Endlich biegt er um die Ecke: der Möbelwagen. Die Umzugshelfer sind da, alle packen fleissig mit an und es kann losgehen. Auf in die neuen vier Wände – wie aufregend! Wenn man erstmal soweit gekommen ist, hat man in Sachen Umzug schon einiges geschafft und alles gut organisiert. Aber da gibt es noch eine Angelegenheit, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben: Die Ummeldung. Ups, ja genau. Keine Panik, es ist noch nicht zu spät. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie die Ummeldung bei einer Adressänderung in trockene Tücher bekommen.

Blick auf die Gemeinde Zürich

Ich bin dann mal weg: Die Abmeldung

Eine Abmeldung ist kein grosser Aufwand sondern eine reine Formsache. Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde müssen Sie der bisherigen Gemeinde Bescheid geben, dass Sie wegziehen. Um die Abmeldung vorzunehmen, gehen Sie zur Heimatkontrolle Ihrer Gemeinde.

Wer für Sie zuständig ist und wie die dortigen Öffnungszeiten sind, können Sie im Internet herausfinden. Meistens müssen Sie persönlich vorsprechen. In einigen Gemeinden kann man mittlerweile aber auch online abmelden und die erforderlichen Dokumente per Post senden. Rufen Sie am besten bei der Heimatkontrolle an und fragen Sie diesbezüglich nach.

Um sich abzumelden, müssen Sie Ihren Heimatschein bzw. Ihre Meldebestätigung, das Familienbüchlein (falls vorhanden) und einen Nachweis der aktuellen Krankenversicherung mitbringen.

Angekommen: Alles Wichtige zur Anmeldung in der neuen Gemeinde

Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen nicht sofort alles stehen und liegen lassen und zu der Heimatkontrolle in der neuen Gemeinde sprinten. Ein paar Tage haben Sie nach der Ankunft schon noch Zeit, in der Regel nämlich genau 14. Hängen Sie aber am besten eine sichtbare Notiz an die Wohnungstür, damit Sie es nicht vergessen. In der neuen Gemeinde führt der Gang dann wie bei der Abmeldung auch wieder zur Heimatkontrolle. Hier nehmen Sie den alten Heimatschein mit. Auch das Familienbüchlein und der Krankenversicherungsnachweis (ggf. für die ganze Familie) dürfen nicht fehlen.

In einigen Fällen kann es sein, dass Sie auch noch andere Unterlagen mitbringen müssen, z. B. Identitätskarte oder Mietvertrag. Am besten vorher einmal bei der zuständigen Stelle durchrufen – damit gehen Sie auf Nummer sicher.

Wenn Sie nur innerhalb der Gemeinde umziehen, darf der Gang zur Heimatkontrolle trotzdem nicht fehlen. Die Behörde muss schliesslich über die Adressänderung Bescheid wissen. Also, auch hier: Hingehen und die Formalitäten regeln. Haben Sie ausserdem ein vierbeiniges Familienmitglied? Auch Hunde müssen nach dem Umzug in der neuen Wohngemeinde mit angemeldet werden.

Meldung beim Strassenverkehrsamt

Vergessen Sie die Auto Ummeldung nicht. Nicht nur die Heimatkontrolle, auch das Strassenverkehrsamt möchten über Ihren Umzug Bescheid wissen. Das können Sie sogar online erledigen. Vorausgesetzt, Sie haben einen Fahrausweis im Kreditkartenformat. Den Fahrzeugausweis und alte Führerausweise können Sie dann entweder persönlich vorbeibringen oder mit der Post schicken.

Und was noch?

Die Ummeldung bei der Heimatkontrolle ist natürlich nicht die einzige Formalität, die Sie hinter sich bringen müssen. Auch Banken, Versicherungen, Ärzte und alle möglichen Abonnements müssen natürlich erfahren, dass Sie umgezogen sind und nun eine neue Adresse haben. Am klügsten ist es, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten.

Bei einem Nachsendeauftrag schlagen Sie nämlich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Zum einen geht garantiert keine Post verloren. Zum anderen gibt es den Service, dass die Post sämtlichen Absendern Ihre neue Adresse zukommen lässt und Sie sich darum nicht einmal selbst kümmern müssen.

Ein gutes Ankommen in der neuen Gemeinde wünschen wir Ihnen und wir hoffen, dass auch nach der Ummeldung und Adressänderung immer schöne Postkarten in Ihrem Briefkasten liegen.