Herzlich Willkommen in der Schweiz! Hoffentlich haben Sie schon Ihre Traumwohnung gefunden und sind startklar, den Umzug in die Schweiz zu meistern. Leider können Sie nicht einfach alle Sachen packen und losfahren. Die Einreise muss gut vorbereitet werden und es wartet ein wenig Papierkram auf Sie. Damit alles glatt läuft, haben wir hier alle Informationen aufgelistet, auf die Sie beim Umzug in die Schweiz achten müssen.

Karte der Schweiz mit Umzugswagen und Globus

 

Der Zoll beim Umzug in die Schweiz: Alles unter Kontrolle

Vorweg die gute Nachricht: Alle Ihre persönlichen Sachen sowie der Hausrat dürfen in die Schweiz eingeführt werden und zwar zollfrei. Das bedeutet, dass Sie nichts extra zahlen müssen, um Ihre sogenannten Übersiedelungsgüter mitzubringen. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie alle Güter seit mindestens sechs Monaten besitzen und auch vorhaben, diese in der Schweiz weiterhin selbst zu benutzen. Trotzdem muss alles beim Zoll deklariert werden. Der Zoll benötigt eine genaue Auflistung aller Gegenstände, die Sie mitbringen. Auf einer Inventarliste müssen alle Güter inklusive Wert und Gewicht aufgelistet werden. Ausserdem müssen Sie Ihre Wohnsitzverlegung nachweisen. Für Zuziehende aus den EU- und EFTA-Staaten genügt es, wenn entweder der neue Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder die Abmeldebestätigung im Abgangsland vorgelegt wird. Alle übrigens Zuziehenden müssen die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Die Formulare dafür finden Sie bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Formular 18.44 Übersiedlungsgut). Die Zollabfertigung muss dann während der Öffnungszeiten bei einem Zollamt für Handelswaren durchgeführt werden. Das klingt alles erstmal relativ kompliziert, ist es aber gar nicht. Wenn Sie ausserdem mit einem professionellen Umzugsunternehmen zügeln, übernimmt dieses die ganzen Formalitäten für Sie.

Der Umzug in die Schweiz mit Tieren: Die Vierbeiner wollen mit

Ihren Haustiere können Sie natürlich nicht einfach im Heimatland zurücklassen, sondern sie  müssen mit. Unter die Kategorie Haustiere fallen beispielsweise Weggefährten wie Hunde, Katzen, Hamster, Vögel und Meerschweinchen. In der Regel gelten für Haustiere dieselben Bestimmungen wie für das Übersiedlungsgut. Klingt etwas lieblos, aber macht die ganze Sache wesentlich einfacher. Hier finden Sie allgemeine Tipps zum Thema Umzug mit Tieren.

Auch grössere Tiere dürfen Sie zollfrei in die Schweiz bringen. Für Pferde benötigen Sie allerdings einen Equidenpass und ein Einfuhrzeugnis. Bei jeglicher Einfuhr von Tieren, egal ob Pferd oder Hamster, ist natürlich oberste Priorität, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Sollten Sie artengeschützte Tiere Ihr Eigen nennen, müssen Sie die Bestimmungen noch mal individuell mit der Zollbehörde abklären. Bei Artenschutz wird das Ganze nämlich etwas komplizierter.

Beim Umzug in die Schweiz das Auto und/oder Boot ummelden

Das Auto ummelden in der Schweiz nach dem Umzug ist kein Problem: Ihre Fahrzeuge dürfen Sie ebenfalls zollfrei in die Schweiz einführen. Genau wie beim Umzugsgut müssen Sie Ihr Auto oder Boot bereits mindestens sechs Monate besitzen und vorhaben, es in der Schweiz weiterhin zu nutzen. Bringen Sie den Fahrzeugbrief und den Kaufvertrag mit zum Zoll, damit man sieht, dass das Auto auch wirklich Ihnen gehört. Sobald Sie angekommen sind, melden Sie Ihr Auto für eine technische Kontrolle am neuen Wohnort an. Wenn Sie planen, länger als ein Jahr in der Schweiz zu bleiben, brauchen Sie ausserdem ein Schweizer Nummernschild und müssen Ihren Führerschein innerhalb des ersten Jahres umschreiben lassen.

Die Sache mit dem Geld

Generell ist es immer ein Sicherheitsrisiko, grössere Mengen an Bargeld bei sich zu haben. Wenn Sie in die Schweiz einreisen, muss eine Summe ab 10.000 Euro deklariert werden. Um sich unnötigen Stress zu ersparen, eröffnen Sie besser ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank im Ausland und überweisen Sie die gewünschte Summe dorthin. Für die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung des jeweiligen Kantons.

Schweizer werden: Die Einbürgerung

Schön, wenn Sie darüber nachdenken, nicht nur in die Schweiz zu ziehen, sondern auch zu bleiben und die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen – es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Generell wird zwischen der „erleichterten“ und der „ordentlichen“ Einbürgerung unterschieden. Um eine erleichterte Einbürgerung zu bekommen, führt kein Weg an der Heirat eines Schweizer Staatsbürgers vorbei. Das sollte kein Problem sein, wenn Sie sowieso die Liebe zum Umzug in die Schweiz bewegt hat. Aber selbst dann müssen bestimmte Kriterien – wie z. B. die bestimmte Dauer des Wohnsitzes in der Schweiz – erfüllt werden.

Die ordentliche Einbürgerung verläuft durch drei Instanzen. Sie müssen dann auch schon eine ganze Weile in der Schweiz gelebt haben, nämlich mindestens 12 Jahre. Die Anforderungen für die Einbürgerung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und auch vom Wohnsitz abhängig. Fragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Kanton oder der Gemeinde nach.

Was kostet ein Umzug in die Schweiz?

Wie schon erwähnt: Bei den ganzen Formalitäten, die ein Umzug in die Schweiz mit sich bringt, hat man am besten eine Umzugsfirma an der Seite. Dort kennt man sich mit allem bestens aus und Sie ersparen sich selbst eine Menge Stress und Papierkram. Was kostet ein Umzug in die Schweiz mit einer professionellen Umzugsfirma? Diese Frage ist pauschal schwierig zu beantworten. Denn der Endpreis hängt davon ab, woher Sie zuziehen und wie viel Umzugsgut Sie mitbringen wollen. Lassen Sie sich am besten Offerten von international tätigen Umzugsfirmen zuschicken und machen Sie einen Preisvergleich. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen ausgewählte Firma Garantien und Versicherungen bietet, sodass Sie im Zweifelsfall abgesichert sind. Mehr Informationen dazu, wie Sie die richtige Umzugsfirma finden, können Sie hier nachlesen.