Normalerweise denkt man nicht als Erstes daran, aber es ist eine wichtige Frage: Wo soll ich den Umzugswagen parkieren? Egal, ob Sie selbst umziehen oder eine Umzugsfirma beauftragen, Sie benötigen am Umzugstag eine Zufahrt zu Ihrer Wohnung für den Umzugswagen.

Parkplatz für Umzugswagen

  • Ausreichend Parkraum für Umzugswagen sicherstellen, um Ein- und Ausladen zu erleichtern.
  • Umzugswagen möglichst nah am Haupteingang parken, um Transportwege zu verkürzen.
  • Parkverbote vermeiden, um Bussgelder zu verhindern und Umzug zu erleichtern.
  • Halteverbotszonen rechtzeitig reservieren; Fristen variieren je nach Kanton.
  • Umzugsfirma vor dem Umzugstag über Parkplatzsituation informieren, um Kosten zu optimieren.

Genügend Parkraum für den Umzugswagen bereitstellen

Wenn Sie einen grossen Umzugswagen oder mehrere Fahrzeuge für den Umzug benötigen, müssen Sie einen ausreichend grossen Parkplatz für die Fahrzeuge garantieren. Aber auch genügend Platz zum Ein- und Ausladen der Möbel sollte sichergestellt werden.

Unser Tipp: Verstehen Sie sich gut mit Ihren Nachbarn im Haus? Vereinbaren Sie mit ihnen, dass ihr Parkplatz am Umzugstag für den Lieferwagen genutzt wird.

Wenn Sie einen Parkplatz reservieren müssen, bzw. eine Halteverbotszone benötigen, ist der Preis für 1, 2 oder 3 Plätze in der Regel derselbe, insbesondere in Genf. Es ist besser, mehr Parkplätze zu haben als weniger.

Parkieren Sie so nah wie möglich am Gebäudeeingang

Wenn möglich, sollte der Umzugswagen so nah wie möglich am Haupteingang des Hauses parkiert werden. 30 Meter klingen zwar nach wenig, aber der Transport eines Sofas oder Kühlschranks über diese Entfernung kann sehr anstrengend sein.

Denken Sie auch daran, den Umzugswagen rückwärts auszurichten, so dass sich die Ladefläche direkt vor der Eingangstür befindet, und lassen Sie mindestens 2 Meter vor der Rückseite des Wagens frei, um die Möbel einzuladen.

Parkverbote während des Umzugs

Wann immer möglich, sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht in einem Gebiet mit Parkverbot abstellen. Sie riskieren ein Bussgeld oder müssen Ihr Fahrzeug versetzen und erschweren Ihren Umzug.

Das Parken in einer blauen Zone ist mit Hilfe einer Parkscheibe möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Parkzeit in der Regel auf eine Stunde begrenzt ist.

Parkplätze beim Umzug mit einer Umzugsfirma

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, bedeutet das nicht, dass Sie sich nicht um Parkplätze kümmern müssen.

Die Frage der Parkplätze sollte vor dem Umzugstag mit dem Umzugsunternehmen besprochen werden, z. B. bei der Hausbesichtigung. Die Umzugsfirma kann sich ein Bild davon machen, wie viel Platz die Umzugswagen benötigen und wo sie am besten parkieren können. Sie können dann mit dem Umzugsunternehmen besprechen, ob es ratsam ist, eine Halteverbotszone für den Umzugstag zu beantragen – in den Innenstädten ist dies oft notwendig.

Einfluss auf den Umzugspreis

Die Entfernung zwischen dem Parkplatz und dem Zugang zur Wohnung ist einer der Faktoren, welcher die Kosten für einen Umzug bestimmen.

Wenn der Wagen der Umzugsfirma direkt vor einem Gebäude parkieren kann, erleichtert dies die Arbeit der Umzugshelfer und verkürzt die benötigte Zeit. Der Kostenvoranschlag wird daher niedriger ausfallen, als wenn die Firma 30 Meter von der Wohnung entfernt parkieren muss.

Den Möbellift platzieren

Für manche Umzüge empfiehlt sich der Einsatz eines Möbellifts. Der Einsatz eines Möbellifts ist jedoch nur dann möglich, wenn genügend Platz vorhanden ist, um ihn zu platzieren. Die Umzugsfirma muss Fotos vom Standort haben oder vor Ort sein, um festzustellen, ob ein Möbellift aufgestellt werden kann oder nicht.

Halteverbot: Parkplatz reservieren – je nach Kanton unterschiedlich

Wenn Sie für Ihren Umzug eine Halteverbotszone benötigen, beachten Sie, dass die Fristen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

In Zürich muss bei Blauen Zonen mindestens 7 Tage und bei Weissen Zonen 3 Tage im Voraus Bescheid gesagt werden. Hier kümmert sich die Stadtpolizei um die Parkgenehmigung.

In Basel-Stadt sind es 8 Tage im Voraus. Pro Schild und pro Tag werden lediglich 5 Franken berechnet und Sie bekommen die notwendigen Beschilderungen bei jeder Polizeiwache und jedem Polizeiposten.

In Bern wendet man sich an die Kantonspolizei. 48 Stunden vorher müssen Sie das Halteverbot dann eigenhändig in dem Parkbereich anbringen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 Franken pro Tag.

Im Kanton Genf müssen Sie die Reservierung mindestens 5 Arbeitstage vor Ihrem Umzug bei Ihrer Gemeinde oder bei einem privaten Dienstleister wie Traceroute vornehmen.

Wenn Sie in Lausanne wohnen, müssen Sie Ihren Umzug mindestens 7 Arbeitstage im Voraus bei der Stadtpolizei anmelden.

In Freiburg müssen Sie Ihren Parkplatz mindestens 10 Tage vor Ihrem Umzug reservieren.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Ihrem Umzugsunternehmen.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was sind die Schritte zur Reservierung eines Parkplatzes für meinen Umzug?

Um einen Parkplatz für Ihren Umzug zu reservieren, sollten Sie zunächst die zuständige Gemeinde kontaktieren, um die spezifischen Anforderungen und Gebühren zu klären. In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie rechtzeitig beantragen sollten. MOVU empfiehlt, dies mindestens zwei Wochen vor dem Umzug zu erledigen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2.) Wie lange im Voraus sollte ich ein Halteverbot für meinen Umzug beantragen?

Sie sollten ein Halteverbot mindestens 14 Tage im Voraus bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, um alle notwendigen Genehmigungen zu erhalten und sicherzustellen, dass der Umzug reibungslos verläuft. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Organisation Ihres Umzugs und kann Ihnen auch bei der Beantragung des Halteverbots behilflich sein.

3.) Welche Informationen benötige ich, um ein Halteverbot für meinen Umzug zu beantragen?

Um ein Halteverbot für Ihren Umzug in der Schweiz zu beantragen, benötigen Sie folgende Informationen: den genauen Umzugstermin, die Adresse, an der das Halteverbot gelten soll, sowie die Dauer des Halteverbots. Zudem sollten Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde informieren, da diese variieren können. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Organisation Ihres Umzugs und kann Ihnen bei der Beantragung des Halteverbots behilflich sein.

4.) Welche Kosten sind mit der Reservierung eines Parkplatzes oder Halteverbots verbunden?

Die Kosten für die Reservierung eines Parkplatzes oder Halteverbots in der Schweiz variieren je nach Gemeinde. In der Regel fallen Gebühren für die Beantragung an, die zwischen 20 und 100 CHF liegen können. Zudem können zusätzliche Kosten für die Beschilderung und Markierung entstehen. MOVU empfiehlt, sich direkt bei der zuständigen Gemeinde über die genauen Gebühren und Regelungen zu informieren.

5.) Gibt es spezielle Vorschriften oder Regelungen, die ich beim Parken während meines Umzugs beachten muss?

Ja, beim Parken während Ihres Umzugs in der Schweiz müssen Sie einige Vorschriften beachten. In vielen Städten benötigen Sie eine Parkbewilligung für Umzüge, die Sie im Voraus beantragen sollten. Zudem ist es wichtig, die Verkehrsregeln und die örtlichen Vorschriften zu beachten, um Bussgelder zu vermeiden. MOVU unterstützt Sie gerne bei der Organisation und kann Ihnen Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Ihrer Stadt bereitstellen.