Laute Musik und Partys zu späten Stunden bei den Nachbarn können schnell unangenehm werden. Vor allem, wenn Sie am nächsten Morgen früh aufstehen müssen. Aber kann man den Nachbarn das Feiern verbieten? Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, wie die gesetzliche Lage aussieht und welche Rechte Sie haben.
- Mieter dürfen in ihrer Wohnung Partys veranstalten, jedoch müssen sie die Lautstärke zwischen 22 Uhr und 6 Uhr reduzieren.
- An Sonntagen und Feiertagen gilt ebenfalls eine Lautstärkeregelung.
- Vor einer Party ist es ratsam, Nachbarn über einen Zettel im Treppenhaus zu informieren.
- Bei zu lautem Lärm sollten Nachbarn zuerst freundlich angesprochen werden, bevor die Polizei gerufen wird.
- In schlecht isolierten Wohnungen können Geräusche wie Wasserspülungen hörbar sein; Tipps zur Lärmreduzierung sind verfügbar.
Dürfen Mieter in der Wohnung Partys veranstalten?
Natürlich kann jeder Mieter in seiner Wohnung eine Party veranstalten und einen Drink mit Freunden bei lauter Musik geniessen. Das Gesetz kann das Feiern von Partys nicht verbieten. Stattdessen legt es Zeiten fest, an denen die Lautstärke reduziert werden muss:
- Abends nach 22 Uhr bis 6 Uhr
- Sonntags und an Feiertagen
Natürlich stellt sich die Frage: Wie feiert man nach 22 Uhr ohne jeglichen Lärm? Hier gilt der gesunde Menschenverstand. Feiern Sie jedes Wochenende die ganz Nacht durch, riskieren Sie, dass die Polizei mehr als einmal vor der Haustüre steht. Veranstalten Sie hingegen eine Einweihungsparty und Wochen später Ihren Geburtstag, dann liegt das im vernünftigen Rahmen.
Am besten informieren Sie die Nachbarn mit einem Zettel im Treppenhaus, dass Sie eine Party planen, so sind diese bereits informiert.
Achten Sie aber darauf, dass Sie sich nicht auf dem Balkon aufhalten und die Fenster schliessen. So hält sich der Lärm in Grenzen.
Musizieren in der Wohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietparteien und Nachbarn. In unserem Ratgeber Hausordnung Musizieren in der Mietwohnung erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie sich Konflikte vermeiden lassen.
Ihre Nachbarn feiern eine Party und der Lärm ist zu laut?
Gehen Sie ruhig zuerst zu Ihren Nachbarn, bevor Sie direkt die Polizei rufen und bitten Sie sie freundlich darum, die Lautstärke zu senken. Wenn Sie mal feiern möchten, werden Sie froh sein, wenn Sie sich mit den Nachbarn verstehen.
Schlecht isolierte Wohnung?
In schlecht isolierten Wohnungen kann man teilweise sogar die Wasserspülung bei den Nachbarn hören. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie in unserem Text zum Thema “Ringhörige Wohnung” einige Tipps dazu, wie Sie mit einfachen Tricks die Lautstärke senken können..
Häufig gestellte Fragen
1.) Was sind die rechtlichen Grundlagen für Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Schweiz?
In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR) die Lärmbelästigung durch Nachbarn. Gemäss Art. 684 OR haben Nachbarn das Recht auf eine ungestörte Nutzung ihrer Liegenschaft. Lärm, der über das zumutbare Mass hinausgeht, kann als Störung angesehen werden. Zudem gelten kantonale und kommunale Vorschriften, die spezifische Ruhezeiten festlegen. Bei anhaltenden Problemen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen oder rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
2.) Wie kann ich mich am besten verhalten, wenn meine Nachbarn eine laute Party feiern?
In der Schweiz sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen und höflich auf die Lärmbelästigung hinweisen. Falls dies nicht hilft, können Sie die zuständige Gemeindebehörde oder die Polizei kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten. Beachten Sie die lokalen Lärmschutzverordnungen, die in der Regel Ruhezeiten festlegen. MOVU empfiehlt, Konflikte nach Möglichkeit direkt und freundlich zu klären.
3.) Welche Massnahmen kann ich ergreifen, um Lärmbelästigung nach 22 Uhr zu melden?
Um Lärmbelästigung nach 22 Uhr in der Schweiz zu melden, können Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursacher suchen. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde oder die Polizei. In vielen Gemeinden gibt es spezifische Regelungen zur Nachtruhe. MOVU empfiehlt, alle relevanten Informationen, wie Datum, Uhrzeit und Art des Lärms, festzuhalten, um Ihre Beschwerde zu untermauern.
4.) Gibt es spezielle Regelungen für Partylärm an Wochenenden?
In der Schweiz gibt es spezifische Regelungen zum Lärmschutz, die je nach Kanton variieren können. Generell ist es üblich, dass an Wochenenden und Feiertagen eine Ruhezeit von 22 Uhr bis 7 Uhr eingehalten wird. In Wohngebieten sollten Sie besonders auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Bei wiederholten Beschwerden kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit den Nachbarn zu kommunizieren.
5.) Wie kann ich mit meinen Nachbarn kommunizieren, um zukünftige Lärmbelästigungen zu vermeiden?
Um zukünftige Lärmbelästigungen zu vermeiden, empfehlen wir, das Gespräch mit Ihren Nachbarn freundlich und respektvoll zu suchen. Klären Sie Ihre Anliegen direkt und hören Sie auch deren Perspektive. In der Schweiz sind Nachbarn oft bereit, Lösungen zu finden. Zudem können Sie sich über lokale Regelungen zur Lärmminderung informieren, die in Ihrer Gemeinde gelten. MOVU unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen rund um das Thema Nachbarschaft.