Bei der Wohnungsbewerbung füllen Mietinteressenten häufig ein Mietantragsformular aus. Dieses Anmeldeformular hilft dem Vermieter oder der Verwaltung bei der Auswahl der Mietenden. Doch welche Informationen gehören ins Anmeldeformular und welche Fragen sind nicht zulässig?
Was muss im Anmeldeformular für eine Wohnung enthalten sein?
Kontaktdaten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Bewerberin
- Aktuelle Adresse
- Kontaktinformationen, um die Person erreichen zu können (Telefon, E-Mail usw.)
Status:
- Frage ob Schweizer oder Ausländerin sowie Art der Aufenthaltsbewilligung, falls die Person keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt
- Beruf und Arbeitgeber der Bewerberin
- Für finanzielle Sicherheit: Das jährliche Bruttoeinkommen jeder Person (in 10’000-er Schritten), die den Mietantrag für die Wohnung stellt, sowie Referenzen*
- Betreibungen in den letzten zwei Jahren
Zukünftige Wohnsituation:
- Wie viele Personen werden in der Wohnung leben?
- Hat die bewerbende Person Kinder? Haustiere? Ein Fahrzeug?
*Hinweis: Informationen zu Referenzen, Namen und Adresse der aktuellen Vermieterschaft sowie der Arbeitsort dürfen nur verlangt werden, wenn sie als fakultativ gekennzeichnet werden
Wann sollte das Mietantragsformular ausgefüllt werden?
Das Anmeldeformular für Mietinteressenten kann den Mietbewerbern während der Wohnungsbesichtigung der Immobilie zur Verfügung gestellt werden.
Bei Immobilienplattformen ist es nicht unüblich, das Formular direkt online auf der Plattform zu finden. Mietinteressenten müssen dann das ordnungsgemäss ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail zusammen mit den anderen geforderten Bewerbungsunterlagen zurücksenden.
Welche Fragen sind im Mietantragsformular verboten?
Die Verwaltung oder der Vermieter darf nur Fragen stellen, die dazu dienen, die Auswahl der zukünftigen Mietenden zu erleichtern. Diese Fragen müssen jedoch im rechtlichen Rahmen bleiben.
Anmeldeformular für Mietwohnungen: Welche Fragen sind nicht zulässig?
- Nicht zulässige, persönliche Fragen, die nichts zur Auswahl eines zukünftigen Mieters beitragen: Fragen zur religiösen Zugehörigkeit, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung.
- Fragen zur Gesundheit des zukünftigen Mietenden: Diese Frage ist nicht zulässig. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn die Wohnung speziell für barrierefreies Wohnen konzipiert ist und daher für Personen mit Beeinträchtigungen geeignet und von Interesse sein könnte.
- Gewünschte Mietdauer: Natürlich möchten Vermieter und Verwaltungen einen Mieter so lange wie möglich in einer Wohnung halten. Mieterinnen haben jedoch das Recht, den Mietvertrag jederzeit innerhalb der vorgegebenen Fristen zu kündigen.
- Informationen zur vorherigen Wohnung: Höhe der vorherigen Miete oder der Name der vorherigen Verwaltung.
- Auszug aus dem Strafregister: Diese Information verletzt die Datenschutzrechte, da sie für die Wohnungssuche als unverhältnismässig gilt. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister reicht aus, um die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters zu garantieren.
Müssen potenzielle Mieter im Mietantragsformular die Wahrheit sagen?
Bei zulässigen Fragen wäre es für potenzielle Mietende unklug zu lügen, da dies dazu führen könnte, dass sie von der Verwaltung auf die schwarze Liste gesetzt werden und die Chancen, eine Wohnung zu finden, erheblich verringert werden.
Bei nicht zulässige Fragen dürfen potenzielle Mieter jedoch durchaus lügen, um ihre Chancen auf das Wohnungsangebot zu wahren.
Ist das Anmeldeformular für Mietinteressenten obligatorisch?
Es kann vorkommen, dass kein Anmeldeformular bei der Bewerbung für die Wohnung erforderlich ist. In diesem Fall ist es wichtig, dass Mietinteressenten ihre Kontaktinformationen in den anderen angeforderten Unterlagen hinterlassen, damit die Verwaltung sie kontaktieren können.
Mietinteressenten können das Ausfüllen der Anmeldeformulars verweigern. Allerdings verringert dies die Chance, die Wohnung er bekommen. Vor allem, wenn sich viele andere Personen für die Wohnung interessieren.
Welche weiteren Dokumente müssen mit dem Mietantragsformular eingereicht werden?
Das Mietantragsformular gehört zusammen mit einem Motivationsschreiben zum Dossier für die Wohnungsbewerbung. Weitere Dokumente wie ein Betreibungsregisterauszug, Empfehlungsschreiben und Referenzen kommen häufig ebenfalls in die Unterlagen.