Wenn ein Paar gemeinsam Wohneigentum erwerben möchte, gibt es vorab einige Punkte zu klären. Wer sich mit der Thematik auseinandersetzt und die Details vertraglich festlegt, kann das gemeinsame Zuhause sorglos geniessen. Ein Gastbeitrag von MoneyPark.

Blick auf Wohneigentum in Zürich

  • Bei Immobilienkäufen müssen Paare die Eigentumsform im Vertrag festlegen: Miteigentum, Gesamteigentum oder Alleineigentum.
  • Miteigentum ermöglicht individuelle Verfügungen über Anteile und klare Pflichten für Unterhalt basierend auf den Anteilen.
  • Gesamteigentum bedeutet, dass beiden Partnern die Immobilie zu gleichen Teilen gehört, unabhängig von den eingebrachten Kapitalbeträgen.
  • Alleineigentum gibt einer Person volle Verfügungsmacht, jedoch trägt sie auch alle Pflichten und Kosten allein.
  • Verheiratete Paare haben spezielle Regelungen zur „Familienwohnung“, Änderungen erfordern schriftliches Einverständnis des Partners.

Beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie muss bei der Unterzeichnung des Vertrags zwingend die Eigentumsform angegeben werden. Steht nichts anderes im Kaufvertrag, wird die Immobilie im Miteigentum erworben. Es gibt aber auch andere Eigentumsformen wie das Gesamteigentum und das Alleineigentum. Abhängig von den individuellen finanziellen Verhältnissen und dem Beziehungsstand kommen diese mehr oder weniger in Frage – entscheiden Sie gemeinsam, welche Form am besten zu Ihnen passt und welche Art der Absicherung Ihnen wichtig ist.

Klare Quoten durch Miteigentum

Wird eine Immobilie im Miteigentum erworben, wird zwingend im Grundbuch eingetragen, mit welchem Anteil sich jede Partei am Gesamtwert der Immobilie beteiligt. Dabei kann jeder unabhängig über seinen eigenen Anteil an der Immobilie verfügen. Gleichzeitig werden auch die Pflichten am Unterhalt der Liegenschaft anhand der zum Kauf beigesteuerten Anteile berechnet.

Diese Eigentumsform wird in der Schweiz am meisten gewählt. Gerade Paare mit Gütertrennung bevorzugen diese oft, da die Quoten von Anfang an klar geregelt sind.

Alles gehört uns beiden beim Gesamteigentum

Auch beim Kauf einer Immobilie im Gesamteigentum wird gemäss Grundbuch davon ausgegangen, dass mehrere Parteien Kapital für den Kauf einbringen. Jedoch gehört beim Gesamteigentum das Wohneigentum offiziell beiden Parteien zu gleichen Teilen. Und zwar unabhängig davon, wie viel Kapital jeder einbringt. Beim Gesamteigentum haben also beide Partner die gleichen Rechte und Pflichten – entscheiden können Sie ebenfalls nur gemeinsam. Das heisst: Ohne die Zustimmung des Partners läuft nichts. So kann die Immobilie beispielsweise nicht ohne die Einstimmung beider Parteien verkauft werden.

Fürs Alleineigentum brauchen Sie viel Vertrauen

Das Alleineigentum unterscheidet sich stark vom Mit- und Gesamteigentum. Es wird nur eine Person als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen. Der alleinige Eigentümer hat somit die volle Verfügungsmacht und trägt alle Rechte und Pflichten an der Immobilie. Er oder sie kann also die Immobilie beispielsweise ohne Einverständnis der zweiten Partei verkaufen, er haftet als Eigentümer aber auch für alle Pflichten alleine, also beispielsweise für alle anfallenden Kosten der Immobilie.

Spezielle Regelungen für verheiratete Paare

Unabhängig von der gewählten Eigentumsform sowie dem gewählten Güterstand gelten für verheiratete Paare – ebenso wie für eingetragene Partnerschaften – spezielle Regelungen bezüglich der sogenannten „Familienwohnung“. Änderungen der Hypothekarsumme oder der Verkauf der Immobilie dürfen nur in schriftlichem Einverständnis des Partners erfolgen.

Fazit: Heute planen und in Zukunft das gemeinsame Zuhause geniessen

Setzen Sie sich gemeinsam als Paar mit den Fragen rund um die passende Eigentumsform auseinander und wählen Sie aus, was für Sie beide am besten stimmt. Sich mit unschönen Szenarien wie beispielsweise einem Todesfall auseinandersetzen zu müssen, kann abschreckend sein. Ist jedoch alles geregelt, können Sie Ihre gemeinsame Immobilie umso mehr geniessen, auch im Wissen, dass Sie und Ihr Partner bestens abgesichert sind.

Noch mehr spannende Fakten gibt es in unserer Wohntraumstudie zur Traumwohnung.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die Vorteile des Erwerbs von Wohneigentum als Paar?

Der Erwerb von Wohneigentum als Paar bietet zahlreiche Vorteile. Sie profitieren von einer gemeinsamen finanziellen Basis, was die Kreditaufnahme erleichtert. Zudem können Sie von steuerlichen Vorteilen, wie der Absetzbarkeit von Hypothekarzinsen, profitieren. In der Schweiz ist auch die Teilung der Kosten und Risiken ein wichtiger Aspekt. MOVU unterstützt Sie bei der Planung und Organisation Ihres Umzugs ins neue Eigenheim, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

2.) Welche finanziellen Aspekte sollten Paare beim Kauf von Wohneigentum berücksichtigen?

Beim Kauf von Wohneigentum sollten Paare in der Schweiz folgende finanzielle Aspekte berücksichtigen: die Höhe des Eigenkapitals, die Tragbarkeit der Hypothek (maximal 33% des Einkommens), Nebenkosten wie Notariats- und Grundbuchgebühren sowie die laufenden Unterhaltskosten. Zudem ist es wichtig, die langfristige finanzielle Planung zu berücksichtigen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.

3.) Wie beeinflussen rechtliche Aspekte den Kauf von Wohneigentum für Paare?

Der Kauf von Wohneigentum für Paare in der Schweiz wird durch verschiedene rechtliche Aspekte beeinflusst, wie das Eherecht und das Güterrecht. Paare sollten sich über die unterschiedlichen Güterstände (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) informieren, da diese Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse haben können. Zudem ist es wichtig, notarielle Verträge und Grundbucheinträge korrekt zu gestalten, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Umzugs in Ihr neues Zuhause.

4.) Welche Schritte sind notwendig, um gemeinsam Wohneigentum zu erwerben?

Um gemeinsam Wohneigentum in der Schweiz zu erwerben, sollten Sie folgende Schritte beachten: Zunächst klären Sie die Finanzierung und erstellen einen gemeinsamen Finanzierungsplan. Danach suchen Sie nach geeigneten Immobilien und prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es empfiehlt sich, einen Notar für den Kaufvertrag hinzuzuziehen. Zudem sollten Sie eine klare Vereinbarung über die Nutzung und Verwaltung des Eigentums treffen.

 

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