jedoch das Konto ohne den Vermieter direkt auflösen.
Alternative: Mietkautionsversicherung – ohne klassisches Bankdepot
Auch wenn Sie das Geld, das Sie für die Mietkaution aufbringen müssen, zurückbekommen, sind drei Monatsmieten doch ein ganz schönes Sümmchen. In Kombination mit den restlichen Kosten, die ein Umzug mit sich bringt, kommt da ein ordentlicher Betrag zusammen. Und den muss man erstmal zahlen können.
Eine Alternative zur klassischen Kaution ist eine sogenannte Mietkaution ohne Bankdepot – auch bekannt als Mietkautionsversicherung. Der Unterschied zum Mietzinsdepot ist im Wesentlichen, dass Sie kein Geld bei einer Bank hinterlegen müssen. Stattdessen wird eine Art Bürgschaft für Sie übernommen.
Es gibt mittlerweile eine Reihe von Anbietern, zwischen denen Sie wählen können. Der Ablauf ist so, dass Sie eine Beitrittsprämie an das jeweilige Unternehmen zahlen. Ab diesem Zeitpunkt entrichten Sie eine jährliche Gebühr, meistens in Höhe von ca. fünf Prozent der Mietkaution. Der Anbieter garantiert Ihrem Vermieter, für eventuelle Kosten, die die Kaution betreffen, aufzukommen.
Zu beachten ist, dass Sie diesen Betrag der Versicherung zurückerstatten müssen und auch die jährlichen Prämien erhalten Sie nicht zurück. Die Mietkautionsversicherung funktioniert also nicht wie eine klassische Versicherung.
Welche Vorteile hat die Mietkautionsversicherung?
Praktisch an der ganzen Sache ist, dass die Abwicklung einer Mietkaution ohne Bankdepot meistens schnell vonstatten geht. Oftmals hängt nämlich die Mietkaution der alten Wohnung noch in den Weiten der Bürokratie fest. Das Geld, welches Sie sonst ins Bankdepot investiert hätten, haben Sie nun zur freien Verfügung und Sie werden nicht von zwei Kautionen belastet. So können Sie also loslegen und doch noch die Couch kaufen, die Sie so gern für das neue Wohnzimmer hätten. Vor allem auch für finanzschwächere Mieter, welche das Kapital nicht zur Verfügung haben, ist die Mietkautionsversicherung somit ein Vorteil.
Welche Nachteile hat die Mietkautionsversicherung?
Von Mietverbänden wird generell geraten, lieber Geld von Verwandten oder Bekannten auszuleihen, anstatt eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen. Dies liegt daran, dass man schlussendlich bei der Versicherung verhältnismässig hohe Kosten hat. Man bezahlt zwar kein Depot, dafür aber jedes Jahr eine Prämie, welche nicht zurückerstattet wird. Gibt es Schäden, bezahlt die Versicherung diese. Man muss diese jedoch ebenfalls zurückerstatten. Vor allem bei langjährigem Verbleiben in der Wohnung lohnt sich daher die Mietkautionsversicherung nicht.
Auch ist zu beachten, dass häufig der Vermieter bestimmt, bei welchem Anbieter man eine Bürgschaft beantragen darf. Es kann also durchaus sein, dass man dann nicht zum günstigeren Anbieter gehen kann und die Kosten noch höher werden.
Bei Geldsachen immer übergenau sein
Die Abwicklung der Mietkaution sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Ihnen dabei Fehler unterlaufen, kann das Geld schnell weg sein und das ist mehr als ärgerlich. Prüfen Sie alle Unterlagen ganz genau und schauen Sie auch im Mietvertrag nach, was dort zur Kaution geschrieben steht. Erst nach genauer Prüfung unterschreiben – und schon steht der Schlüsselübergabe nichts mehr im Weg!
Wie private Vermieter mit der Kaution umgehen, lesen Sie in unserem Ratgeber Private Vermieter.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was ist eine Mietkaution und warum ist sie erforderlich?
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Vermieter von Mietern verlangen, um mögliche Schäden oder Mietausfälle abzusichern. In der Schweiz beträgt die Kaution in der Regel bis zu drei Monatsmieten. Sie wird auf einem separaten Konto angelegt und nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche bestehen. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Wohnungssuche und informiert Sie über alle relevanten Aspekte, einschliesslich der Mietkaution.
2.) Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
In der Schweiz darf die Mietkaution maximal drei Monatsmieten betragen. Diese Regelung gilt für unbefristete Mietverträge. Es ist wichtig, dass die Kaution auf einem separaten Konto angelegt wird, um sicherzustellen, dass sie im Falle einer Kündigung korrekt zurückgezahlt wird. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach der passenden Wohnung und informieren Sie über alle relevanten Mietbedingungen.
3.) Welche Möglichkeiten gibt es, die Mietkaution zu hinterlegen?
In der Schweiz haben Sie mehrere Optionen, um die Mietkaution zu hinterlegen. Sie können entweder eine Barkaution direkt beim Vermieter hinterlegen oder eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kaution auf einem speziellen Mietkautionskonto bei einer Bank zu deponieren. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Suche nach passenden Mietobjekten und informiert Sie über die jeweiligen Kautionsmodalitäten.
4.) Wie wird die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt?
Die Mietkaution wird in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sobald alle Ansprüche des Vermieters, wie z.B. ausstehende Mietzahlungen oder Schäden, geklärt sind. In der Schweiz haben Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution innerhalb von 30 Tagen nach der Wohnungsübergabe. MOVU empfiehlt, die Rückzahlung schriftlich anzufordern und alle relevanten Dokumente bereitzuhalten, um den Prozess zu erleichtern.