Endlich biegt er um die Ecke: der Möbelwagen. Die Umzugshelfer sind da, alle packen fleissig mit an und es kann losgehen. Auf in die neuen vier Wände – wie aufregend! Wenn man erstmal soweit gekommen ist, hat man in Sachen Umzug schon einiges geschafft und alles gut organisiert. Aber da gibt es noch eine Angelegenheit, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben: Die Ummeldung. Ups, ja genau. Keine Panik, es ist noch nicht zu spät. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie die Ummeldung bei einer Adressänderung in trockene Tücher bekommen.
- Alte Gemeinde muss über den Wegzug informiert werden; Abmeldung ist kostenlos.
- Adresse muss innerhalb von 14 Tagen in der neuen Gemeinde geändert werden, sonst Gebühren.
- Benötigte Unterlagen: Mietvertrag, Personalausweis, Krankenversicherungskarte, u.a. Strassenverkehrsamt muss ebenfalls über den Umzug informiert werden; neue Nummernschilder bei Kantonswechsel.
- Adressänderung bei der Post erleichtert die Benachrichtigung weiterer Institutionen.
Wen müssen Sie über eine Adressänderung informieren?
Die Abmeldung ist keine grosse Aufgabe, sondern eine einfache Formalität. Wenn Sie in eine neue Gemeinde umziehen, müssen Sie zunächst Ihre alte Gemeinde über Ihren Wegzug informieren. Die Abmeldung in der alten Gemeinde ist – im Gegensatz zur Anmeldung in der neuen Gemeinde – kostenlos.
Um sich abzumelden, können Sie sich an den Einwohnerkontrolldienst Ihrer bisherigen Gemeinde wenden. In den meisten Gemeinden der Schweiz können Sie den Wechsel auch online auf eUmzugCH melden.
Wie ändere ich meine Adresse in der Schweiz in der neuen Gemeinde?
Sie müssen nicht zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde eilen, noch bevor Sie Ihre Umzugskartons ausgepackt haben.
Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass Sie Ihre Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Gemeinde ändern müssen. Nach Ablauf dieser Frist können Gebühren fällig werden. Um Ihnen bei dieser Aufgabe zu helfen, sollten Sie sich eine Erinnerung machen oder unsere Checkliste zur Adressänderung herunterladen.
Wenn Sie Zeit haben, gehen Sie einfach mit den erforderlichen Unterlagen zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde, um die Änderung vorzunehmen, oder nehmen Sie die Änderungen nach Möglichkeit online vor. Es ist ratsam, die zuständige Stelle im Voraus anzurufen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Sie nur innerhalb der gleichen Gemeinde umziehen, müssen Sie sich trotzdem an die Einwohnerkontrolle wenden, um den Behörden Ihre Adressänderung mitzuteilen. Haben Sie einen vierbeinigen Begleiter? Beachten Sie, dass auch Hunde in der neuen Gemeinde angemeldet werden müssen, sobald der Umzug abgeschlossen ist.
Welche Unterlagen werden für die Adressänderung benötigt?
Für die Adressänderung benötigen Sie mehrere Dokumente:
- Den Mietvertrag
- Eine Kreditkarte (für die neue Gemeinde)
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte / AHV-Nummer
- Familienbüchlein, falls vorhanden
- Wohnungsbewilligung
Anmeldung beim Strassenverkehrsamt
Sie müssen auch das Strassenverkehrsamt über Ihren Umzug informieren, was Sie online tun können. Ziehen Sie in einen anderen Kanton? Dann müssen Sie sich neue Nummernschilder besorgen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über den Umzug mit einem Fahrzeug.
Änderung der Adresse: Und was noch?
Sie müssen viele Institutionen über Ihren Umzug informieren. Am bequemsten ist es, wenn Sie eine Adressänderung bei der Post vornehmen lassen. So können Sie die Änderungen schrittweise vornehmen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Eingewöhnung in Ihrer neuen Gemeinde und hoffen, dass Sie auch nach Ihrer Adressänderung weiterhin schöne Postkarten erhalten.
Vergessen Sie neben der Ummeldung nicht auch, Ihren Internetanschluss rechtzeitig umzustellen. Nützliche Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber Internet-Umzug.
Damit Sie nach dem Umzug keine wichtige Post verpassen, lohnt sich zusätzlich ein Nachsendeauftrag bei der Post. Alle Infos dazu in unserem Ratgeber Nachsendeauftrag.
Wenn Kinder mitumziehen, sollten Sie sich frühzeitig um den Schulwechsel kümmern. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber Schulwechsel Kinder nach Umzug.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was ist der Prozess der Ummeldung bei einer Gemeinde und welche Schritte sind erforderlich?
Der Prozess der Ummeldung bei einer Gemeinde in der Schweiz umfasst mehrere Schritte. Zunächst müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Ausweis, eine Wohnsitzbestätigung und gegebenenfalls weitere Dokumente. Informieren Sie auch Ihre alte Gemeinde über den Umzug. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Organisation Ihres Umzugs, damit alles reibungslos verläuft.
2.) Welche Unterlagen und Informationen werden für die Ummeldung benötigt?
Für die Ummeldung in der Schweiz benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Wohnsitzbescheinigung des alten Wohnorts sowie eventuell eine Bestätigung des neuen Vermieters. Zudem sollten Sie sich über spezifische Fristen und Anforderungen Ihrer Gemeinde informieren, da diese variieren können. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug und der Ummeldung.
3.) Wie lange im Voraus sollte man die Ummeldung planen?
Sie sollten die Ummeldung idealerweise mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus planen. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, um alle notwendigen Schritte zu erledigen, wie die Kündigung Ihres aktuellen Mietvertrags und die Anmeldung bei der neuen Adresse. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation Ihres Umzugs und der Ummeldung in der Schweiz, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4.) Gibt es Fristen, die bei der Ummeldung beachtet werden müssen?
Ja, bei der Ummeldung in der Schweiz müssen Sie die Fristen beachten, die je nach Kanton variieren können. In der Regel sollten Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der zuständigen Gemeinde ummelden. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug und bietet Ihnen hilfreiche Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem Kanton.