Möchten Sie Ihre Innenräume farbig gestalten oder hat Ihr Vermieter Sie aufgefordert, Ihre Wände für die Wohnungsübergabe neu zu streichen? Bevor Sie Farbe kaufen, lesen Sie unseren Artikel sorgfältig durch, um Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu erfahren.

Weisse Wand mit Pflanze

  • Mieter benötigen schriftliche Genehmigung des Vermieters, um Wände zu streichen.
  • Vermieter können verlangen, dass farbige Wände vor der Übergabe wieder weiss gestrichen werden.
  • Mieter sind nicht verantwortlich für Abnutzung der Wände nach 8 Jahren, es sei denn, sie sind nicht mehr “zweckmässig”.
  • Vergilbte Wände durch Rauchen müssen nicht vom Vermieter neu gestrichen werden; Mieter können zur Kostenbeteiligung aufgefordert werden.
  • Bei Fragen können Mieter den Mieterverband kontaktieren.

Benötige ich die Erlaubnis des Vermieters, um eine Wand zu streichen?

Laut Gesetz müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters oder der Verwaltung einholen, wenn Sie eine Wand streichen wollen. So wird sichergestellt, dass es während des gesamten Mietverhältnisses keine Streitigkeiten gibt.

Muss ich die farbigen Wände bei der Übergabe weiss streichen?

Wenn Sie Ihre Wände während des Mietverhältnisses farbig gestrichen haben, kann Ihr Vermieter oder die Verwaltung von Ihnen verlangen, dass Sie die Wände für die Übergabe wieder weiss streichen oder sich an den Kosten für den Neuanstrich beteiligen.

Bedenken Sie, dass Ihr Vermieter auch dann, wenn er einer farbigen Wand zustimmt, von Ihnen verlangen kann, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, d. h. die Wand weiss zu streichen.

Meine Wände sind weiss, aber die Farbe ist abgenutzt, soll ich sie neu streichen?

Es liegt nicht in Ihrer Verantwortung, sämtliche Wände bei der Schlüsselübergabe zu streichen. Vielmehr kommt es darauf an, was der Grund für die Abnutzung der Wohnung ist.

Wenn die Farbe im Laufe der Zeit abgenutzt wird, sind Sie nicht dafür verantwortlich, die Wände zu streichen. In der Regel können Sie nach 8 Jahren Ihren Vermieter oder Ihre Verwaltung darum bitten, die Wände neu streichen zu lassen. Sie werden dann beurteilen, ob die Wände tatsächlich gestrichen werden müssen oder ob sie sich noch in einem guten Zustand befinden.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Mieter nach 8 Jahren einen neuen Anstrich verlangen können. Die Farbe wird nur dann neu gestrichen, wenn sie nicht mehr als “zweckmässig” angesehen wird. Jede Wohnung muss daher von Fall zu Fall geprüft werden.

Ist hingegen die weisse Farbe durch Rauchen vergilbt, ist der Eigentümer nicht verpflichtet, die Wände neu zu streichen, auch wenn die Wände seit 8 Jahren nicht mehr gestrichen wurden. Wenn Sie Ihre Wohnung übergeben müssen, deren Wände durch das Rauchen abgenutzt sind, kann Ihr Vermieter von Ihnen einen Beitrag verlangen.

Welche baulichen Veränderungen in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Umbau als Mieter.

Bei allen Fragen können Sie sich als Mieter an den Mieterverband wenden.

Möchten Sie Ihre eigene Wand streichen? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Wand streichen.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die rechtlichen Vorgaben für das Streichen von Wänden in einer Mietwohnung?

In der Schweiz dürfen Mieter Wände in Mietwohnungen streichen, müssen jedoch die Zustimmung des Vermieters einholen, insbesondere bei Farbänderungen. Bei Auszug sind die Wände in der Regel in einem neutralen Farbton zurückzugeben. Schäden oder unsachgemässe Arbeiten können zu Abzügen bei der Kaution führen. MOVU empfiehlt, vor Beginn der Arbeiten die genauen Bestimmungen im Mietvertrag zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

2.) Welche Farben und Materialien sind für das Streichen von Wänden in Mietwohnungen empfehlenswert?

Für das Streichen von Wänden in Mietwohnungen in der Schweiz sind helle, neutrale Farben wie Weiss, Beige oder Hellgrau empfehlenswert, da sie den Raum grösser wirken lassen und gut mit verschiedenen Einrichtungsstilen harmonieren. Verwenden Sie hochwertige, abwaschbare Farben, um die Wände pflegeleicht zu gestalten. Beachten Sie zudem die Regelungen im Mietvertrag bezüglich der Farbwahl und Rückgabe des ursprünglichen Zustands. MOVU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Umzug und der Renovierung.

3.) Wie kann ich sicherstellen, dass ich beim Streichen der Wände keine Kaution verliere?

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Kaution nicht verlieren, sollten Sie die Wände vor dem Streichen gründlich reinigen und eventuelle Löcher oder Risse ausbessern. Verwenden Sie die ursprüngliche Wandfarbe oder eine neutrale Farbe, die im Mietvertrag festgelegt ist. Dokumentieren Sie den Zustand der Wände vor und nach dem Streichen mit Fotos. Informieren Sie Ihren Vermieter über die geplanten Arbeiten, um Missverständnisse zu vermeiden.

4.) Gibt es spezielle Techniken oder Tipps, um Wände in Mietwohnungen professionell zu streichen?

Um Wände in Mietwohnungen professionell zu streichen, empfehlen wir, zunächst die Möbel abzudecken und den Boden zu schützen. Nutzen Sie hochwertige Farben und Werkzeuge für ein optimales Ergebnis. Achten Sie darauf, die Wände vorher gründlich zu reinigen und Risse zu verspachteln. In der Schweiz sollten Sie zudem die Zustimmung des Vermieters einholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. MOVU bietet Ihnen Unterstützung bei Umzügen und Renovierungen, falls Sie Hilfe benötigen.

5.) Wie oft darf ich die Wände in meiner Mietwohnung streichen und gibt es Fristen, die ich beachten muss?

In der Schweiz dürfen Sie die Wände Ihrer Mietwohnung in der Regel streichen, solange Sie die Wohnung nicht beschädigen und die Farbe neutral bleibt. Es ist ratsam, dies vor dem Ende des Mietverhältnisses zu tun, um mögliche Abzüge von der Kaution zu vermeiden. Informieren Sie Ihren Vermieter im Voraus, um Missverständnisse zu vermeiden. MOVU unterstützt Sie gerne bei einem Umzug, falls Sie eine neue Wohnung suchen.