Oft wird verlangt, dass Sie einen Auszug aus dem Betreibungsregister mit der Wohnungsbewerbung in der Schweiz einreichen. Warum eigentlich? Und wie bekommt man diesen Auszug? Das erklären wir in diesem Artikel.

Ordner mit Dokumenten

Was ist eigentlich der Auszug aus dem Betreibungsregister?

Das Betreibungsregister dient dazu, die Zahlungsfähigkeit einer Person sicherzustellen. Es zeigt, ob eine Person in den letzten fünf Jahren eine Schuldbetreibung hatte. Ein Vermieter oder eine Verwaltung in der Schweiz verlangt diesen Auszug fast immer bei einer Wohnungsbewerbung.

Damit kann der Vermieter sicherstellen, dass der potenzielle Mieter seine Rechnungen bezahlt hat und auch die Miete sowie Nebenkosten für die neue Wohnung bezahlen wird.

Wie viel kostet ein Auszug aus dem Betreibungsregister?

Ein Auszug aus dem Betreibungsregister kostet in der Regel etwa 20 Franken und ist drei Monate gültig.

Wie beantragt man einen Auszug aus dem Betreibungsregister?

In den meisten Kantonen kann man den Betreibungsregisterauszug online auf der Website des Wohnkantons beantragen. Alternativ kann man den Antrag per Post stellen oder direkt beim kantonalen Amt vorbeigehen.

Gut zu wissen: Wenn Sie in den letzten fünf Jahren den Kanton gewechselt haben, sollten Sie auch einen Auszug aus dem Betreibungsregister Ihres früheren Wohnkantons beantragen. So vermeiden Sie Missverständnisse über unbezahlte Rechnungen bei Ihrem neuen Vermieter.

Wie findet man eine Wohnung, wenn man Betreibungen hat?

Eine Wohnung trotz Betreibungen zu finden, kann schwierig sein, aber nicht unmöglich. Hier einige Tipps, um Ihre Chancen zu erhöhen:

Zeit ist Ihr bester Verbündeter

Betreibungen bleiben fünf Jahre lang im Register. Wenn Ihre letzte Betreibung vor vier Jahren war, könnte es sinnvoll sein, noch einige Monate zu warten, um ein „sauberes“ Dossier vorzulegen und so Ihre Chancen zu verbessern.

Löschung Ihrer Betreibungen beantragen

Auch wenn Sie Ihre Rechnungen letztlich bezahlt haben, heisst das nicht, dass Ihre Betreibungen gelöscht sind. Sie können bei dem Unternehmen, das die Betreibung eingeleitet hat, eine Löschung der Eintragung im Register beantragen. Das Unternehmen könnte dafür eine finanzielle Entschädigung verlangen.

Empfehlungsschreiben Ihres früheren Vermieters

Wenn Sie Betreibungen haben, ist ein Empfehlungsschreiben Ihres früheren Vermieters sehr hilfreich. Damit können Sie Ihre Seriosität beweisen. Ein Schreiben, das bestätigt, dass Sie Ihre Miete und Nebenkosten immer pünktlich bezahlt haben, kann den zukünftigen Vermieter beruhigen.

Ehrlichkeit ist der beste Weg. Jeder kann verstehen, dass man einmal eine Rechnung vergessen hat. Seien Sie transparent und sprechen Sie offen mit Ihrem zukünftigen Vermieter über Ihre Situation. Erläutern Sie Ihre Lage entweder während der Wohnungsbesichtigung oder in Ihrem Bewerbungsschreiben.

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei der Wohnungssuche helfen konnten. Weitere Tipps und Tricks zur Wohnungssuche finden Sie in unserem Ratgeber.