Kinderwagen auf diversen Etagen, Schuhregale neben der Fussmatte und ein Paar Schuhe vor der Haustüre. In einigen Gebäuden ist das Treppenhaus eher ein Abstellraum als ein Zugang zu den oberen Stockwerken. Was darf und was darf nicht im Treppenhaus deponiert werden? Wir klären auf.
- Nur die Fussmatte vor der Wohnungstür ist im Treppenhaus erlaubt; andere Gegenstände benötigen eine Genehmigung des Vermieters.
- Treppenhäuser müssen im Brandfall für Evakuierungen und Feuerwehr zugänglich sein.
- Mieter dürfen nur die im Mietvertrag genannten Räume nutzen; Treppenhäuser gehören nicht dazu.
- Kleine Möbelstücke sind eventuell erlaubt, jedoch sollte vorher um Erlaubnis gebeten werden.
- Missachtung der Regeln kann zu Ermahnungen, Abmahnungen oder sogar Kündigung des Mietvertrags führen.
Was sagt das Gesetz über die Nutzung des Treppenhauses?
Grundsätzlich ist nur die Fussmatte vor der Wohnungstür erlaubt. Für das Lagern von Gegenständen im Treppenhaus benötigen Sie eine Genehmigung des Vermieters.
Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsfrage: Im Brandfall darf der Lift nicht benutzt werden, d. h. das Treppenhaus muss für die Evakuierung der Mieter oder für die Feuerwehr frei sein.
Was sagt die Verwaltung oder der Vermieter zur Ordnung im Treppenhaus?
Theoretisch sollte die Verwaltung oder Ihr Vermieter die Lagerung von sperrigen Gegenständen, die den Zugang blockieren könnten, verbieten. Mieter dürfen nur die im Mietvertrag genannten Räume nutzen, d. h. die eigene Wohnung, den Balkon/Terrasse und möglicherweise einen Keller. Das Treppenhaus und geteilte Räume wie zum Beispiel die Waschküche gehören nicht dazu.
Neben der Fussmatte sind manchmal auch kleine Möbelstücke wie nicht-sperrige Schuhmöbel in Ordnung. Sie sollten jedoch vorher um Erlaubnis bitten, auch wenn es sich nur um Schuhe und Schuhmöbel handelt.
Für Kinderwagen und Fahrräder sollten Sie immer Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Und wenn sich die Nachbarn beschweren, ist es auch ihr gutes Recht, einen sauberen und geräumigen Eingangsbereich zu haben.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags werden Mieter darüber informiert, welche Räumlichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Es ist deshalb schwierig, zu einem späteren Zeitpunkt den Bedarf nach mehr Platz zu begründen.
Was riskieren Sie, wenn Sie sich als Mieter nicht an die Regeln halten?
In der Regel werden Sie von der Verwaltung ermahnt, das Treppenhaus leer zu lassen. Wenn Sie Ihre Gewohnheiten nicht ändern, können Sie eine Abmahnung erhalten. Im schlimmsten Fall kann diese Abmahnung dazu führen, dass Ihr Vermieter Ihren Mietvertrag kündigt.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus?
In einem Mehrfamilienhaus sind die wichtigsten Regeln für die Nutzung des Treppenhauses: Halten Sie die Fluchtwege stets frei, vermeiden Sie das Abstellen von Gegenständen und respektieren Sie die Ruhezeiten. Zudem sollten Sie Rücksicht auf andere Bewohner nehmen und das Treppenhaus sauber halten. Bei Fragen zu spezifischen Regelungen in Ihrem Gebäude können Sie sich an die Hausverwaltung wenden. MOVU unterstützt Sie gerne bei Umzügen und Umzügen in der Schweiz.
2.) Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Hausordnung für das Treppenhaus einhalte?
Um die Hausordnung für das Treppenhaus einzuhalten, empfehle ich Ihnen, die spezifischen Regelungen Ihres Mietvertrags sowie die Hausordnung zu lesen. Achten Sie darauf, keine Gegenstände im Treppenhaus abzustellen und die Fluchtwege freizuhalten. Bei Unsicherheiten können Sie sich auch an die Verwaltung oder den Vermieter wenden. MOVU bietet zudem Unterstützung bei Umzügen und kann Ihnen helfen, die richtige Vorgehensweise zu klären.
3.) Welche Konsequenzen können auftreten, wenn ich gegen die Hausordnung im Treppenhaus verstosse?
Wenn Sie gegen die Hausordnung im Treppenhaus verstossen, können verschiedene Konsequenzen auftreten. Dazu zählen Abmahnungen durch den Vermieter, mögliche Geldstrafen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses. In der Schweiz sind Hausordnungen rechtlich bindend, und Verstösse können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen Ihrer Hausordnung zu beachten, um Konflikte zu vermeiden.
4.) Gibt es spezielle Vorschriften für die Reinigung und Pflege des Treppenhauses?
Ja, in der Schweiz gibt es spezifische Vorschriften zur Reinigung und Pflege von Treppenhäusern, die in den jeweiligen Hausordnungen festgelegt sind. Diese Vorschriften können Regelungen zur Häufigkeit der Reinigung, zu den verwendeten Reinigungsmitteln und zur Verantwortung der Mieter oder Hausverwaltungen beinhalten. MOVU empfiehlt, sich an die Hausordnung zu halten und gegebenenfalls Rücksprache mit der Verwaltung zu halten, um Missverständnisse zu vermeiden.