Sie planen einen Umzug nach Frankreich und wollen dort ein neues Leben beginnen? Wir haben alle Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Sie zur Vorbereitung Ihres Umzugs benötigen.

Blick auf die französische Gemeinde Menton. Man sieht auch ein Teil der Côte d’Azur.

Umzug von der Schweiz nach Frankreich

 

KOSTENLOSE ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE UMZÜGE

 

Als Schweizer oder Schweizerin (oder wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen) brauchen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Frankreich niederzulassen. Ein einfaches Ausweisdokument reicht aus.

Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, sollten Sie sich an die französische Botschaft wenden.

Internationaler Umzug von der Schweiz nach Frankreich

Umzugsunternehmen

Starten Sie eine Anfrage und Sie erhalten innerhalb 24 Stunden kostenlos 5 Offerten von professionellen Firmen für Ihren Umzug nach Frankreich. Wir vereinbaren einen kostenlosen Hausbesuch mit dem von Ihnen bevorzugten Unternehmen. Damit stellen wir sicher, dass Sie dem Zoll eine genaue Liste der Gegenstände vorlegen können, mit welchen Sie umziehen möchten.

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Umzug in Eigenregie nach Frankreich

Wenn Sie auf eigene Faust umziehen, können Sie ein Fahrzeug mieten und alles selbst organisieren. Prüfen Sie die verschiedenen Dokumente unten, um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen haben.

Vor dem Umzug

DOKUMENTE FÜR DIE ZOLLABWICKLUNG

Sie müssen angeben, was Sie aus der Schweiz ausführen wollen. Wenn Sie von der Schweiz nach Frankreich umziehen, müssen Sie auch Ihre persönlichen Gegenstände beim französischen Zoll anmelden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie Franzose sind oder nicht.

Bei einem Umzug nach Frankreich werden Sie gebeten, folgende Dokumente vorzulegen:

  • Nachweis des Wohnsitzwechsels (Arbeitsvertrag oder Mietvertrag)
  • Ausgefülltes Antragsformular für die Zollabfertigung (CERFA n°10070 auf Französisch)
  • Ein detailliertes und quantifiziertes Inventar all Ihrer persönlichen Gegenstände in zweifacher
  • Ausfertigung: Vergessen Sie nicht, Ihr Fahrzeug anzumelden, um Ihre Bescheinigung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Frankreich zu erhalten.
  • Ein gültiges Ausweisdokument.

Wenn Sie Ihr Umzugsgut in mehr als einer Fahrt transportieren wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Inventar in mehreren Exemplaren auszudrucken. Wenn Sie mit einem professionellen Unternehmen umziehen, müssen Sie bei der Zollabfertigung nicht  anwesend sein, denn das CERFA Nr. 10070 enthält eine Bevollmächtigung.

BEFREIUNG VON DER ZOLLABGABE

Sie sind von der Zollabgabe für die Beförderung Ihrer persönlichen Gegenstände befreit, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz gelebt
  • Sie wollen Ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen
  • Sie verkaufen Ihr Hab und Gut nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug
  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten vor Ihrem Umzug im Besitz Ihrer persönlichen Gegenstände

Weitere Informationen finden Sie unter douane.gouv.fr.

UMZUG NACH FRANKREICH

VERWALTUNGSERKLÄRUNG

Bevor Sie die Schweiz verlassen, müssen Sie sich bei Ihrem Kanton abmelden und Ihren Wegzug bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kreis (Kommune) melden. Wenn Sie nach Frankreich umziehen, können Sie sich im Rathaus anmelden, aber dies ist nicht obligatorisch, ausser in den “Département Elsass-Mosel”.

Sobald Sie sich in Frankreich niedergelassen haben, müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung auf impots.gouv abgeben.

KRANKENVERSICHERUNG

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten, müssen Sie dem Krankenversicherungssystem beitreten, um in Frankreich bleiben zu können. Zu diesem Zweck können Sie eine Krankenversicherung beantragen. Schicken Sie dieses Dokument zusammen mit den folgenden Unterlagen an die Krankenkasse Ihres Wohnorts:

  • Eine Fotokopie Ihrer Ausweispapiere (Reisepass oder Personalausweis)
  • Einen Wohnsitznachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie länger als 3 Monate in Frankreich leben oder leben werden (Mietquittung, Mietvertrag)
  • Einen Kontoauszug (RIB)
  • Falls erforderlich, das Formular für Kinder unter 18 Jahren

FÜHRERSCHEIN

Sie müssen sich von Ihrem Schweizer Führerschein verabschieden und einen französischen Führerschein beantragen. Sie können ihn zwischen 6 und 18 Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich auf der ANTS-Website online beantragen. Der Wechsel des Führerscheins ist kostenlos.

Behördengänge sind immer stressig, aber machen Sie einen Plan: ein Tag, eine Aufgabe. Laden Sie unsere Umzugs-Checkliste herunter, um einen Schritt nach dem anderen zu erledigen.