Als Mieter müssen Sie bestimmte Regeln für die Nutzung des Balkons einhalten. Für jede dieser Regeln gibt es einen Grund. Bei manchen geht es um Sicherheit, bei anderen darum, Belästigungen der Nachbarn zu vermeiden. Zudem kann es auch darum gehen, Schäden an der Immobilie zu vermeiden.

Balkone an grösserem Gebäude

  • Mieter müssen beim Balkon Gebrauch Regeln beachten, um Sicherheit und Nachbarschaftsbelästigungen zu vermeiden.
  • Grillieren auf dem Balkon ist meist erlaubt, jedoch sollten Mietverträge auf Einschränkungen geprüft werden.
  • Elektro- oder Gasgrills sind nachbarfreundlicher; Kohlegrill-Nutzer sollten Rauchentwicklung minimieren.
  • Ruhezeiten gelten auch für Balkone: nach 22 Uhr, mittags von 12-13 Uhr und sonntags.
  • Wäsche aufhängen ist erlaubt, kann aber im Mietvertrag eingeschränkt sein; feste Vorrichtungen benötigen Vermieter-Genehmigung.

Darf ich auf dem Balkon grillieren?

Es ist Sommer, es ist heiss: Wer grilliert nicht gerne mit Freunden auf dem Balkon? Oder Sie sind gerade eingezogen und möchten eine Einweihungsparty mit Grill schmeissen? Aber ist das eigentlich erlaubt?

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband ist der Meinung, dass ein Verbot des Grillierens auf dem Balkon gegen die persönliche Freiheit des Mieters verstösst. Aus diesem Grund verbieten nur sehr wenige Vermieter das Grillieren im Mietvertrag.

Es ist jedoch nicht verboten, dies zu erwähnen. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags sollten Mieter auf eine mögliche Erwähnung von Balkonen und der Nutzung eines Grills achten. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, darf der Vermieter den Mietvertrag bezüglich der Gerätenutzung nicht ohne die Zustimmung des Mieters ändern.

Achten Sie auf die Nachbarn: Regeln für den Balkon

Wie das Sprichwort sagt: Die Freiheit eines jeden endet dort, wo die Freiheit des Nachbarn beginnt. Auch hier gilt in der Regel der gesunde Menschenverstand: Geniesst ein Nachbar gerade einen Roman in der Hängematte? Dann möchte dieser vermutlich nicht, dass sich sein Balkon in eine Rauchwolke verwandelt.

Generell ist es besser, einen Elektro- oder Gasgrill zu verwenden, da er für Ihre Nachbarn viel weniger Rauch erzeugt. Schwören Sie auf einen Kohlegrill? Dann halten Sie sich an folgende Tipps:

  • Verwenden Sie nicht zu viel Holzkohle
  • Beschränken Sie die Verwendung von Anzündern: Ein Blasebalg erzeugt weniger Rauch als Anzünder
  • Reinigen Sie Ihren Grill nach der Benutzung richtig. Essensreste verstärken den Rauch.
  • Verbrennen Sie nur unbehandeltes Holz.

Überprüfen Sie zudem folgende Punkte, um das Brandrisiko zu senken:

  • Überprüfen Sie die Konformität des Grills
  • Drehen Sie den Gashahn nach jedem Gebrauch zu
  • Installieren Sie gegebenenfalls einen Rauchmelder

Welche Ruhezeiten gelten auf dem Balkon?

Auch für den Balkon gelten die gängigen Ruhezeiten:

  • Nach 22 Uhr
  • Mittags zwischen 12 und 13 Uhr
  • Sonntags

Das bedeutet nicht, dass Sie Sonntags niemanden zum Brunch auf Ihre Terrasse einladen dürfen, aber achten Sie auf eine angemessene Lautstärke.

Darf ich meine Wäsche auf dem Balkon aufhängen?

Die Sonne scheint, die Wäsche ist noch nass: Es scheint naheliegend, die Kleidung auf dem Balkon aufzuhängen. Trotzdem sieht man dies in der Schweiz selten.

Im Allgemeinen ist es gestattet, Wäsche am Balkon aufzuhängen. Es gibt Verwaltungen, welche dies im Mietvertrag verbieten. Bei Gebäuden mit speziell repräsentativem Charakter kann es durchaus sein, dass Sie dieses Wäschehänge-Verbot akzeptieren müssen. In der Regel ist jeweils ein Wäscheraum vorhanden: Informieren Sie sich über die Regeln der Wäscheküche in der Hausordnung.

Möchten Sie jedoch eine feste Vorrichtung wie eine Wäscheleine am Balkon anbringen, benötigen Sie die Erlaubnis des Vermieters.

Darf ich auf dem Balkon Pflanzen aufstellen?

Es kann Ihnen nicht verboten werden, Blumen oder Pflanzen auf Ihren Balkon zu stellen. Ein bisschen Grün ist sehr schön und ein kleiner Topf mit Kräutern ist praktisch für alle, die gerne kochen.

Möchten Sie Blumenkästen aufhängen, benötigen Sie allerdings eine Genehmigung des Vermieters.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten finden Sie in unserem Ratgeber Rauchen in der Mietwohnung.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung eines Balkons in einem Mehrfamilienhaus?

In der Schweiz müssen Balkonbesitzer die Hausordnung sowie die Vorschriften des Mietrechts beachten. Dazu gehören Ruhezeiten, die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen und das Verbot von Lärmbelästigung. Zudem sollten Sie darauf achten, dass keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Bei Fragen zur Nutzung oder spezifischen Regelungen in Ihrem Mehrfamilienhaus können Sie sich gerne an MOVU wenden.

2.) Welche rechtlichen Vorgaben müssen bei der Gestaltung und Nutzung eines Balkons beachtet werden?

Bei der Gestaltung und Nutzung eines Balkons in der Schweiz sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Dazu zählen die Einhaltung der Bauvorschriften der jeweiligen Gemeinde, die Berücksichtigung von Lärmschutzbestimmungen sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, falls der Balkon Teil eines Mehrfamilienhauses ist. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass keine baulichen Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen werden. Für spezifische Informationen können Sie sich an MOVU wenden.

3.) Wie kann ich Konflikte mit Nachbarn bezüglich der Balkon-Nutzung vermeiden?

Um Konflikte mit Nachbarn bezüglich der Balkon-Nutzung zu vermeiden, empfehlen wir, sich an die Hausordnung zu halten und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Klare Kommunikation ist entscheidend: Sprechen Sie offen über Ihre Pläne und hören Sie auf Bedenken. In der Schweiz sind auch die Lärmschutzverordnungen zu beachten. Bei anhaltenden Problemen kann eine Mediation helfen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

4.) Welche Möglichkeiten gibt es, um den Balkon nach den Hausordnungsrichtlinien zu gestalten?

In der Schweiz sind die Gestaltungsmöglichkeiten für Balkone oft in der Hausordnung geregelt. Sie können in der Regel Pflanzen, Möbel und Dekorationen anbringen, solange diese die Nachbarn nicht stören. Bei grösseren Veränderungen, wie dem Anbringen von Markisen oder festen Installationen, ist oft eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. MOVU empfiehlt, sich vorab über die spezifischen Richtlinien Ihrer Hausordnung zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.