Ein Traum geht in Erfüllung, doch die eigene Bleibe ist teurer und der Umzug zeitaufwendiger, als viele Junge glauben.

Die Erste Wohnung

Budget erstellen:

Bevor man sich eine neue Bleibe sucht, sollte man die 
wichtigsten Kosten auflisten. Nur so wird klar, wie viel Geld tatsächlich für die erste Wohnung bleibt. Der gesamte Mietzins – also inklusive Nebenkosten – sollte gemäss Budgetberatung Schweiz 
maximal einen Viertel des ausbezahlten Lohns betragen. Vielen Verwaltungen reicht es allerdings, wenn die Miete einen Drittel des Nettolohns nicht übersteigt. Budgetberatung Schweiz bietet im Internet hilfreiche Vorlagen und Rechner:

Download Budgetbeispiel für Einzelperson, Einkommen CHF 2250 bis 3000 (PDF)

Download Budgetbeispiel für Einzelperson, Einkommen CHF 3500 bis 4500 (PDF)

Mietzins und Nebenkosten

Neben dem eigentlichen Mietzins können die Heiz- und Nebenkosten sehr zu Buche schlagen. Diese werden in der Regel im Vertrag separat ausgewiesen – es wird en monatlicher Betrag a conto festgelegt. Einmal jährlich stellt der Vermieter die 
tasächlichen Heiz- und Nebenkosten in rechnung und zieht die geleisteten Akontozahlungen ab. Erkundigen Sie sich am besten beim Vermieter, wie hoch die Nachzahlungen durchschnittlich sind. In selteneren Fällen werden Nebenkosten pauschal abgerechnet. Zusätzlich zur Miete wird eine vertraglich festgelegte Summe fällig. Denken Sie daran, dass der Strom extra in Rechnung gestellt wird. Das kann im Jahr mehrere hundert Franken kosten.

Ein detailliertes Merkblatt zu Nebenkosten finden Sie auf Guider: Merkblatt Nebenkosten

Mietzinsdepot

Der Vermieter kann ein Depot von maximal drei Bruttomieten verlangen, das auf 
ein Sperrkonto im Namen des Mieters hinterlegt wird. Das Geld darf nur in gegenseitigem Einverständnis oder spätestens ein Jahr nach dem Auszug ausbezahlt werden. Wer nicht genügend Geld für das Depot aufbringen kann, dem hilft eine Mietkautionsversicherung, die eine jähr­liche Prämie in Rechnung stellt. Vorsicht: Solche Mietzinsgarantien funktionieren nicht wie Haftpflichtversicherungen, 
die auch Risiken decken. Zahlungen – zum Beispiel für ausstehende Mieten – werden zwar bis zur Kautionssumme übernommen, aber mit Gebühren und Verzugszinsen zurückgefordert.

Mietvertrag und Mitbewohner

Ist der Vermieter einverstanden, empfiehlt es sich, den Mietvertrag allein zu unterzeichnen – egal, ob Sie mit einer oder mehreren Personen zusammenziehen. Bei einer Einzelunterschrift haften Sie allein für den Mietzins und allfällige Schäden, können
 aber auch selbständig entscheiden, ob Sie die Wohnung kündigen möchten.

In diesem Fall können Ihre Mitbewohner – falls der Vermieter das ausdrücklich und am besten schriftlich erlaubt – zur Untermiete wohnen. Auch so haftet ausschliesslich der Hauptmieter gegenüber dem 
Eigentümer Der Hauptmieter wiederum wird gegenüber dem Untermieter zu einem Vermieter mit fast allen Rechten und Pflichten – so kann er beispielsweise dem Untermieter innert dreier Monate kündigen.

Bei einer sogenannten Solidarmieterschaft (ab zwei Mietern) unterschreiben alle Personen den Mietvertrag, dasselbe gilt für die Kündigung der Wohnung. Die Solidarmieterschaft ist heikel, weil jeder Mieter haftbar ist. Wird die Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter diese von jeder anderen Partei vollumfänglich einfordern. Oder 
will eine Partei keine Kündigung unterschreiben, muss die andere wider Willen weiterzahlen.

Was eine Solidarmieterschaft beinhaltet finden Sie auf Guider.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung kommt bei 
Schäden wie Feuer oder Elementarereignisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel und durch Diebstahl auf. Mit einem Zusatz kann man den einfachen Diebstahl auswärts mitversichern. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.

Privathaftpflichtversicherung

Wer jemandem einen Schaden zufügt und keine Privathaftpflichtversicherung hat, muss unter Umständen sehr tief in die 
Tasche greifen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig und wird von manchen Vermietern sogar gefordert. Achten Sie darauf, dass die Versicherung den Selbstbehalt nicht pro Raum berechnet. Der Deckungsschutz durch die Police der Eltern entfällt in der Regel beim Wegzug in die eigene Wohnung.

Telefon/Internet

Das Aufschalten des Telefons oder des 
Internets kann Tage bis Wochen dauern. Daher ist es ratsam, sich schon vor dem Einzug darum zu kümmern. Zum Anmelden eines Festnetzanschlusses (und damit je nach Anschluss auch des Internets) benötigen Sie den Namen des Vormieters und die genaue Lage der Wohnung im Haus. Und: Das schnellste Internetabo nützt nichts, wenn die Leitungen im Haus zu langsam sind. Informieren Sie sich beim Telekom­anbieter, welches Abo am besten passt.

Fernseher

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, TV-Signale zu empfangen: per lokales 
Kabenetz oder per Telefonanschluss. Der Anschluss ans Kabelnetz ist meist mit dem 
Mietvertrag vereinbart, die Kosten dafür werden je nach Vertrag mit den Nebenkosten 
abgerechnet als Teil der Nettomiete. Wer Digital-TV über den Telefonanschluss 
beziehen möchte,  muss den Kabelanschluss plombieren lassen und den Mietvertrag entsprechend anpassen. Beachten Sie die unterschiedlichen Kündigungsfristen der 
Kabelanbieter.De Kosten für die Plombierung gehen je nach Vertrag zulasten 
des Mieters oder Vermieters

Gebühren für Radio & TV

Prinzipiell gilt für jeden Haushalt mit einem Empfangsgerät die Verordnung der Radio- und Fernsehgebühren. Auch mit einem Smartphone oder Tablet zahlt man neben der Radiogebühr zusätzlich auch die TV-Gebühr, wenn ein Digital-Abonnement abgeschlossen wurde oder man sich bei einem Gratisanbieter wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy registriert hat. Anmelden kann man sich unter www.serafe.ch. Wer das unterlässt, muss nicht nur die Gebühren seit Inbetriebnahme des Geräts nachbezahlen, sondern riskiert zusätzlich eine Busse. Ebenso kann die Serafe AG ein Betreibungsverfahren gegen Sie eröffnen, wenn Sie die Gebühren nicht mehr bezahlen. Ab 2019 sollen alle Haushalte, die keine entsprechenden Empfangsgeräte besitzen, eine Radio- und Fernsehgebühr entrichten.

Umzug

Eine gute Planung ist bei einem Umzug unerlässlich. Fixieren Sie den Zügeltermin früh 
und fragen Sie im Beantenkreis nach Helfern. Sollten Sie nicht genügend finden 
oder haben Sie Schwierigkeiten, eine Umzugsfirma zu organisieren, hilft eine Anfrage auf movu.ch – eine Plattform, welche Umzugs- und Reinigungsfirmen zusammenbringt.

Über Portale wie Gratisinserat.ch oder Ricardo.ch – aber auch in Brockenhäusern oder 
bei Zügelfirmen – können Sie gebrauchte Kartonschachteln gratis abholen, kaufen oder 
mieten. Bei der Miete eines Transportfahrzeugs lohnt sich ein Preisvergleich: Während grosse Autovermieter Fahrzeuge in der Regel pro Tag und mit einer pauschalen Kilometerzahl anbieten, kann es sich für Sie bei einem Umzug in derselben Stadt und mit kleinen Möbeln 
lohnen, bei Mobility auch als Nichtmitglied einen Wagen für wenige Stunden zu mieten.

Schadenprotokoll erstellen

Erstellen Sie beim Einzug ein Schadensprotokoll und füllen Sie es gemeinsam mit dem Vermieter aus. Achten Sie darauf, dass auch kleine Schäden wie Flecken an den Wänden, fehlende Schlüssel oder Beschädigungen des Bodens notiert werden. Für Mängel, die auf dem Protokoll nicht aufgeführt sind, können Sie später haftbar gemacht werden. Sollte Sie nach dem Einzug noch Mängel feststellen, können Sie diese dem Vermieter nachträglich per Einschreiben melden.

Weitere Informationen zu Wohnungsmängel finden Sie hier.

Wohnungsabgabe bei Tageslicht durchführen

Damit Sie Schäden und Mängel gut erkennen können, sollten Sie die Wohnung bei Tageslicht überprüfen. Beispielsweise sollten Sie überprüfen, ob

  • Wasserhähne, Toilettenspülung und Dusche funktionieren.
  • es Schäden an Fussböden gibt.
  • Fenster und Türen richtig zu- und aufgehen.
  • es Schimmel in der Wohnung gibt.
  • Tapeten lose oder beschädigt sind.
  • sich Bohrlöcher in den Wänden.
  • Ofen und Kühlschrank funktionieren.

Ab- und Anmeldungen

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss dies mehreren Stellen melden. Eine der wichtigsten ist die Einwohnerkontrolle für die Ummeldung. Dazu müssen Sie sich in der alten Wohngemeinde ab- und in der neuen anmelden. Tun Sie das in den ersten Tagen nach dem Umzug, ansonsten droht eine Busse. Melden Sie die Adressänderung 
zudem bei folgenden Institutionen: Ver­sicherungen, Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas), Arbeitgeber, Telefonanbieter, AHV-Ausgleichskasse, Banken, Steueramt.

Einrichtung

Neben hohen Ausgaben, etwa für Sofa, Schrank oder Bett, fallen viele kleine 
Anschaffungen wie Kochutensilien oder 
Frottiertücher finanziell ins Gewicht. Damit das Geld nicht schon nach dem ersten Grosseinkauf weg ist, 
erstellt man am besten eine Liste der 
notwendigen Zukäufe.Sortieren Sie die 
Einträge von «Was brauche ich unbedingt?» bis «Was wäre nett zu haben?». 
Eine Rundmail oder ein Afruf auf Facebook kann bei der Suche nach günstigen 
Occasions-Gegenständen helfen. Wenn Sie im Bekanntenkreis nicht fündig werden, kann man an sich im Brocki oder bei Liquidationen umsehen oder Anschlagbretter in Geschäften durchforsten. Wer nicht auf neue Möbel ver­zichten möchte, besucht Möbelhaus-Fundgruben oder ersteigert bei www.ricardo.ch Rabattcoupons für Möbelgeschäfte.

Weitere Infos zur ersten Wohnung finden Sie auf Guider, der Rechtsberatung des Beobachters.

Hilfreiche Antworten bei Rechtsfragen: Guider ist die Rechtsberatung des Beobachters. Das kompetente Team, bestehend aus über 30 Anwälten, Juristen und Fachexperten, bietet fundiertes Fachwissen und praxisorientierte Antworten, die wirklich weiterhelfen. Mittels Guider erhält man rund um die Uhr Zugriff auf Informationen zu den wichtigsten Rechtsfragen des Alltags – inklusive nützlicher Merkblätter, Musterbriefe, Checklisten und Vertragsvorlagen. Bei komplexen Fragen stehen die Beobachter-Fachexpertinnen und -Fachexperten für eine persönliche Rechtsberatung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

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