Eine Reinigungskraft kann Ihnen im Haushalt viel Arbeit ersparen. Besonders wenn Ihnen häufig die Zeit und auch die Lust fehlt, die alltägliche Hausarbeit zu erledigen, ist eine Haushaltshilfe eine sinnvolle Lösung. Doch was müssen Sie bei der Anstellung einer Putzfrau beachten und wie sind Sie auch hinsichtlich Versicherungen sauber unterwegs? Und was ist der Vorteil von einem Reinigungsportal? Wir erklären es Ihnen.

Eine Putzfrau putzt in der Küche

Warum eine Putzfrau?

Sie benötigen eine Reinigungskraft, wenn Sie merken, dass Ihnen die Hausarbeit über den Kopf wächst, Sie keine Zeit mehr fürs Aufräumen und Putzen finden und Sie beginnen, sich aufgrund der liegengebliebenen Arbeit in Ihrem eigenen Zuhause unwohl zu fühlen. Zudem kann eine Haushaltshilfe sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Freizeit lieber mit Freunden, Kindern oder Partner verbringen, anstatt Wollmäuse hinter dem Sofa zu jagen. Auch können ein Kräftemangel oder eine körperliche Beeinträchtigung Gründe sein, sich nach einer Haushaltshilfe umzusehen.

Was verdient eine Putzfrau?

Eine professionelle Putzfrau kostet Sie im Durchschnitt zwischen 25 und 40 Franken pro Stunde. Wobei 25 Franken pro Stunde der absolute Mindestlohn für eine Putzfrau- und sehr wenig bemessen ist. Im Lohn für die Putzhilfe sind neben dem Stundenlohn, die obligatorische Versicherungen und die Kosten für das Putzmaterial inbegriffen.

Wenn Sie also mit einem Stundenlohn zwischen 25-40 Franken rechnen, sind Sie auf der sicheren Seite. Es sei denn, Sie verzichten auf die nötigen Versicherungen und beschäftigen Ihre Reinigungskraft “schwarz”. Davon ist jedoch abzuraten, denn diese Anstellungsart ist illegal und im Fall eines Sachschadens oder eines Unfalls sind weder Sie noch Ihre Putzfrau abgesichert.

2 Möglichkeiten: Eine Putzfrau selbstständig anstellen oder über eine Reinigungsplattform buchen

Wenn Sie sich für eine Putzkraft entschieden haben, so haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie stellen Ihre Putzfrau selbstständig an oder Sie entscheiden sich für eine Reinigungskraft, welche Sie auf einem Reinigungsportal buchen.

1. Die Reinigungskraft selbstständig anstellen und versichern

Wer eine Haushaltskraft anstellt, wird zum Arbeitgeber, mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitgebers. Welche Versicherungen Sie für Ihre Putzfrau benötigen, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt.

Wo eine geeignete Putzfrau finden?

Zunächst stellt sich die Frage, wo Sie eine geeignete Putzkraft für Ihren Haushalt finden. Hier gibt es zwei Optionen: Entweder Sie suchen im Internet nach einer Putzfrau oder schauen offline nach einer geeigneten Haushaltshilfe. Das Internet hat den Vorteil, dass dieses gut vernetzt ist und es dort verschiedene Portale gibt, auf denen Privatpersonen gratis inserieren können. Der Nachteil ist, dass Personen, welche nicht so internetaffin sind, häufig nicht auf diesen Portalen zu finden sind. Schauen Sie daher unbedingt auch nach offline Inseraten in Ihrer Umgebung.

Die Putzfrau bei der AHV anmelden

In der Schweiz sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe bei der AHV anzumelden. Dies geht mit der persönlichen AHV Nummer Ihrer Reinigungskraft und bei der AHV Stelle in Ihrem Kanton. Bei der Anmeldung müssen Sie den Stundenlohn Ihrer Reinigungskraft angeben und daraus errechnet sich die Summe, die Sie am Ende jeden Monats als AHV abgeben müssen.

Ist eine Unfallversicherung nötig?

Haben Sie Ihre Reinigungskraft bei der AHV angemeldet, steht die Unfallversicherung an. Sie fragen sich bestimmt, ob nicht die Krankenkasse Ihrer Haushaltshilfe für Unfälle jeglicher Art aufkommt. Doch dies ist nicht der Fall. Die Krankenkasse Ihrer Haushaltshilfe kommt nur für Unfälle auf, die nicht berufsbedingt sind. Bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber für alle Unfälle, welche innerhalb Ihres Haushalts oder bei Tätigkeiten in Ihrem Auftrag passieren, haften. Darum sollten Sie für Ihre Reinigungskraft eine Unfallversicherung abschliessen. Auch wenn Ihre Angestellten nur wenige Stunden pro Monat für Sie arbeiten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle zu versichern. Eine Unfallversicherung kostet Sie ca. 100 Franken pro Jahr.

Wenn Ihre Haushaltshilfe mehr als acht Stunden pro Woche für Sie arbeitet, müssen Sie diese auch gegen Nichtberufsunfälle versichern. Entweder Sie geben auf dem AHV Formular direkt an, bei welcher Versicherung Sie Ihre Haushaltshilfe versichern lassen möchten oder Sie suchen selbstständig nach einer geeigneten Versicherung.

Lohnanspruch bei krankheitsbedingtem Ausfall

Für Hausangestellte gelten die im Obligationenrecht festgehaltenen Rechte und Pflichten. Doch neben dem Obligationenrecht gibt es zusätzlich kantonale Bestimmungen für Hausangestellte, die sogenannten Normalarbeitsverträge. In den meisten Normalarbeitsverträgen, – beispielsweise in dem vom Kanton Zürich – ist festgehalten, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, für ihre Hausangestellten eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Die Krankentaggeldversicherung bezahlt bei krankheitsbedingtem Ausfall maximal 720 Tage lang 80% des Lohns Ihrer Hausangestellten. Haben Sie keine Krankentaggeldversicherung für Ihre Reinigungsfachkraft abgeschlossen, so sind Sie dazu verpflichtet, im Krankheitsfall Ihre Hausangestellte weiterhin zu bezahlen, was für Sie sehr teuer werden kann.

Doch der Abschluss der obligatorischen Krankentaggeldversicherung kann vom Arbeitgeber umgangen werden, indem er einen eigenen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Reinigungskraft abschliesst und darin ausdrücklich die Ungültigkeit des Normalarbeitsvertrages festhält. Im Internet gibt es dazu zahlreiche vorgefertigte Musterverträge. Ist die Gültigkeit des Normalarbeitsvertrages ausgeschlossen, gelten automatisch die für Haushaltsangestellte vorgesehenen Regelungen aus dem Obligationenrecht.

Für Sie als Arbeitgeber ist es deutlich günstiger, wenn Sie einen eigenen Arbeitsvertrag mit Ihrer Reinigungskraft aufsetzen. Denn laut dem Obligationenrechts muss im Krankheitsfall der Lohn im ersten Dienstjahr für drei Wochen weitergezahlt werden. Danach ist eine “angemessene längere Zeit” vorgeschrieben. Was dies für die Anstellung Ihrer Putzfrau bedeutet, können Sie auf den Skalen nachschauen, die das Basler, Berner und Zürcher Kantonsgericht verwenden.

2. Eine Putzfrau über eine Reinigungsplattform anstellen

Wenn Sie bei Ihrer Suche auf ein Reinigungsportal wie das von Movu.ch stossen, auf der Sie eine professionelle Putzhilfe direkt online buchen können, so bietet es Ihnen einige Vorteile. Sie müssen nicht offiziell als Arbeitgeber Ihrer Reinigungskraft auftreten, sondern die Putzhilfe ist bei einer professionellen Reinigungsfirma angestellt. Die Reinigungsfirma wiederum kümmert sich um all die oben beschriebenen Versicherungen und entlastet Sie in den zeit- und kostenaufwendigen bürokratischen Fragen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Putzkräfte in der Regel ihr eigenes Reinigungsmaterial mitbringen und Sie diesbezüglich von zusätzlichen Kosten befreit sind. Zudem haben Sie bei Fragen jederzeit einen Ansprechpartner und sind bei Problemen oder Unklarheiten nicht auf sich allein gestellt.

Um eine erfahrene Putzkraft für Ihren Haushalt zu finden, füllen Sie ganz einfach das Online-Formular aus und beantragen eine Probereinigung in Ihrem Zuhause. Wenn Sie mit dem Reinigungsergebnis zufrieden sind, können Sie den Auftrag unverbindlich weiterführen, ohne eine Mindestvertragslaufzeit.

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