Die Organisation eines Umzugs ist oft sehr zeitaufwendig und anstrengend. Meist hat man neben der Arbeit sowieso schon den Alltag zu bewältigen. Dann kommen mit dem Umzug noch Behördengänge und das Packen von Kartons hinzu. Viele Menschen wissen nicht, dass sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen können, wenn sie umziehen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Ferientage beim Umzug zusammengestellt.
Freier Tag beim Umzug: Was sagt das Obligationenrecht?
Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, “dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.”
In der Regel haben Arbeitnehmer aufgrund eines Umzugs einmal pro Jahr Anspruch auf einen freien Tag. Zieht man jedoch in einen anderen Kanton um, kann unter Berücksichtigung zusätzlicher Verwaltungsformalitäten ein zweiter freier Tag gewährt werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich auf Ihren Arbeitsvertrag oder das Mitarbeiterreglement beziehen.
Kann ich wählen, wann ich den Sonderurlaub für meinen Umzug beziehe?
Arbeitgeber dürfen den Sonderurlaub für den Umzug nicht verweigern. Allerdings können sie den freien Tag zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunk verweigern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Vorbereitung Ihres Umzugs mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Vor allem, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Es wäre schade, wenn Sie zur Arbeit gehen müssten, während die Umzugsfirma bei Ihnen zu Hause ist.
Sonderurlaub für den Umzug: Muss der Umzug an dem Tag stattfinden?
Natürlich haben Sie das Recht, Ihren freien Tag am Freitag zu beantragen, auch wenn Sie am Samstag zügeln. Nicht nur der Transport kostet bei einem Umzug Zeit. Sie benötigen im Vorfeld Zeit, um die Umzugskisten zu packen. Und im Nachhinein müssen die ganzen Kisten ausgepackt und der Hausrat eingeräumt werden. Es kann also durchaus auch sinnvoll sein, den Sonderurlaub für den Tag nach dem Umzug zu beantragen.
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ich ohne Umzugsfirma zügle?
Ja, Sie haben das Recht, einen freien Tag zu beanspruchen, wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln. Selbst wenn Sie also einen Lieferwagen mieten und Ihre Kartons allein oder mit Freunden transportieren, können Sie Ihr Recht geltend machen.
Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und sich bei der Personalabteilung Ihres Unternehmen zu erkundigen. Jetzt können Sie die Zeit nutzen, um Ihren Umzug zu organisieren. Falls Sie noch auf der Suche nach einer Umzugsfirma sind, können Sie bei uns kostenlos 5 Offerten von geprüften Umzugsfirmen erhalten.