Die Organisation eines Umzugs ist oft sehr zeitaufwendig und anstrengend. Meist hat man neben der Arbeit sowieso schon den Alltag zu bewältigen. Dann kommen mit dem Umzug noch Behördengänge und das Packen von Kartons hinzu. Viele Menschen wissen nicht, dass sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen können, wenn sie umziehen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Ferientage beim Umzug zusammengestellt.

Recht auf Sonderurlaub beim Umzug

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen freien Tag beim Umzug, gemäss Art. 329 Abs. 3 OR.
  • In der Regel steht ein freier Tag pro Jahr zu; bei Umzug in einen anderen Kanton kann ein zweiter Tag gewährt werden.
  • Der Zeitpunkt des Sonderurlaubs muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, kann aber nicht verweigert werden.
  • Auch ohne Umzugsfirma besteht Anspruch auf einen freien Tag für den Wohnsitzwechsel.
    Es ist ratsam, sich bei der Personalabteilung über die eigenen Rechte zu informieren.

Freier Tag beim Umzug: Was sagt das Obligationenrecht?

Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, “dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.”

In der Regel haben Arbeitnehmer aufgrund eines Umzugs einmal pro Jahr Anspruch auf einen freien Tag. Zieht man jedoch in einen anderen Kanton um, kann unter Berücksichtigung zusätzlicher Verwaltungsformalitäten ein zweiter freier Tag gewährt werden.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich auf Ihren Arbeitsvertrag oder das Mitarbeiterreglement beziehen.

Kann ich wählen, wann ich den Sonderurlaub für meinen Umzug beziehe?

Arbeitgeber dürfen den Sonderurlaub für den Umzug nicht verweigern. Allerdings können sie den freien Tag zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunk verweigern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Vorbereitung Ihres Umzugs mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Vor allem, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Es wäre schade, wenn Sie zur Arbeit gehen müssten, während die Umzugsfirma bei Ihnen zu Hause ist.

Sonderurlaub für den Umzug: Muss der Umzug an dem Tag stattfinden?

Natürlich haben Sie das Recht, Ihren freien Tag am Freitag zu beantragen, auch wenn Sie am Samstag zügeln. Nicht nur der Transport kostet bei einem Umzug Zeit. Sie benötigen im Vorfeld Zeit, um die Umzugskisten zu packen. Und im Nachhinein müssen die ganzen Kisten ausgepackt und der Hausrat eingeräumt werden. Es kann also durchaus auch sinnvoll sein, den Sonderurlaub für den Tag nach dem Umzug zu beantragen.

Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ich ohne Umzugsfirma zügle?

Ja, Sie haben das Recht, einen freien Tag zu beanspruchen, wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln. Selbst wenn Sie also einen Lieferwagen mieten und Ihre Kartons allein oder mit Freunden transportieren, können Sie Ihr Recht geltend machen.

Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und sich bei der Personalabteilung Ihres Unternehmen zu erkundigen. Jetzt können Sie die Zeit nutzen, um Ihren Umzug zu organisieren. Falls Sie noch auf der Suche nach einer Umzugsfirma sind, können Sie bei uns kostenlos 5 Offerten von geprüften Umzugsfirmen erhalten.

Wichtige Infos zu den offiziellen Umzugsterminen in der Schweiz finden Sie in unserem Ratgeber Umzugstermine Schweiz. Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer rund um Ihren Umzug haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber Sonderurlaub Umzug.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die gesetzlichen Regelungen für einen Zügeltag in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für einen Zügeltag. Die Bestimmungen können je nach Kanton und Gemeinde variieren. In vielen Fällen ist es jedoch üblich, dass der Zügeltag als arbeitsfreier Tag gilt, sofern dies im Arbeitsvertrag oder durch den Arbeitgeber festgelegt ist. MOVU empfiehlt, sich frühzeitig über lokale Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls eine Umzugsfirma zu beauftragen, um den Prozess zu erleichtern.

2.) Wie beantrage ich Sonderurlaub für meinen Umzug?

Um Sonderurlaub für Ihren Umzug zu beantragen, informieren Sie sich zunächst über die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Personalrichtlinien. In der Regel müssen Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig über den Umzug informieren und einen schriftlichen Antrag stellen. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

3.) Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für meinen Umzug, und wenn ja, wie viele?

In der Schweiz haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag für Ihren Umzug. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch einen Umzugstag als Teil ihrer Unternehmensrichtlinien. Es empfiehlt sich, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber zu klären. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug, indem wir Ihnen passende Umzugsunternehmen vermitteln und Ihnen bei der Planung helfen.

4.) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Sonderurlaub für einen Umzug zu erhalten?

Um Sonderurlaub für einen Umzug in der Schweiz zu erhalten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist. Zudem sollten Sie die internen Richtlinien Ihres Unternehmens beachten. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Umzug und bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bitte sprechen Sie auch mit Ihrer HR-Abteilung über spezifische Regelungen.

5.) Gibt es Unterschiede in den Regelungen für Zügeltage je nach Kanton oder Arbeitgeber?

Ja, in der Schweiz können die Regelungen für Zügeltage je nach Kanton und Arbeitgeber variieren. Einige Kantone bieten spezielle Regelungen oder Feiertage, die das Zügeln erleichtern. Zudem können Arbeitgeber individuelle Regelungen für ihre Mitarbeitenden festlegen. Es ist ratsam, sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen kantonalen Behörde zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.