Die Umzugstermine in der Schweiz variieren von Kanton zu Kanton. Theoretisch können Sie nicht ausziehen, wann Sie wollen. Im Mietvertrag finden Sie entsprechende Angaben, die sich in der Regel auf das kantonale Recht beziehen. Falls keine Informationen in Ihrem Mietvertrag stehen, dann gelten die ortsüblichen offiziellen Kündigungstermine. Diese unterscheiden sich je nach Kanton.
- Umzugstermine in der Schweiz variieren je nach Kanton und sind im Mietvertrag festgehalten.
- Kündigungstermine: Aargau (31. März, 30. Juni, 30. September), Bern (30. April, 31. Oktober).
- In vielen Kantonen gelten Kündigungsfristen jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember.
- Bei Nachmietersuche kann vor dem offiziellen Kündigungstermin ausgezogen werden.
- Arbeitgeber um freien Tag für Umzug bitten, auch an Sonntagen oder Feiertagen.
Kündigungstermine in der Schweiz nach Kanton
Die offiziellen Umzugstermine in der Schweiz finden Sie hier nach Kanton aufgelistet.
- Aargau: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Appenzell Innerrhoden: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Appenzell Ausserrhoden: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Basel-Landschaft: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Basel-Stadt: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Bern: 30. April, 31. Oktober
- Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
- Genf: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Glarus: Jeweils auf Monatsende
- Graubünden: Variiert je nach Gemeinde: 31. März, (30. Juni), 30. September
- Jura: Variiert je nach Gemeinde: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember oder jeweils auf Monatsende
- Luzern: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Neuenburg: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Nidwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Obwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Schaffhausen: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Schwyz: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Solothurn: 31. März, 30. September
- St. Gallen: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember.
- Tessin, Lugano und Umgebung: 29. März, 29. September. In einigen Gemeinden gibt es keine ortsüblichen Kündigungstermine oder der 31. März und 30. September.
- Thurgau: Variiert je nach Gemeinde: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember oder 31. März, 30. Juni, 30. September
- Uri: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Waadt: Variiert je nach Gemeinde: (1. Januar), 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
- Wallis: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Zug: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Zürich: 31. März, (30. Juni), 30. September
Muss ich mich bei meinem Umzug an die offiziellen Umzugstermine halten?
In der Regel ist im Mietvertrag festgehalten, welche Kündigungsfristen gelten. Fehlt diese Information, dann gelten die gesetzlichen Regelungen: Eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten örtlichen Kündigungstermin muss dabei eingehalten werden.
Wichtig ist aber, dass dieses Datum nicht mit Ihrem Auszug übereinstimmen muss. Wenn Sie einen Nachmieter finden, der den Mietvertrag übernimmt, können Sie auch schon vorher ausziehen. Haben Sie zum Beispiel Ihren Mietvertrag Ende Dezember zum 31. März gekündigt, der Nachmieter kann aber am 1. Februar einziehen, dann können Sie vor diesem Datum ausziehen.
Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber um einen freien Tag für Ihren Umzug zu bitten, auch wenn der Umzug auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt.
Häufig gestellte Fragen
1.) Was sind die besten Zügeltermine in der Schweiz für einen stressfreien Umzug?
Die besten Zügeltermine in der Schweiz sind in der Regel zwischen November und März, da weniger Umzüge stattfinden und die Preise oft günstiger sind. Vermeiden Sie Wochenenden und Monatswechsel, da diese stark nachgefragt sind. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Organisation Ihres Umzugs, um einen stressfreien Ablauf zu gewährleisten. Nutzen Sie unsere Plattform, um passende Umzugsunternehmen zu finden.
2.) Welche Faktoren beeinflussen die Wahl der Zügeltermine im Aargau?
Die Wahl der Zügeltermine im Aargau wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die Verfügbarkeit von Umzugsunternehmen, saisonale Preisschwankungen, Schulferien und Feiertage. Zudem sollten Sie die Wetterbedingungen berücksichtigen, da diese den Umzug erleichtern oder erschweren können. MOVU bietet Ihnen eine Plattform, um passende Zügelfirmen zu finden und die besten Termine zu vergleichen.
3.) Wie kann ich die Umzugstermine in der Schweiz optimal planen?
Um Umzugstermine in der Schweiz optimal zu planen, sollten Sie zunächst die Verfügbarkeit von Umzugsunternehmen prüfen und frühzeitig buchen. Berücksichtigen Sie lokale Feiertage und Schulferien, da diese die Nachfrage erhöhen können. Nutzen Sie MOVU, um verschiedene Angebote zu vergleichen und den passenden Dienstleister zu finden. Achten Sie zudem auf die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Mietvertrags und die Fristen für die Anmeldung am neuen Wohnort.
4.) Gibt es spezielle Zügeltermine für bestimmte Regionen oder Städte in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es keine offiziellen Zügeltermine, die für bestimmte Regionen oder Städte festgelegt sind. Allerdings kann es in städtischen Gebieten wie Zürich oder Genf zu erhöhtem Umzugsaufkommen am Monatsende kommen. MOVU empfiehlt, Umzüge frühzeitig zu planen und gegebenenfalls Wochentage ausserhalb des Monatsendes zu wählen, um Engpässe zu vermeiden. Bei Fragen zu spezifischen Regelungen in Ihrer Region stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
5.) Welche Tipps gibt es, um an beliebten Umzugsterminen einen Umzugsdienst zu buchen?
Um an beliebten Umzugsterminen einen Umzugsdienst zu buchen, empfehlen wir, frühzeitig zu planen und mindestens 4-6 Wochen im Voraus zu reservieren. Nutzen Sie unsere Plattform MOVU, um verschiedene Umzugsunternehmen zu vergleichen und Angebote einzuholen. Achten Sie auch auf flexible Termine, da dies Ihre Chancen erhöht, einen passenden Dienstleister zu finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.