Möglicherweise enthält Ihr Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass das Rauchen in Ihrer Wohnung nicht gestattet ist. Ist ein solches Verbot zulässig? Müssen Sie als Raucher auf das Rauchen in der Wohnung verzichten?
- Vermieter dürfen Mietern das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht verbieten.
- Klauseln im Mietvertrag, die Rauchen untersagen, sind unzulässig.
- Rauchen in Gemeinschaftsräumen oder Treppenhäusern ist verboten.
- Vermieter können Entschädigung verlangen, wenn Rauch Schäden verursacht.
- Zeitfenster für das Rauchen auf Balkonen können zur Rücksichtnahme eingeführt werden.
Darf Rauchen in der Mietwohnung verboten werden?
Nein, Vermieter können Mietern das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht verbieten. Aus rechtlicher Sicht wäre es ein Eingriff in die Privatsphäre, dem Mieter das Rauchen in seiner Wohnung zu verbieten.
Sie können daher diese Klausel Ihres Mietvertrags ignorieren und auf Ihrem Balkon oder in Ihrer Wohnung rauchen. In den Gemeinschaftsräumen oder im Treppenhaus ist das Rauchen jedoch selbstverständlich verboten.
In Wohnungsanzeigen oder im Vertrag wird oft erwähnt, dass Mieter Nichtraucher sein müssen oder dass Rauchen verboten ist. Wie bereits erwähnt, ist diese Klausel unzulässig. Allerdings können Vermieter bei der Wohnungsübergabe eine finanzielle Entschädigung verlangen, wenn der Rauch den Anstrich beschädigt hat, oder den Mieter auffordern, die Wände neu zu streichen.
Rauchen für die Nachbarschaft einschränken
Für Nichtraucher kann es sehr ärgerlich sein, wenn der Nachbar ständig auf dem Balkon raucht. Eine Regelung über Zeitfenster, während denen auf dem Balkon geraucht werden darf, kann in solchen Fällen sinnvoll sein und durchgesetzt werden. Welche Regeln speziell für den Balkon gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Hausordnung Balkon.
Häufig gestellte Fragen
1.) Ist Rauchen in einer Mietwohnung erlaubt oder verboten?
In der Schweiz ist Rauchen in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt, sofern im Mietvertrag keine speziellen Regelungen getroffen wurden. Vermieter können jedoch das Rauchen in gemeinschaftlichen Bereichen oder auf dem Balkon untersagen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit dem Vermieter zu klären, ob es diesbezüglich Einschränkungen gibt. MOVU unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungswechsel.
2.) Welche Rechte haben Mieter und Vermieter bezüglich des Rauchens in der Wohnung?
In der Schweiz haben Mieter und Vermieter das Recht, Regelungen zum Rauchen im Mietvertrag festzulegen. Vermieter können das Rauchen in der Wohnung verbieten oder einschränken, während Mieter das Recht haben, auf eine solche Regelung hinzuweisen. Bei Verstössen kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. MOVU empfiehlt, klare Absprachen im Mietvertrag zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.
3.) Wie kann man als Mieter mit einem Rauchverbot umgehen?
Als Mieter sollten Sie das Rauchverbot in Ihrer Wohnung respektieren, da es Teil des Mietvertrags ist. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. MOVU empfiehlt, alternative Lösungen wie das Rauchen auf dem Balkon oder in einem ausgewiesenen Bereich zu besprechen. Bei Konflikten kann auch eine Mediation helfen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
4.) Welche Konsequenzen können bei Verstössen gegen ein Rauchverbot entstehen?
Bei Verstössen gegen ein Rauchverbot in der Schweiz können verschiedene Konsequenzen auftreten. Dazu zählen Geldstrafen, die je nach Kanton variieren können, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche, wenn Dritte durch den Verstoss geschädigt werden. In öffentlichen Einrichtungen oder Gastronomiebetrieben kann zudem ein Hausverbot ausgesprochen werden. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Kantons zu beachten.