Sie zügeln und haben alle Hände voll zu tun, dass mit dem Umzug alles funktioniert. Zügeln Sie Ihr Auto mit, müssen nicht nur Sie sich ummelden, sondern auch das Auto müssen Sie ummelden und die Adresse auf dem Führerausweis anpassen. Was es bei der Autoummeldung zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Auto vor dem Haus

Das Auto muss beim Wohnungswechsel umgemeldet werden

  • Auto muss beim Umzug innerhalb des Kantons innerhalb von 14 Tagen umgemeldet werden.
  • Bei Umzug in einen anderen Kanton sind neue Kontrollschilder erforderlich.
  • Für die Ummeldung sind der Fahrzeugausweis und ein Haftpflichtversicherungsnachweis nötig.
  • Bei Umzug aus dem Ausland muss das Auto innerhalb eines Jahres angemeldet werden.
  • Kosten für ein normales Kontrollschild betragen 45 CHF, spezielle Nummern kosten mehr.

Umzug innerhalb des Kantons – Was beim Auto ummelden wichtig ist

Hier ist wichtig, dass Sie dem Strassenverkehrsamt Ihres Kantons die neue Adresse mitteilen, damit die neue Adresse im Führerausweis angepasst wird. Die Adressänderung muss innerhalb von 14 Tagen vorgenommen werden. Das Nummernschild können Sie behalten, falls Sie innerhalb des Kantons umziehen.

Neuer Führerausweis im Kreditkartenformat

Besitzen Sie bereits einen Führerausweis im Kreditkartenformat? Dann können Sie ganz einfach die neue Adresse telefonisch oder schriftlich dem zuständigen Strassenverkehrsamt melden. Falls Sie ein Auto besitzen, schicken Sie den Fahrzeugausweis im Original dem Strassenverkehrsamt.

Was tun, wenn ich keinen Führerausweis im Kreditkartenformat besitze?

Grundsätzlich müssen Sie die Adressänderung dem jeweiligen Strassenverkehrsamt mitteilen. Falls Sie keinen neuen Führerausweis haben, dann schicken Sie folgende Unterlagen – falls vorhanden – im Original für die Anpassung:

  • Fahrzeugausweis/e
  • Blauer Führerausweis
  • Lernfahrausweis
  • Schiffsausweis/e und Schiffsführerausweis

Den alten blauen Führerausweis können Sie allgemein auch gegen den Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Der blaue Ausweis ist noch bis zum 31. Januar 2024 gültig. Wie Sie für den Umtausch vorgehen müssen, erfahren Sie auf der Webseite des kantonalen Strassenverkehrsamts. Beim Umtausch müssen Sie eine Gebühr von 35 Franken bezahlen.

Umzug in einen anderen Kanton

Ziehen Sie in einen anderen Kanton und besitzen ein Auto oder Motorrad? Dann müssen Sie sich grundsätzlich in den nächsten 14 Tagen nach dem Umzug unbedingt beim Strassenverkehrsamt im neuen Wohnkanton melden. Wer sein Auto nach einem Umzug in einen anderen Kanton ummelden möchte, legt die folgenden Dokumente beim Strassenverkehrsamt vor:

  • Das ausgefüllte Formular “Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs” (dieses Formular finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrsamts Ihres neuen Wohnkantons)
  • Ihren bisherigen Fahrzeugausweis
  • Einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis (den kriegen Sie auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft)

Zusätzlich zu Führerausweis und Fahrzeugausweis müssen Sie die Kontrollschilder wechseln. Beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnorts können Sie das alte Nummernschild gegen ein Neues eintauschen.

Es gibt zwei Wege, wie Sie an das neue Schild gelangen: entweder gehen Sie persönlich vorbei und geben Ihr altes Nummernschild im Tausch gegen das Neue am Schalter ab. Oder das Strassenverkehrsamt schickt Ihnen die Unterlagen zu und Sie können auf der zuständigen Poststelle die Schilder umtauschen.

Falls Sie nicht nur Ihr Auto sondern auch mit Kindern umziehen, müssen Sie auch einiges beim Schulwechsel beachten.

Auto Umzug vom Ausland in die Schweiz

Sie möchten Ihr Fahrzeug mit in die Schweiz nehmen? Dann müssen Sie das Auto beim Zoll deklarieren. Danach haben Sie grundsätzlich ein Jahr Zeit Ihr Fahrzeug in der Schweiz anzumelden. Bei neu gekauften Fahrzeugen gilt allerdings eine Frist von einem Monat.

Für eine Zulassung benötigt das Auto zudem eine erfolgreiche Fahrzeugprüfung. Das heisst Ihr Auto wird beim Strassenverkehrsamt vorgeführt und kontrolliert. Für die Überprüfung lassen Sie Ihr Auto bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorführen und prüfen. Informationen zu den genauen Zulassungsvorschriften und den benötigten Dokumenten erhalten Sie beim jeweiligen Strassenverkehrsamt.

Tipp: Wenn Sie mindestens 6 Monate im Besitz Ihres Autos sind, können Sie das Auto zollfrei als Umzugsgut deklarieren. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Der neue Standort eines Autos oder Motorrads

Zwar ändert sich in der Regel der Standort des Fahrzeugs, wenn der Wohnort des Halters wechselt. Es gibt aber auch Situationen, in denen die Halter und Verkehrsbehörde über den tatsächlichen Standort nicht einig sind. Aus diesem Grund gibt es eine ergänzende Richtlinie, dass sich der Standort dort befindet, wo das Auto oder Motorrad regelmässig über Nacht abgestellt wird.

Diese Richtlinie ist für Halter wichtig, die aus verschiedenen Gründen kein Nummernschild aus dem Wohnkanton haben möchten. Deswegen sind diese Halter bemüht, nach dem Umzug den Kennzeichenwechsel zu vermeiden.

Falls Sie eine legale Möglichkeit finden möchten, damit Sie Ihr Fahrzeug nicht in Ihrem Wohnkanton anmelden müssen, sollten Sie sich bei dem jeweiligen Strassenverkehrsämtern genau erkundigen. Denn die Polizei kontrolliert vereinzelt ausserkantonale Nummernschilder, die regelmässig nachts an derselben Stelle stehen.

Meistens lohnt sich der Wechsel des Nummernschildes, wenn Sie in einen kleineren Kanton umziehen. Die Versicherungsbeiträge sind ausserhalb von Grossstädten deutlich günstiger.

Tipp: Falls Sie ein Auto in einem anderen Kanton als dem eigenen Wohnkanton anmelden möchten, geht das nur bei Firmenfahrzeugen.

Häufig gestellte Fragen bezüglich Autoummeldung nach dem Umzug

1.) Was sind die Schritte, die ich befolgen muss, um mein Auto in der Schweiz umzumelden?

Um Ihr Auto in der Schweiz umzumelden, folgen Sie diesen Schritten:

1. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor (Fahrzeugausweis, Identitätsnachweis, Nachweis des Wohnsitzes).
2. Besuchen Sie die zuständige Verkehrsbehörde Ihres Wohnkantons.
3. Füllen Sie das Ummeldungsformular aus und reichen Sie die Dokumente ein.
4. Bezahlen Sie die anfallenden Gebühren.
5. Erhalten Sie den neuen Fahrzeugausweis.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Kanton variieren können.

2.) Welche Unterlagen benötige ich für die Ummeldung meines Fahrzeugs in der Schweiz?

Für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs in der Schweiz benötigen Sie folgende Unterlagen: den Fahrzeugausweis, einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Pass oder ID), die Bestätigung der Versicherung sowie gegebenenfalls eine Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnsitzes. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Umzug und der damit verbundenen Ummeldung.

3.) Wie viel kostet die Ummeldung eines Autos in der Schweiz?

Die Kosten für die Ummeldung eines Autos in der Schweiz variieren je nach Kanton. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 20 und 50 CHF. Zusätzlich können Kosten für neue Nummernschilder anfallen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei weiteren Fragen rund um Umzüge und damit verbundene Dienstleistungen.

4.) Gibt es Fristen, die ich bei der Ummeldung meines Fahrzeugs beachten muss?

Ja, bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in der Schweiz müssen Sie die Frist von 14 Tagen beachten. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie die Ummeldung bei der zuständigen kantonalen Behörde vornehmen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Zudem benötigen Sie die Fahrzeugausweis, einen Identitätsnachweis und gegebenenfalls eine Bestätigung der Versicherung. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei weiteren Fragen rund um Umzüge und Ummeldungen.

5.) Wie kann ich mein Auto ummelden, wenn ich in einen anderen Kanton ziehe?

Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Zuerst melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ab. Anschliessend beantragen Sie die Neuanmeldung im neuen Kanton. Dazu benötigen Sie die Fahrzeugpapiere, einen Identitätsnachweis und eventuell einen Nachweis über den neuen Wohnsitz. Beachten Sie, dass Fristen variieren können, daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren.